Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.09.1985 - IX BK 8/85
- BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Der mit der Suspendierung verbundene Eingriff in den Status eines Beamten ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigung des Betroffenen den Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung empfindlich stören oder im besonderen Maße gefährden würde (BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 20. Juni 1983 - DH 14/82 -). - BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Diese Regelung gilt für von der Einleitungsbehörde im förmlichen Disziplinarverfahren getroffenen vorläufigen Maßnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -). - BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85
Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Gehaltsteilen - Pflichtgemäßes …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
In diesem Falle rechtfertigt das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - Beschluß vom 29. Mai 1985 - BVerwG 1 DB 24.85 - Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 91 Rz. 1).
- BVerwG, 15.12.1982 - 1 DB 29.82
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung - Wirksamkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
So steht die Einleitung am Beginn, nicht am Schluß des Verfahrens (Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 22.84 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - <BVerwGE 76, 48 [BVerwG 15.12.1982 - 1 DB 29/82]>; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - <BVerwGE 73, 62; ZBR 1981, 343>). - BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 77.79
Beamter auf Lebenszeit - Verdacht eines schweren Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
So steht die Einleitung am Beginn, nicht am Schluß des Verfahrens (Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 22.84 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - <BVerwGE 76, 48 [BVerwG 15.12.1982 - 1 DB 29/82]>; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - <BVerwGE 73, 62; ZBR 1981, 343>). - BVerwG, 03.06.1983 - 1 DB 14.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Diese Regelung gilt für von der Einleitungsbehörde im förmlichen Disziplinarverfahren getroffenen vorläufigen Maßnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -). - BVerwG, 14.03.1985 - 1 DB 18.85
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Ob es letztlich erforderlich sein wird, die Höchstmaßnahme zu verhängen oder ob aufgrund der besonderen Merkmale des Einzelfalles unter Berücksichtigung möglicherweise vorhandener Milderungsgründe auf eine unterhalb der Dienstentfernung liegende Disziplinarmaßnahme erkannt werden kann, bedarf im gegebenen Fall keiner Entscheidung, da das Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO seinem Wesen nach nur ein vorläufiges ist, in dem die Weichen nicht endgültig gestellt werden (Beschluß vom 14. März 1985 - BVerwG 1 DB 18.85 -). - BVerwG, 04.07.1984 - 1 DB 22.84
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
So steht die Einleitung am Beginn, nicht am Schluß des Verfahrens (Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 22.84 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - <BVerwGE 76, 48 [BVerwG 15.12.1982 - 1 DB 29/82]>; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - <BVerwGE 73, 62; ZBR 1981, 343>). - BVerwG, 28.10.1985 - 1 DB 46.85
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
Diese Regelung gilt für von der Einleitungsbehörde im förmlichen Disziplinarverfahren getroffenen vorläufigen Maßnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 -). - BVerwG, 29.05.1985 - 1 DB 24.85
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85
In diesem Falle rechtfertigt das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - Beschluß vom 29. Mai 1985 - BVerwG 1 DB 24.85 - Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 91 Rz. 1).
- BVerwG, 24.06.1986 - 1 DB 27.86
Rechtsmittel
Es besteht kein Anhalt dafür, daß diese mit der angeordneten Maßnahme die Grenzen des ihr zustehenden pflichtgemäßen Ermessens verkannt oder überschritten, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch bei Anordnungen vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Disziplinarverfahren zu beachten ist (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 -), nicht berücksichtigt hat.In diesem Falle rechtfertigt das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Supendierung anzuordnen und auf diesem Weg den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 ; Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 - mit weiteren Nachweisen;… Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl., § 91 Rdz. 1).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10
Voraussetzungen zur vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von …
Rn. 6 Im Übrigen bemerkt der Senat ausdrücklich, dass die Anordnung der Suspendierung gemäß § 38 Abs. 1 S. 2 DG LSA keine Disziplinarmaßnahme darstellt, sondern ihre Berechtigung sich aus dem funktionalen Bedürfnis ergibt, noch vor der Klärung des Vorliegens eines Dienstvergehens und der abschließenden Entscheidung über die angemessene Maßregelung des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben und dem Dienstbetrieb dienende, vorübergehende Sicherungsregelung zu treffen (vgl. Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., § 38 RdNr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwG, B. v. 29.11.1985 - 1 DB 54.85). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10
Suspendierung des Direktors der Universitätsklinik für Augenheilkunde der …
Rn. 19 Der Senat sieht zunächst Veranlassung zu der Klarstellung, dass die Anordnung der Suspendierung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA keine Disziplinarmaßnahme darstellt, sondern ihre Berechtigung sich aus dem funktionalen Bedürfnis ergibt, noch vor der Klärung des Vorliegens eines Dienstvergehens und der abschließenden Entscheidung über die angemessene Maßregelung des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben und dem Dienstbetrieb dienende vorübergehende Sicherungsregelung zu treffen (vgl. Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., § 38 Rdnr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 29.11.1985 - 1 DB 54.85).
- BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 - m.w.N.; Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - BVerwGE 76, 48 ; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - BVerwGE 73, 62 ; Beschluß vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 - BVerwGE 53, 176 ). - BVerwG, 29.05.1986 - 1 DB 24.86
Rechtsmittel
Diese Regelung gilt auch für die Anordnung der Einbehaltung von Gehaltsteilen, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (BVerwGE 63, 256; Beschluß vom 3. Juli 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 - Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 - Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 -). - VG Magdeburg, 13.01.2014 - 8 B 17/13
Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Verdachts eines Dienstvergehens; …
Ihre Berechtigung ergibt sich aus dem funktionalen Bedürfnis, noch vor der endgültigen Klärung des Vorliegens eines Dienstvergehens und der abschließenden Entscheidung über die angemessene Maßregelung des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben und dem Dienstbetrieb dienende vorübergehende Sicherungsregel zu treffen (BVerwG, Urteil v. 29.11.1985, 1 DB 54.85; juris).
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