Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.1978 - 1 DB 20.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinargerichtliches Antragsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung - Entscheidung im Disziplinarverfahren - Vorermittlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 30.05.1978 - IV BK 5/78
- BVerwG, 18.08.1978 - 1 DB 20.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 114
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Sachsen, 21.09.2009 - D 6 A 343/09
Untätigkeitsklage; disziplinarische Vorermittlungen; Beschwerde; …
Die Einleitungsbehörde verteidigt den angegriffenen Beschluss unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.8.1978, BVerwGE 63, 114) zur Bundesdisziplinarordnung.Dabei mag offen bleiben, ob für die Sächsische Disziplinarordnung ein allgemeiner, aus § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO und § 138 Abs. 1 FGO zu entnehmender Rechtsgedanke zu bejahen ist, nach der auf Erledigungserklärungen des Beamten und der Einleitungsbehörde eine Kostenentscheidung unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen ist, wie es der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die Bundesdisziplinarordnung entschieden hat (u. a. im Beschl. v. 18.8.1978 a. a. O.).
Geht man mit der - von der Disziplinarkammer herangezogenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.8.1978 a. a. O.;… Beschl. v. 23.4.2001 - 1 DB 14.01 -, juris Rn. 4) zur Bundesdisziplinarordnung davon aus, dass auf übereinstimmende Erledigungserklärung eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO und § 138 Abs. 1 FGO zu erfolgen habe, rechtfertigt auch dies keine abweichende Verteilung der Verfahrenskosten.
- BGH, 11.07.2005 - NotSt (B) 2/05
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts
Dies gilt trotz der Überschrift von Abschnitt III Unterabschnitt 11 auch außerhalb des förmlichen Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwGE 63, 114, 115;… Claussen/Janzen, BDO 8. Aufl. § 79 Rdn. 1;… vgl. Schippel/Lemke, BNotO 7. Aufl. § 105 Rdn. 7).Nach allgemeiner Ansicht findet insoweit der in anderen gerichtlichen Verfahrensordnungen geltende Rechtsgedanke über die Kostenfolge bei Erledigung der Hauptsache Anwendung, wie er etwa in § 91a ZPO und § 161 Abs. 2 VwGO seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwGE 63, 114;… Claussen/Janzen aaO § 114 Rdn. 3 m. w. N.).
- VG Sigmaringen, 25.02.2004 - DL 10 K 15/03
Beschleunigung des Disziplinarverfahrens
Mangels Regelungslücke scheidet auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LDO aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.8.1978 - 1 DB 20/78 - BVerwGE 63, 117;… von Alberti/Gayer/Roskamp, Kommentar zur LDO Baden-Württemberg, § 62 Rdnr. 1;… Köhler/Ratz, Kommentar zum BDG, § 62 Rdnr. 2).Ist sonach der Rechtsschutz des Beamten im Fall eines ungerechtfertigten Verdachts eines Dienstvergehens für den Verfahrensabschnitt vor Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens im Gesetz ausreichend geregelt, besteht kein Anlass, daneben wahlweise in analoger Anwendung von § 62 LDO ein Feststellungsverfahren zuzulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.8.1978 - 1 DB 20/78 - BVerwGE 63, 117).
- VG Magdeburg, 08.01.2024 - 15 B 52/23
Gerichtliche Fristsetzung zum Abschluss des Disziplinarverfahrens
Ein Fristsetzungsverfahren sieht die Regelung des § 60 DG LSA nur für den Fall vor, dass ein eingeleitetes behördliches Disziplinarverfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung betrieben wird (BVerwG, B. v. 18.08.1978 - 1 DB 20.78 -, juris, Rdnr. 8).Besteht der Verdacht zu Unrecht, so muss die Einleitungsbehörde den Beamten rehabilitieren oder er kann das zuständige Gericht anrufen (BVerwG, B. 18.08.1978 - 1 DB 20.78 -, juris, Rdnr. 9).
- VG Magdeburg, 06.10.2025 - 15 B 28/25
Fristsetzung nach § 60 DG LSA
Ein Fristsetzungsverfahren sieht die Regelung des § 62 DG LSA nur für den Fall vor, dass ein eingeleitetes behördliches Disziplinarverfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1978 - 1 DB 20.78 -, juris Rn. 8).Besteht der Verdacht zu Unrecht, so muss die Einleitungsbehörde den Beamten rehabilitieren oder er kann das zuständige Gericht anrufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1978 - 1 DB 20.78 -, juris Rn. 9).
- VG Magdeburg, 02.10.2025 - 15 B 28/25
Fristsetzung nach § 60 DG LSA
Ein Fristsetzungsverfahren sieht die Regelung des § 62 DG LSA nur für den Fall vor, dass ein eingeleitetes behördliches Disziplinarverfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1978 - 1 DB 20.78 -, juris Rn. 8).Besteht der Verdacht zu Unrecht, so muss die Einleitungsbehörde den Beamten rehabilitieren oder er kann das zuständige Gericht anrufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1978 - 1 DB 20.78 -, juris Rn. 9).
- BVerwG, 10.03.1980 - 1 DB 6.80
Antragsverfahren - Bundesdisziplinargericht - Kostenentscheidung - Beschwerde
Nur ausnahmsweise, um eine kostenrechtliche Grundlage zu haben und insoweit eine Lücke zu schließen, muß das Bundesdisziplinargericht eine Kostenentscheidung treffen, wenn feststeht, daß es nicht zu einer abschließenden Entscheidung im Disziplinarverfahren durch das Gericht oder die Einleitungsbehörde kommen kann (Beschlüsse vom 22. April 1977 - BVerwG 1 DB 3, 77 -, vom 18. August 1978 - BVerwG 1 DB 20.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 263] und vom 26. Januar 1979 - 1 DB 2, 79 -). - BVerwG, 14.03.1988 - 1 DB 36.87
Antrag eines Beamten auf gerichtliche Entscheidung gegen die angeordnete …
ist der Beschluß des Bundesdisziplinargerichts vom 5. November 1987 für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwGE 13.174 ff.;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., Rdnr. 12 zu § 161;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 9 zu § 161), das Verfahren einzustellen und entsprechend dem allgemeinen Rechtsgedanken, der in den §§ 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO, 138 Abs. 1 FGO seinen Ausdruck gefunden hat, unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 1978 <BVerwGE 63, 114> und vom 14. Oktober 1980 ). - BVerwG, 21.05.1984 - 1 DB 14.84
Rechtsmittel
Die Entscheidung hierüber kann nicht dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehalten bleiben, weil feststeht, daß es zu einem solchen Verfahren gegen den Beamten nicht kommen kann (BVerwGE 63, 114 [115 f.] mit Hinweis auf den Beschluß vom 22. April 1977 - BVerwG 1 DB 3, 77 -). - BVerwG, 28.10.1982 - 1 DB 26.82
Rechtsmittel
Auch für das Verfahren vor dem Bundesdisziplinargericht muß entsprechend diesen Vorschriften eine Kostenentscheidung getroffen werden, weil eine abschließende Entscheidung in einem disziplinargerichtlichen "Hauptsache"-Verfahren nicht zu erwarten ist, denn der Beschwerdeführer ist Beamter auf Probe, gegen den ein förmliches Disziplinarverfahren nicht zulässig ist (vgl. BVerwGE 63, 114 [115 f.] und Beschluß vom 22. April 1977 - BVerwG 1 DB 3, 77). - VG Gera, 03.12.2003 - 1 E 1579/03
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher …
- VG Gera, 27.11.2003 - 1 E 1193/03
Beförderungen; Beförderungen; Zurückstellung einer Beförderung nach Einleitung …
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