Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1980 - 1 D 88.79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.08.1975 - 1 D 4.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.11.1980 - 1 D 88.79
Absolute Unbestechlichkeit und die Freiheit von durch materielle Vorteile etwa verursachten sachfremden Erwägungen bei amtlichen Entscheidungen sind, wie die Senate des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausgesprochen haben, unabdingbare Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Dienstes (vgl. Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG 1 D 4.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 315], Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 12.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 165], Beschluß vom 21. Dezember 1979 - BVerwG 1 DB 31.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 123]).
- BVerwG, 25.03.1982 - 1 D 80.80
Dienstvergehen eines Beamten aufgrund einfacher passiver Bestechung - Bindung an …
Zu den vornehmsten und selbstverständlichsten Pflichten eines Beamten gehört es deshalb, sein Amt uneigennützig zu versehen und Amtshandlungen nicht als käuflich erscheinen zu lassen (vgl. Urteile vom 13. August 1975 - BVerwG 1 D 4.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 315, [319]]; vom 2. März 1973 - BVerwG 1 D 56.77 -, vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 -, vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 88.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 49] und vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 217]). - BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 13.80
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Begehung einer Untreue in …
Die Rechtsprechung schon des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Annahme von Geld ohne Rücksicht auf die rechtliche Qualifikation der Tat als schwere oder als einfache Bestechlichkeit im strafrechtlichen Sinne oder als Geschenkannahme im Sinne des § 70 BBG grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst und nur ausnahmsweise zu einem Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme führt (Urteil vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 88.79 - Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 12.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 165] mit weiteren Nachweisen), läßt sich regelmäßig auf die Hingabe und Entgegennahme von Sachen, nicht jedoch ohne weiteres auf Zuwendungen übertragen, die in Form von persönlicher Mithilfe geleistet werden; denn sind auch persönliche Dienstleistungen vom Aufwand oder vom Ergebnis her in ihrem Geldwert recht genau auszudrücken und erfüllen auch sie - wie bereits oben ausgeführt - die Voraussetzungen wirtschaftlicher Vorteile im Sinne des § 70 BBG, so werden sie - jedenfalls in Fällen dieser Art - unmittelbar doch vom Merkmal des Persönlichen, nicht in erster Linie vom materiellen Wert her gekennzeichnet. - BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 103.81 Stets ist vielmehr aufgrund der besonderen Merkmale des Einzelfalls entschieden und die disziplinare Höchstmaßnahme insbesondere dann ausgesprochen worden, wenn mit dem betrügerischen Verhalten zum Nachteil des Dienstherrn - etwa in Form von Urkundenfälschung oder Vorteilsannahme - eine weitere Verfehlung von bedeutsamem disziplinaren Eigengewicht einhergegangen oder wenn der Beamte bereits vorher einschlägig in Erscheinung getreten war (Urteil vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 88.79 - [BerwG Dok.Ber. B 1981, 49]; Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 95.80/89.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 79]).
- BVerwG, 09.02.1983 - 1 D 30.82
Betrug eines Beamten der Deutschen Bundespost zum Nachteil des Dienstherrn durch …
Stets ist vielmehr aufgrund der besonderen Merkmale des Einzelfalles entschieden und die in Erwägung zu ziehende disziplinare Höchstmaßnahme vor allem dann ausgesprochen worden, wenn mit dem betrügerischen Verhalten zum Nachteil des Dienstherrn eine weitere Verfehlung von bedeutsamem disziplinarem Eigengewicht - etwa in Form von Urkundenfälschung oder Vorteilsannahme - einhergegangen, wenn der Beamte bereits einschlägig zuvor in Erscheinung getreten (Urteil vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 88.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 49]; Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 95.80/89.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 79]) oder wenn er wiederholt zum Nachteil des Dienstherrn betrügerisch vorgegangen ist.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.