Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.09.1981 - IV BK 13/81
- BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81
Dem Anspruch, rechtliches Gehör vor Gericht zu erhalten, ist daher in dem durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Umfange genügt (BVerfGE 46, 17 [26 ff.]). - BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 108.78
Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81
Indes gibt es keinen Grundsatz, daß schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge habe und nur bei gewissen typisierten Ausnahmetatbeständen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses noch möglich und zumutbar sei; der Senat hat vielmehr immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß auch in diesen Fällen der Verletzung einer beamtenrechtlichen Grundpflicht der ganze Katalog von Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung stehe, der im Rahmen des § 5 BDO im Einzelfall in Betracht kommen kann, und daß die Auswahl ausschließlich an den Verhältnissen und Umständen des jeweiligen Einzelfalles orientiert vorgenommen werden müsse (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 1 D 20.81 - Urteil vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 10.81 - Urteil vom 14. Mai 1981 - BVerwG 1 D 43.80 - Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 108.78 - m.w.N.). - BVerwG, 14.05.1981 - 1 D 43.80
Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81
Indes gibt es keinen Grundsatz, daß schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge habe und nur bei gewissen typisierten Ausnahmetatbeständen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses noch möglich und zumutbar sei; der Senat hat vielmehr immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß auch in diesen Fällen der Verletzung einer beamtenrechtlichen Grundpflicht der ganze Katalog von Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung stehe, der im Rahmen des § 5 BDO im Einzelfall in Betracht kommen kann, und daß die Auswahl ausschließlich an den Verhältnissen und Umständen des jeweiligen Einzelfalles orientiert vorgenommen werden müsse (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 1 D 20.81 - Urteil vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 10.81 - Urteil vom 14. Mai 1981 - BVerwG 1 D 43.80 - Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 108.78 - m.w.N.). - BVerwG, 27.01.1982 - 1 D 20.81
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Unwürdigkeit für die …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 1 DB 19.81
Indes gibt es keinen Grundsatz, daß schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst regelmäßig die Dienstentfernung zur Folge habe und nur bei gewissen typisierten Ausnahmetatbeständen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses noch möglich und zumutbar sei; der Senat hat vielmehr immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß auch in diesen Fällen der Verletzung einer beamtenrechtlichen Grundpflicht der ganze Katalog von Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung stehe, der im Rahmen des § 5 BDO im Einzelfall in Betracht kommen kann, und daß die Auswahl ausschließlich an den Verhältnissen und Umständen des jeweiligen Einzelfalles orientiert vorgenommen werden müsse (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 1 D 20.81 - Urteil vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 10.81 - Urteil vom 14. Mai 1981 - BVerwG 1 D 43.80 - Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 108.78 - m.w.N.).
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91
Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …
Die Dienstentfernung des beschuldigten Beamten bzw. die Aberkennung seines Ruhegehalts muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (BVerwG, Beschluß vom 4. März 1982 - BVerwG 1 DB 19.81 - Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 27.87 - BVerwGE 83, 376 ). - BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85
Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes …
B 1984, 96]), weil das Dienstvergehen, in dessen Verdacht der Beamte stand, nicht schwer genug war, um die Erwartung der Dienstentfernung zu rechtfertigen (Beschlüsse vom 27. August 1970 - BVerwG 1 DB 4, 70 - [BVerwG Dok.Ber. B 1970, 3862]; 4. März 1982 - BVerwG 1 DB 19.81 - 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 DB 27.83 - 12. März 1984 - BVerwG 1 DB 6, 84 -), oder der Verdacht selbst nicht stark genug war, um eine Wahrscheinlichkeit für die Überführung des Beamten zu begründen (Beschlüsse vom 9. September 1982 - BVerwG 1 DB 21.82 - 12. November 1984 - BVerwG 1 DB 39.84 -). - BVerwG, 06.05.1982 - 1 DB 9.82
Rechtsmittel
Dabei werden für die disziplinare Reaktion neben der Dauer oder Häufigkeit des unerlaubten Fernbleibens alle sonst noch bedeutsam erscheinenden Umstände mit zu berücksichtigen sein (Beschluß vom 4. März 1982 - BVerwG 1 DB 19.81 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.