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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4522
OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22 (https://dejure.org/2023,4522)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11.01.2023 - 1 EO 348/22 (https://dejure.org/2023,4522)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 1 EO 348/22 (https://dejure.org/2023,4522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Thüringen

    § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft, der er selbst angehört; Streitwert

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte gegen Miteigentümer?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag einer Eigentümerin zweier Wohnungen auf bauaufsichtliches Einschreiten sowie auf Erlass von Teilnutzungsuntersagungen, Sicherungsanordnungen und Untersuchungen aufgrund von Baumängeln eines WEG-Gebäudes

  • rechtsportal.de

    Antrag einer Eigentümerin zweier Wohnungen auf bauaufsichtliches Einschreiten sowie auf Erlass von Teilnutzungsuntersagungen, Sicherungsanordnungen und Untersuchungen aufgrund von Baumängeln eines WEG-Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschreitensanspruch des Sondereigentümers gegen eigene WEG?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einschreitensanspruch des Sondereigentümers gegen eigene WEG? (IMR 2023, 342)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Miteigentümer von der Behörde nicht allein den Schutz seiner Rechte begehrt, sondern er ein behördliches Einschreiten wegen bestehender Gefahren verlangt, die von einer bestimmten Art der Nutzung des Sondereigentums oder der Gemeinschaftsanlagen ausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -).

    Grundsätzlich bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft, so dass das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes ausschließt (…vgl. zum Wohnungseigentumsgesetz in der vor der Neufassung vom 12. Januar 2021 geltenden Fassung: BVerwG, Urt. v. 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, 3279; Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, BRS 48 Nr. 155; Beschl. v. 28. Februar 1990 - 4 B 32.90 -, NVwZ 1990, 655;… Urt. v. 12. März 1998 - 4 C 3.97 -, BRS 60 Nr. 173).

    Allerdings kann dann etwas anderes gelten, wenn der Miteigentümer wie im vorliegenden Fall von der Behörde nicht allein den Schutz seiner Rechte begehrt, sondern er ein behördliches Einschreiten wegen bestehender Gefahren verlangt, die von einer bestimmten Art der Nutzung des Sondereigentums (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, a. a. O.) oder der Gemeinschaftsanlagen ausgehen.

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Ergibt sich dadurch eine unmittelbare Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter (vgl. BVerwG, Urt. v.18. Januar 1960 - 1 C 42.59 -, a. a. O.), kann die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürBO (juris: ) nach pflichtgemäßem Ermessen einzuschreiten, zu einer Verpflichtung werden, weil ein Einschreiten gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht ermessensgerecht abzulehnen wäre.

    Ergibt sich dadurch eine unmittelbare Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter (vgl. BVerwG, Urt. v.18. Januar 1960 - 1 C 42.59 -, a. a. O.), kann sich die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürBO nach pflichtgemäßem Ermessen einzuschreiten, zu einer Verpflichtung werden, weil ein Einschreiten gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht ermessensgerecht abzulehnen wäre.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Dafür reicht es aus, dass sie hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Ablehnung der erstrebten bauaufsichtlichen Maßnahmen in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46;… Urt. v. 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    In einem solchen Fall kann die Bauaufsichtsbehörde je nach Lage des Einzelfalls berechtigt sein, ein bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen einen Störer mit der Begründung ermessensgerecht abzulehnen, dass für den Nachbarn eine ausreichende Möglichkeit besteht, gegen den Störer zivilrechtlich vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 -, BRS 59 Nr. 188).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Grundsätzlich bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft, so dass das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes ausschließt (…vgl. zum Wohnungseigentumsgesetz in der vor der Neufassung vom 12. Januar 2021 geltenden Fassung: BVerwG, Urt. v. 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, 3279;… Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, BRS 48 Nr. 155; Beschl. v. 28. Februar 1990 - 4 B 32.90 -, NVwZ 1990, 655; Urt. v. 12. März 1998 - 4 C 3.97 -, BRS 60 Nr. 173).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Dafür reicht es aus, dass sie hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Ablehnung der erstrebten bauaufsichtlichen Maßnahmen in eigenen Rechten verletzt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46; Urt. v. 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Grundsätzlich bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft, so dass das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes ausschließt (…vgl. zum Wohnungseigentumsgesetz in der vor der Neufassung vom 12. Januar 2021 geltenden Fassung: BVerwG, Urt. v. 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, 3279;… Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, BRS 48 Nr. 155; Beschl. v. 28. Februar 1990 - 4 B 32.90 -, NVwZ 1990, 655;… Urt. v. 12. März 1998 - 4 C 3.97 -, BRS 60 Nr. 173).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85

    Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Grundsätzlich bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft, so dass das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes ausschließt (vgl. zum Wohnungseigentumsgesetz in der vor der Neufassung vom 12. Januar 2021 geltenden Fassung: BVerwG, Urt. v. 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, 3279;… Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, BRS 48 Nr. 155; Beschl. v. 28. Februar 1990 - 4 B 32.90 -, NVwZ 1990, 655;… Urt. v. 12. März 1998 - 4 C 3.97 -, BRS 60 Nr. 173).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 12 B 1468/13

    Vorläufige Bereitstellung eines ganztägigen Betreuungsplatzes

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 1 B 159/16 - SächsVBl. 2003, 233 = juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2014 - 12 B 1468/13 - juris Rn. 12 m. w. N. und Kopp, VwGO, Kommentar, 28. Aufl. § 123 Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 22.10.2002 - 4 BS 347/02

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes zur Abwendung …

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22
    Im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 1 B 159/16 - SächsVBl. 2003, 233 = juris, Rn. 3;… OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2014 - 12 B 1468/13 - juris Rn. 12 m. w. N. und Kopp, VwGO, Kommentar, 28. Aufl. § 123 Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 1 B 159/16

    Kindertagesstätte, einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Elternzeit

  • VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH …

    Rn. 1 1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az.: 1 EO 348/22 , den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 24. Mai 2022, Az.: 5 E 394/22 Me, und gegen den Bescheid des Landkreises Sonneberg vom 7. April 2022, Az.: 2.63 I 0030/22.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az.: 1 EO 348/22 ) zurück.

    Das Mitglied Dr. Hinkel fasste in seiner Funktion als Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts das Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verfahrensführung der Mitglieder des 1. Senats im Verfahren 1 EO 348/22 auf und beschied sie unter dem 18. Januar 2023.

    Dieses habe er als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verfahrensführung der Mitglieder des 1. Senats im Verfahren 1 EO 348/22 aufgefasst und als solche unter dem 18. Januar 2023 (Az. 3132 E - 1/23) beschieden.

    Durch die vorliegende Befassung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat das Mitglied Dr. Hinkel nicht in einem früheren Rechtszug an der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az. 1 EO 348/22 , mitgewirkt.

  • VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23

    Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des …

    Rn. 1 1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023, Az.: 1 EO 348/22 , den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 24. Mai 2022, Az.: 5 E 394/22 Me, und gegen den Bescheid des Landkreises Sonneberg vom 7. April 2022, Az.: 2.63 I 0030/22.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az.: 1 EO 348/22 ) zurück.

    Die Ehefrau des stellvertretenden Mitglieds Peters habe an der angegriffenen Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2023 (Az: 1 EO 348/22 ) mitgewirkt.

  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17

    Antrag auf bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Nachbarn bzgl. einer …

    Das OVG Münster hält einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls dann für möglich, wenn eine unmittelbare Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter vorliegt (…vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - 7 A 3350/06 -, juris Rn. 34 ff.; ebenso OVG Weimar, Beschluss vom 11. Januar 2023 - 1 EO 348/22 -, juris Rn. 27).
  • OVG Thüringen, 09.06.2023 - 3 EO 549/22

    Regelung der Fischereiausübung nach Landesrecht

    Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes beurteilt sich insoweit grundsätzlich nach dem Zeitpunkt, in dem das Gericht über den Antrag entscheidet; im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (ThürOVG, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 1 EO 348/22 - Rn. 39 , …und vom 24. Februar 2020 - 3 EO 769/19 - Rn. 6 , jeweils juris).
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