Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1978 - 1 D 95.77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Anschuldigung - Verwaltung amtlicher Gelder - Vorwurf der Unredlichkeit - Verstoß gegen Kassenvorschriften - Anschuldigungsschrift - Verfolgungswille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 163
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme
Dieser Vorwurf ist nur dann von der Anschuldigung umfaßt, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 - BVerwGE 63, 163 ). - BVerwG, 21.07.1982 - 1 D 104.81
Rechtsmittel
Vielmehr ist dies im Einzelfall mit Rücksicht auf das das Disziplinarverfahren beherrschende Opportunitätsprinzip nur dann anzunehmen, wenn festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteile vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 41] und vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 110.79 -). - BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89
Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen …
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
- BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 48.87
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Ablehnung eines …
Der BMVg ist zu einer dienstlich nicht veranlaßten Verwendung des Antragstellers im Raum M.../H... auch nicht verpflichtet, weil er dem Antragsteller eine solche Verwendung konkret und verbindlich für einen bestimmten Zeitpunkt zugesagt hätte (zu den Voraussetzungen einer verbindlichen Zusage: vgl. BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]. - BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche …
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin. - BVerwG, 14.01.1981 - 1 D 110.79
Disziplinarmaßnahme wegen einer Erhebung von höheren als der tatsächlich …
Vielmehr ist dies im Einzelfall mit Rücksicht auf das das Disziplinarrecht beherrschende Opportunitätsprinzip nur dann anzunehmen, wenn festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 -[BVerwG Dok.Ber. B 1979, 41]). - BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98
Dienstvergehen eines Zollsekretärs
Der weitergehende Vorwurf, eine bestehende Umzugswilligkeit von Anfang an wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben, umfaßt den geringeren Vorwurf, den späteren Wegfall einer ursprünglich vorhandenen Umzugswilligkeit nicht angezeigt zu haben, nur dann, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 - BVerwGE 63, 163 ).
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