Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1983 - 1 D 91.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89
Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur
Zwar hat der Senat wiederholt ausgesprochen, aus der Treue-, Hingabe- und Gehorsamspflicht der §§ 2 Abs. 1, 54 Satz 1, 55 Satz 2 BBG ergebe sich, daß der Beamte zur Erfüllung seiner amtlichen Pflichten seinem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen habe und es ihm damit auch obliegen müsse, diese Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern, sofern sie beschränkt oder gar verlorengegangen sein sollte, best- und schnellstmöglich wiederherzustellen (BDHE 5, 39 ; BVerwGE 63, 322 [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]; Urteil vom 14. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 61.80 - Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 D 63.81 - Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - ; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 40.83 -). - BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83
Beamter - Dauernde Dienstunfähigkeit - Bahnärzte - Beweiswert von Aussagen - …
Insoweit liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 -). - BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92
Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter …
Die Treue- und Hingabepflicht sowie die Weisungsgebundenheit, die sich aus § 54 Satz 1 und § 55 Satz 2 BBG ergeben, gebieten es einem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (st.Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91
Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten
Die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es einem Beamten, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft uneingeschränkt zu erhalten und gegebenenfalls alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (vgl. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - m.w.N.; Urteil vom 26. September 1990 - BVerwG 1 D 62.89 - ). - VG Trier, 11.09.2012 - 3 K 629/12
Entfernung aus dem Dienst
Die Treuepflicht und die Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (vgl. BVerwGE 63, 322; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - juris). - BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 71.89
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten - …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gebieten die Treue- und die volle Hingabepflicht sowie die Weisungsgebundenheit, die sich aus den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 54 Satz 1 und 55 Satz 2 BBG ergeben, einem Beamten, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft uneingeschränkt zu erhalten und gegebenenfalls alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (vgl. Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Urteil vom 26. September 1990 - BVerwG 1 D 62.89 -). - BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 28.84
Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholismus - Unterlassen jeglicher …
Es liegt eine das Vertrauensverhältnis zerstörende Dienstpflichtverletzung vor, denn die Treuepflicht und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur Befolgung von Weisungen gebieten es dem Beamten, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (BVerwGE 63, 322 und 327; Urteil vom 9. November 1983 - BVerwG 1 D 91.82 - m.w.N.; zuletzt Urteile vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - und vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 -).
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