Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, Sicherheitszuschlag auf den Wert der oberen Bandbreite einer Gehaltsstrukturuntersuchung
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; GmbHG § 43 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Angemessenheit des Arbeitslohns eines GmbH-Geschäftsführers anhand externer Gehaltsstrukturuntersuchungen; Hinzufügung eines 20-%igen Sicherheitszuschlags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Gewinnausschüttungen von zu hohen Lohnkosten; Erstrecken des Bereiches des Angemessenen auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen; Abschluss der zu beurteilenden Gehaltsvereinbarung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Angemessenheit des Arbeitslohns eines GmbH-Geschäftsführers
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Den Anforderungen, die der BFH in seinem Urteil vom 05. Oktober 1994 (I R 50/94) aufgestellt habe, sei der Beklagte nur unvollkommen gerecht geworden. - BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
VGA bei Gewinntantieme
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BFH/NV 2003, 1388;…vom 04. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BFH/NV 2003, 1501, jeweils m.w.N.). - BFH, 04.06.2003 - I R 24/02
Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (…z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BFH/NV 2003, 1388;vom 04. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BFH/NV 2003, 1501, jeweils m.w.N.).
- BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Dazu gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbHG) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111). - BFH, 28.06.1989 - I R 89/85
1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Dem so ermittelten Wert der Bandbreite von Fremdvergleichswerten ist ein Sicherheitszuschlag von 20 v. H. hinzuzufügen (vgl. Neumann, vGA, 2. Auflage, Seite 70 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 - I R 89/85, BStBl II 1989, 854, 856). - BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Angemessenheit der Gehälter bei Anstellung von zwei …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Dabei ist maßgebender zeitlicher Bezugspunkt grundsätzlich derjenige, in dem die zu beurteilende Gehaltsvereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 04. Juni 2003 I R 38/02, GmbHR 2003, 1369, 1371 m.w.N.). - BFH, 15.12.2004 - I R 79/04
Gesellschafter-Geschäftsführer: angemessenes Gehalt bei Tätigkeit für weitere …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur die Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 79/04, GmbHR 2005, 635, 636 m.w.N.).
- FG Sachsen, 14.04.2010 - 8 K 1786/04
VGA wegen unangemessenem Geschäftsführergehalt
Insgesamt kann damit nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung von einer Unangemessenheit der Geschäftsführervergütung im Streitjahr ausgegangen werden (das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hält sogar einen Sicherheitszuschlag von 20 v.H. auf den Wert des oberen Quartils der BBE-Studien nach Branche und Umsatzgröße für geboten, vgl. Urteil vom 14. November 2007 1 K 2/04, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| FG Bremen, 26.08.2004 - 1 K 2/04 |
Verfahrensgang
- FG Bremen, 26.08.2004 - 1 K 2/04
- FG Bremen, 26.08.2004 - 1 K 3/04
- FG Bremen, 26.08.2004 - 1 K 4/04
- BFH, 29.03.2006 - I B 253/04
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.03.2006 - I B 253/04
Ausschluss einer Anrechnung von Körperschaftsteuer in einem Revisionsverfahren; …
Gegen die Einspruchsentscheidung wurde Klage erhoben, die erfolglos blieb (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Bremen vom 26. August 2004 1 K 2/04).
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