Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1985 - 1 DB 46.85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 46.85 -, ZBR 1986, 125
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Der Beamte ist nicht gehalten, während der Zeit seiner vorläufigen Dienstenthebung einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen (Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -m.w.N.; Beschluß vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 DB 25.79 - ). - BVerwG, 23.01.1987 - 1 DB 59.86
Rechtsmittel
Im Rahmen des § 92 BDO ist der Dienstherr nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden zu nehmen und ihn der Notwendigkeit preiszugeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können (BVerwGE 76, 16;Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -mit weiteren Nachweisen). Die Aufhebung hat rückwirkend zu erfolgen, denn der Beamte hat Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Maßnahme nicht erst vom Zeitpunkt der Entscheidung des Senats ab, sondern für die ganze Zeit, in der diese Maßnahme sein Recht nicht erkennbar fehlerfrei beeinträchtigt hat (Beschluß vom 28. Oktober 1985 a.a.O.).
- VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91
Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem …
Allerdings enthält die Einbehaltungsanordnung selbst keine Erwägungen darüber, auf welche Weise die Einleitungsbehörde den Einbehaltungssatz von 17 % ermittelt hat, und deshalb läßt sich allein daraus auch nicht nachvollziehbar feststellen, daß dieser Einbehaltungssatz ermessensfehlerfrei zustande gekommen ist (vgl. BVerwG, B. v. 28.10.1985 - 1 DB 46.85 -, ZBR 1986, 125, sowie Köhler/Ratz, a.a.O., § 92, Rdnr. 14, u. Claussen/Janzen, a.a.O., § 92, Rdnr. 6).
- VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Festsetzung der Höhe des Einbehaltungssatzes bei Ehrensold eines ehrenamtlichen …
Wenn der Beamte sich auch eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung als Folge der vorläufigen Dienstenthebung gefallen lassen muss, darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (BVerwG, B.v. 28.10.1985 - 1 DB 46.85 - juris Rn. 7, 11 f.). - VGH Bayern, 27.11.2019 - 16a DS 19.1872
Höhe des vorläufigen Einbehalts von Dienstbezügen
Wenn der Beamte sich auch eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung als Folge der vorläufigen Dienstenthebung gefallen lassen muss, darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (BVerwG, B.v. 28.10.1985 - 1 DB 46.85 - juris Rn. 7, 11 f.). - BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Rechtsmittel
Diese Regelung gilt für von der Einleitungsbehörde im förmlichen Disziplinarverfahren getroffenen vorläufigen Maßnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -). - BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92
Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst - …
Bei der Bestimmung der Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 BDO sind die Lebensumstände des Beamten und grundsätzlich seine Verpflichtungen zu berücksichtigen, insbesondere darf ihm nicht die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden genommen werden (BVerwGE 76, 16; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -; Beschluß vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - ). - BVerwG, 18.09.1986 - 1 DB 43.86
Rechtsmittel
Im Rahmen des § 92 BDO ist der Dienstherr nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden zu nehmen und ihn der Notwendigkeit preiszugeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können (BVerwGE 76, 16; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.05.1986 - 1 DB 24.86
Rechtsmittel
Diese Regelung gilt auch für die Anordnung der Einbehaltung von Gehaltsteilen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juli 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 - Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 - Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 -). - BVerwG, 06.03.2001 - 1 DB 6.01 In einem solchen Fall ist die Einleitungsbehörde grundsätzlich nicht gehindert, rückwirkend höhere Einbehaltungssätze anzuordnen (vgl. Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 1 DB 2, 97 - BVerwG DokBerB 1998, 95; Beschluss vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 - ZBR 1986, 125).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".