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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1985 - 1 DB 49.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2683
BVerwG, 24.01.1985 - 1 DB 49.84 (https://dejure.org/1985,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 1 DB 49.84 (https://dejure.org/1985,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 1 DB 49.84 (https://dejure.org/1985,2683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Beteiligung - Personalrat - Verschlusssachen - Geheimhaltungsgrad - Einstufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO § 33; BPersVG § 93 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 322
  • NVwZ 1985, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 1 DB 49.84
    Da Art und Umfang der Erörterung mit dem Personalrat hier nicht zu beanstanden (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83) und sonstige Gründe, die die Einstellung des Verfahrens nach §§ 76 Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 BDO gebieten könnten nicht ersichtlich sind, wird das Bundesdisziplinargericht das Verfahren fortführen und in der Sache selbst entscheiden müssen.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung durch Beschluß vom 24. Januar 1985 - BVerwG 1 DB 49.84 - aufgehoben.

    Der Senat hat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluß vom 24. Januar 1985 - BVerwG 1 DB 49.84 - (BVerwGE 76, 322) im einzelnen ausgeführt, daß die in § 78 Abs. 1 Nr. 3 Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG - vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) auf Antrag des Beamten vorgesehene Mitwirkung des Personalrats bei der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens ordnungsgemäß war und daß insbesondere nicht mit Erfolg beanstandet werden kann, wenn im Hinblick auf die Einstufung der den Beamten betreffenden Vorermittlungsvorgänge als "VS-vertraulich" anstelle des Hauptpersonalrats in seiner Gesamtheit der gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BPersVG gebildete Ausschuß mit der Sache befaßt wurde.

    Die dem Rechtsinstitut der innerprozessualen Bindung zugrunde liegenden Erwägungen haben, worauf der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. Januar 1985 - BVerwG 1 DB 10.85 - (BVerwGE 76, 326) hingewiesen hat, auch die Selbstbindung des Rechtsmittelgerichts zur Folge, so daß die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Disziplinarverfahrens jetzt nicht anders beurteilt werden kann als in dem Beschluß vom 24. Januar 1985, a.a.O. (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 363; BGH LM Nr. 2 zu § 358 StPO = NJW 1953, 1880;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., § 358 Rz 10 mit weiteren Hinweisen; Mohrbotter, ZStW 84, 624 ; Janzen, ZBR 1963, 306).

  • BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 10.85

    Rechtsmittel

    In seinem Beschluß vom 24. Januar 1985 hat der Senat in dem insoweit gleichgelagerten Verfahren BVerwG 1 DB 49.84 im einzelnen ausgeführt, daß es nicht zu beanstanden ist, wenn mit Rücksicht auf die Einstufung der Vorermittlungsakten als "VS-Vertraulich" anstelle des Hauptpersonalrats in seiner Gesamtheit der gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPersVG gebildete Ausschuß das Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 BPersVG wahrgenommen hat.
  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 DB 24.85

    Rechtsmittel

    Das Verfahren ist ordnungsgemäß eingeleitet worden, wie der erkennende Senat in seinem den Beamten betreffenden Beschluß vom 24. Januar 1985 - BVerwG 1 DB 49.84 -, auf den verwiesen wird, entschieden hat.
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