Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätze für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme - Fundunterschlagung durch einen Beamten - Bestehen einer besonderen Versuchungssituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.07.1997 - VII VL 9/97
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95
Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97
Dieser Milderungsgrund ist gegeben, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -).Es kann allenfalls von indizieller Bedeutung gegen die Annahme spontanen bzw. unüberlegten Handelns sein (Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97
Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. Urteil vom 13. Mai 1997 - BVerwG 1 D 44.96 - zu dem Fall eines Bahnbeamten, der dienstlich unbefugt als Zugschaffner aufgetreten ist und in dieser Funktion eingenommenes Fahrgeld der Reisenden für private Zwecke verwendet hat). - BVerwG, 11.02.1981 - 1 D 5.80
Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97
Dies hat der Senat auch in einem Fall angenommen, in welchem der Täter die Zeit bis zu seiner Überführung zum Verbergen und Sichern des Diebesgutes verwendet hat (Urteil vom 11. Februar 1981 - BVerwG 1 D 5.80 -).
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98
Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug - …
Dieser Milderungsgrund ist gegeben, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt (Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 - Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 95.97 -).Wenn die Beamtin am 14. und 15. März 1995 insgesamt 3.000 DM von ihrem Konto abhob, so stellt dies weder weiteres zusätzliches Unrecht dar, noch ist dieses Verhalten geeignet, der vorangegangenen Handlung den Charakter von Spontaneität zu nehmen (zu letzterem vgl. Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -, Urteil vom 13. Oktober 1998 a.a.O.).
- BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu …
Denn der von dem Postkunden für den Erwerb der Wertkarten am Postschalter gezahlte Geldbetrag gelangt in den Gewahrsam der Post, weil sowohl der Postkunde als auch der Ruhestandsbeamte am Postschalter die Übernahme der 990 DM in dienstlichen Gewahrsam übereinstimmend erklärt haben und ein dieser Erklärung entgegenstehender innerer Vorbehalt auf Seiten des Ruhestandsbeamten, den gesamten Geldbetrag sich selbst zuzueignen, nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regelung des § 116 Satz 1 BGB unbeachtlich ist (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Mai 1997 - BVerwG 1 D 44.96 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 95.97 -). - BVerwG, 30.06.1999 - 1 D 71.98
Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten, der einen Brief unterdrückt und …
Er setzt voraus, daß ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (stRspr vgl. Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 95.97 -).
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