Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.12.2009 - 1 E 141/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 169; VwVG § 13
Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Ersatzvornahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.04.2009 - 4 K 1340/07
- OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09
- VG Dresden, 21.10.2009 - 4 K 1340/07
- OVG Sachsen, 17.12.2009 - 1 E 141/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Vollstreckungsanordnung; Beseitigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2009 - 1 E 141/09
Bei der Androhung einer Ersatzvornahme ist gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 VwVG zugleich der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen (SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09).Solche Einwände sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09;… HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004, a. a. O.).Sonstige Einwände haben die Vollstreckungsschuldner nicht vorgetragen und sind dem Senat auch sonst nicht ersichtlich.
Wie im Beschluss vom 26.8.2009 (1 E 64/09) zu dieser Sache ausgeführt, haben die Vollstreckungsschuldner die mit dem gerichtlichen Vergleich vom 24.11.2004 übernommene Teilrückbauverpflichtung nicht vollständig erfüllt und das Gebäude auf die Ausmaße des "Ursprungsbaukörpers" zurückgebaut.
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 C 11.1844
Rechtliche Unmöglichkeit der Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich
Des Weiteren weist der Senat darauf hin, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 169 Abs. 1 Satz 1 VwGO für eine Prüfung der materiellen Rechtslage grundsätzlich kein Raum ist (vgl. NdsOVG vom 2.8.2001, Az. 1 O 3654/00; SächsOVG vom 17.12.2009 Az. 1 E 141/09 m.w.N.). - OVG Sachsen, 26.01.2010 - 1 B 575/09
Einstweilige Anordnung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; …
Die hiergegen mit Fax vom 6.11.2009 eingelegte Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 17.12.2009 zurück (1 E 141/09).
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