Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 123; ; ThürJAPO § 49 S. 1 i.d.F.v. 16.02.1993; ; ThürJAPO § 51 Abs. 3 i.d.F.v. 16.02.1993
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im juristischen Staatsexamen; Erlass einer einstweiligen Anordnung bei berufsbezogenen Prüfungen; Verfahren der Glaubhaftmachung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Umfang der ...
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 09.05.2005 - 1 E 971/04
- OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05
Das Bundesverfassungsgericht (B. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - ...) hat für den vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO unter anderem im Prüfungsrecht zwei voneinander unabhängige Verfahren für zulässig erachtet, nämlich das Verfahren der Folgenabwägung (Abwägung der widerstreitenden Interessen) ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (2.2.1) und das Verfahren der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (2.2.2).Dieser tatsächliche Umstand würde im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, a. a. O.) eine besonders sorgfältige Durchprüfung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der einzelnen Klausurbewertungen wie in der Hauptsache erfordern.
Die vom Verwaltungsgericht demgegenüber (alternativ) vorgenommene - von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache losgelöste - Folgenabwägung und eine darauf gestützte positive Entscheidung über einen auf vorläufige Zulassung zu einer Abschlussprüfung gerichteten Antrag kann im Einzelfall dann geboten sein, wenn eine zuverlässige Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten (etwa aus Zeitgründen) nicht möglich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 -, DVBl. 1996, 1367 = NVwZ 1997, 479; für eine Interessen- und Folgenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten auch schon Senatsbeschluss vom 11.4.1997 - 1 EO 248/97 -).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05
Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375 (1376)).Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfGE 84, 34 (53 ff.)).
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05
Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375 (1376)).Von dieser in der Rechtsprechung anerkannten Auffassung (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13.5.2004 - 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375) hat sich auch das Verwaltungsgericht leiten lassen, auf dessen oben wiedergegebene Ausführungen (unter Ziff. 2.2.2 der angefochtenen Entscheidung) daher insoweit verwiesen werden kann.
- VG Meiningen, 09.05.2005 - 1 E 971/04
Zum Problem der Vorwegnahme der Haupsache bei vorläufiger Zulassung zur …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 9. Mai 2005 - 1 E 971/04 Me - abgeändert.
- OVG Niedersachsen, 13.06.2025 - 2 ME 26/25
Mündliche Prüfung; Zulassung; vorläufige; Zurückverweisung; Vorläufige Zulassung …
Somit ist auch die hier begehrte vorläufige "Zulassung" zur mündlichen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung grundsätzlich statthaft und damit zulässig (vgl. Senatsbeschl. v. 19.4.2017 - 2 ME 101/17 -, V.n.b.;… wohl auch OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2019 - 14 B 1474/19 -, juris Rn. 3; ThürOVG, Beschl. v. 15.6.2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 39;… HessVGH, Beschl. v. 5.7.2004 - 8 TG 732/04 -, juris Rn. 15;… VG Meiningen, Beschl. v. 09.05.2005 - 1 E 971/04.Me -, juris Rn. 17ff.;… VG Hannover, Beschl. v. 29.4.2003 - 6 B 1256/03 -, juris Rn. 13;… VG Schwerin, Beschl. v. 17.11.2000 - 7 B 859/00 -, juris Rn. 19;… a.A. wohl noch VGH BW, Beschl. v. 19.4.2017 - 9 S 673/17 -, juris Rn. 11, der sich nur in einem ergänzenden Hinweis hierzu äußert;… VGH BW, Beschl. v. 25.4.1989 - 9 S 851/89 -, juris Rn. 2; vgl. zur ersten juristischen Staatsprüfung: VG Göttingen, Beschl. v. 22.2.2010 - 4 B 284/09 -, V.n.b.).Ob unabhängig davon eine vorläufige Prüfungsgesamtnote festgesetzt werden kann (vgl. etwa ThürOVG, Beschl. v. 15.6.2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 39), hat der Senat nicht zu entscheiden.
Der Streitwert beträgt im Eilverfahren daher die Hälfte des Ausgangswertes von 7.500,00 Euro (vgl. Senatsbeschl. v. 28.1.2016 - 2 ME 255/15 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 15.6.2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 64).
- OVG Thüringen, 27.04.2021 - 3 EO 769/20
Approbation: Syrischer Ausbildungsnachweis als Arzt; …
Eine reine Folgenabwägung - unabhängig von den Aussichten im Hauptsacheverfahren - ist lediglich im Einzelfall geboten, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich ist (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - juris Rn. 61). - OVG Thüringen, 30.05.2023 - 4 EO 208/23
Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung während …
Eine reine Folgeabwägung - unabhängig von den Aussichten im Hauptsacheverfahren - ist lediglich im Einzelfall geboten, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 61).
- VG Dresden, 07.05.2009 - 5 L 42/09
Verwaltungsgericht Dresden verpflichtet Sächsische Staatskanzlei zur Erteilung …
Ist eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage aus den vorgenannten Gründen nicht möglich und der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen einzustufen, ist im Falle einer erheblichen Grundrechtsbetroffenheit eine Entscheidung auf Grund einer reinen Folgenabwägung geboten, wobei je nach Ausgestaltung des Einzelfalles die Art des Begehrens des Antragstellers, die Intensität des drohenden Rechtsverlustes sowie schutzwürdige Interessen Dritter von ausschlaggebender Bedeutung sein können (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 3.9.1992, 3 L 380/91, [...]; SächsOVG; Beschl. v. 11.12.2006, 4 BS 300/06; OVG Weimar, Beschl. v. 15.6.2005, 1 EO 678/05, [...]; OVG Bremen, Beschl. v. 4.7.1991, 1 B 35/91, [...]; VG Dresden, Beschl. v. 29.6.2005, 5 K 1149/05, [...]; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.8.1992, 9 S 1871/92, [...]; OVG Münster, Beschl. v. 31.8.2000, 14 B 634/00, [...], DVBl. 2001, 199 f; BVerfG, Beschl. v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96, [...]). - OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine …
Rn. 82 b. Entgegen der Auffassung des Antragstellers führen die vorläufige Zuweisung des Antragstellers an die KGS aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit auf Zeit eingeräumte Rechtsposition nicht bereits dazu, dass die Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens allein aufgrund einer (erfolgsunabhängigen) Folgenabwägung ohne Prüfung des Anordnungsanspruches geboten wäre (…vgl. Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Rn. 200 m. w. N. und ThürOVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - juris Rn. 22 m. w. N.). - OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22
Zulassung eines Schülers zur Wunschschule
Eine reine Folgenabwägung - unabhängig von den Aussichten im Hauptsacheverfahren - ist lediglich im Einzelfall geboten, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - zit. nach juris Rn. 61).. - OVG Thüringen, 15.08.2019 - 4 EO 576/19
Antrag auf gastweisen Besuch einer anderen staatlichen Grundschule
Eine reine Folgeabwägung - unabhängig von den Aussichten im Hauptsacheverfahren - ist lediglich im Einzelfall geboten, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - zit. nach juris Rn. 61). - VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
Vorläufige Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung
Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes ist es daher nicht geboten, den Antragsteller vorläufig zur Prüfung zuzulassen (vgl. dazu Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 EO 678/05 - Juris; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.04.1983 - 9 S 379/83 -, DVBl 83, 597).Rn. 12 Fehlt es somit an einem Anordnungsanspruch, kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung im Sinne einer vorläufigen Zulassung zur schriftlichen Abitursprüfung allein aufgrund einer Interessen- und Folgenabwägung nicht in Betracht (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10
Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den …
OVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 1 EO 678/05 -, juris. - OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23
Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …
Rn. 79 b. Entgegen der Auffassung des Antragstellers führen die vorläufige Zuweisung des Antragstellers an die Friedrich-Schiller-Schule aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit auf Zeit eingeräumte Rechtsposition nicht bereits dazu, dass die Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens allein aufgrund einer (erfolgsunabhängigen) Folgenabwägung ohne Prüfung des Anordnungsanspruches geboten wäre (…vgl. Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Rn. 200 m. w. N. und ThürOVG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - juris Rn. 22 m. w. N.). - OVG Thüringen, 15.09.2021 - 4 EO 540/21
Eilantrag auf vorläufige Aufnahme in eine Thüringer Gemeinschaftsschule
- OVG Thüringen, 26.05.2026 - 1 EO 85/26
Nachträgliche Rücknahme einer Allgemeinverfügung nach § 15a Abs. 8 ThürSchulG
- OVG Niedersachsen, 27.10.2025 - 2 ME 152/25
Folgenabwägung; einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Prüfung; Vorläufige …
- OVG Thüringen, 21.03.2022 - 4 EO 30/22
Zur vorläufigen Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb Thüringens
- OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
Festlegung eines Schulbezirks durch Allgemeinverfügung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 6 B 775/10
Erfolgsaussichten der im Falle eines im Konkurrentenstreitverfahren eines …
- VG Meiningen, 30.09.2013 - 1 E 471/13
Pharmazeutisch-technische Assistentin; Zulassung zur Abschlussprüfung nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - 6 B 1156/10
Anspruch auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung in Rahmen der …
- VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch auf vorläufige Prüfungsteilnahme bei einer …
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