Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Gehaltsteilen - Pflichtgemäßes Ermessen der Einleitungsbehörde - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Weiterbeschäftigung des Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BDO §§ 91, 92, § 95 Abs. 3
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.03.1985 - XIV BK 2/85
- BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 32
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
Es besteht kein Anhalt dafür, daß diese mit der angeordneten vorläufigen Dienstenthebung die Grenzen des ihr zustehenden pflichtgemäßen Ermessens verkannt oder überschritten, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch bei Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Disziplinarverfahren zu beachten ist (so u.a. Weiß in Fürst, GKÖD, Bd. II, Rdnr. 44 zu § 91, Behnke, BDO, 2. Aufl., Rdnr. 9 zu § 91, Claussen/Janzen, BDO, 4. Aufl., Rdnr. 3 zu § 91, 4 zu § 92, BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 [92]; VGH Mannheim, Beschluß vom 20. Juni 1983 - DH 14/82 -), nicht berücksichtigt hat. - BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
In den Fällen der einfachen Bestechlichkeit hat es bei Vorliegen mildernder Umstände von der Höchstmaßnahme abgesehen, ebenso wie auch in den Fällen der bloßen amtsbezogenen Geschenkannahme nach § 70 BBG (vgl. BVerwGE 43, 97; Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 1 D 56.77 - Urteil vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - m.w.N.). - BVerwG, 09.10.1980 - 1 D 75.79
Aberkennung des Ruhegehaltes eines mit der Bedarfsdeckung der Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
In den Fällen der einfachen Bestechlichkeit hat es bei Vorliegen mildernder Umstände von der Höchstmaßnahme abgesehen, ebenso wie auch in den Fällen der bloßen amtsbezogenen Geschenkannahme nach § 70 BBG (vgl. BVerwGE 43, 97; Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 1 D 56.77 - Urteil vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - m.w.N.). - BVerwG, 02.03.1978 - 1 D 56.77
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Auszug aus BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
In den Fällen der einfachen Bestechlichkeit hat es bei Vorliegen mildernder Umstände von der Höchstmaßnahme abgesehen, ebenso wie auch in den Fällen der bloßen amtsbezogenen Geschenkannahme nach § 70 BBG (vgl. BVerwGE 43, 97; Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 1 D 56.77 - Urteil vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - m.w.N.). - BVerwG, 14.11.1984 - 1 DB 45.84
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
Ihr steht hierfür der gesamte Zeitraum von der Zustellung der Einleitungsverfügung, §§ 91, 33 Satz 4 BDO, bis zum Eintritt der Rechtskraft der das Verfahren in der Hauptsache abschließenden Entscheidung zur Verfügung, § 95 Abs. 4 BDO (Beschluß vom 11. Februar 1985 - BVerwG 1 DB 4, 85 - Beschluß vom 14. November 1984 - BVerwG 1 DB 45.84 - Beschluß vom 8. März 1984 - BVerwG 1 DB 7, 84 -).
- BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren - …
Sie liegt dann im Ermessen der Einleitungsbehörde (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>, Beschluß vom 18. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 34.85 -).Die Einleitungsbehörde hat bei der Ausübung ihres Ermessens jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verkannt, der auch bei der Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 ; BVerwGE 83, 32 ).
- BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines …
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet in seiner hier maßgeblichen Ausprägung, daß die Belange des Beamten, insbesondere sein Interesse, seine Tätigkeit einstweilen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Disziplinarverfahrens fortzusetzen, mit den dienstlichen Interessen seiner Behörde, die seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen können, abzuwägen sind (BVerwGE 83, 32 >34<). - BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00
Beamtenrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten wegen …
Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluss vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>; Beschluss vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 -; ferner Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 1 DB 2, 97 - m.w.N. ).
- BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
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In diesem Falle rechtfertigt das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - Beschluß vom 29. Mai 1985 - BVerwG 1 DB 24.85 - Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 91 Rz. 1). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.1998 - 2 M 91/98
Fristbeginn bei erneuter Zustellung, vorläufige Dienstenthebung und Alkoholsucht
Auf der Rechtsfolgenseite hat die Einleitungsbehörde Ermessenserwägungen unter anderem dahingehend anzustellen, ob die verhängte Maßnahme unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen an der vorläufigen Dienstenthebung und den auf Grund der Fürsorgepflicht zu berücksichtigenden berechtigten Belange des Beamten verhältnismäßig ist (BVerwG, Beschluß vom 16.07.1985, BVerwGE 83, 32, 34). - BVerwG, 04.07.1995 - 1 D 14.95
Vorliegen eines Dienstvergehens - Verstoß gegen den Grundsatz der …
Die unter den genannten Voraussetzungen erfolgte Suspendierung des Beamten vom Dienst läßt ermessensfehlerhaftes Handeln der Einleitungsbehörde, insbesondere einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch bei der Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (BVerfGE 46, 17 [BVerfG 04.10.1977 - 2 BvR 80/77] = ZBR 1978, 90 ; BVerwGE 83, 32 [BVerwG 16.06.1985 - 1 DB 30/85]), nicht erkennen. - BVerwG, 24.06.1986 - 1 DB 27.86
Rechtsmittel
Es besteht kein Anhalt dafür, daß diese mit der angeordneten Maßnahme die Grenzen des ihr zustehenden pflichtgemäßen Ermessens verkannt oder überschritten, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch bei Anordnungen vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Disziplinarverfahren zu beachten ist (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 -), nicht berücksichtigt hat. - VG Meiningen, 23.10.2000 - 6 E 60010/00
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltungsanordnung wegen des Verdachts …
Damit hat die Einleitungsbehörde den auch bei der Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verkannt (vgl. BVerfGE 46, 17 [27 ff.]; BVerwGE 83, 32 [34]).
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