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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,27800
FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93 (https://dejure.org/1995,27800)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.1995 - 1 K 2126/93 (https://dejure.org/1995,27800)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 1995 - 1 K 2126/93 (https://dejure.org/1995,27800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10e EStG
    Einkommensteuer; nachfolgende Eigennutzung als Voraussetzung für die Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 2041
  • EFG 1995, 1027
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Scheitert bereits das Bau- oder Anschaffungsvorhaben, so sind getätigte vergebliche Rufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG begünstigt, weil sie nicht in dem vom Gesetz verlangten unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der zur eigenen Nutzung bestimmten Wohnung stehen ( BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 BStBl II 1991, 916X R 114/89 BFH/Nv 1992, 27, X R 118/90 BFH/Nv 1992, 29 und X R 120/90 BFH/Nv 1992, 293).

    Vorkosten müssen zwar die Merkmale des Werbungskostenbegriffs im Falle einer Vermietung und Verpachtung erfüllen, jedoch hängt ihre Abziehbarkeit von den weiteren einschränkenden Voraussetzungen des § 10 e Abs. 6 EStG ab (BFH BStBl II 1991, 916 [BFH 17.07.1991 - X R 6/91] ).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RO sind nicht erfüllt, weil das Ereignis nicht nachträglich, d. h. nach Ergehen des Steuerbescheides ( BFH-Beschluß vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 , BStBl II 1993, 897, 901), eingetreten ist.
  • BFH, 17.07.1991 - X R 120/90

    Persönliches Antragsrecht des nicht vertretenen Revisionsbeklagten nach § 68 FGO …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Scheitert bereits das Bau- oder Anschaffungsvorhaben, so sind getätigte vergebliche Rufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG begünstigt, weil sie nicht in dem vom Gesetz verlangten unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der zur eigenen Nutzung bestimmten Wohnung stehen ( BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 BStBl II 1991, 916X R 114/89 BFH/Nv 1992, 27, X R 118/90 BFH/Nv 1992, 29 und X R 120/90 BFH/Nv 1992, 293).
  • BFH, 17.07.1991 - X R 118/90

    Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Scheitert bereits das Bau- oder Anschaffungsvorhaben, so sind getätigte vergebliche Rufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG begünstigt, weil sie nicht in dem vom Gesetz verlangten unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der zur eigenen Nutzung bestimmten Wohnung stehen ( BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 BStBl II 1991, 916X R 114/89 BFH/Nv 1992, 27, X R 118/90 BFH/Nv 1992, 29 und X R 120/90 BFH/Nv 1992, 293).
  • FG Köln, 22.06.1994 - 3 K 2578/93

    Einkommensteuer; Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Hingegen qualifiziert erst der Beginn der Eigennutzung die vorher entstandenen Kosten endgültig als förderungswürdig (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 22. Juni 1994 3 K 2578/93 , EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen und Urteil des Hessischen FG vom 19. November 1990 7 K 102/90 EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994 BStBl 1994 I 887 = FR 1995, 67Absätze 87, 98 und 102).
  • FG Hessen, 19.11.1990 - 7 K 102/90
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
    Hingegen qualifiziert erst der Beginn der Eigennutzung die vorher entstandenen Kosten endgültig als förderungswürdig (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 22. Juni 1994 3 K 2578/93 , EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen und Urteil des Hessischen FG vom 19. November 1990 7 K 102/90 EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994 BStBl 1994 I 887 = FR 1995, 67Absätze 87, 98 und 102).
  • FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 41/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG : Veräußerung des zur Bebauung …

    Diese Veräußerung habe darüber hinaus den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt rückwirkend anders gestaltet (Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5.4. 1995 1 K 2126/93, EFG 1995, 1027).

    Nach allgemeiner Meinung und auch nach Meinung der Kläger ergibt sich aus der Regelung des § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG über den Abzug von Aufwendungen, "die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstehen", daß die Abziehbarkeit neben der geforderten Parallelwertung der Aufwendungen mit den Werbungskosten auch eine nachfolgende Eigennutzung der Wohnung voraussetzt (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz 1 K 2126/93 a. a. O. unter Ziffer 1 der Entscheidungsgründe m. w. N.).

  • BFH, 01.10.2003 - X R 67/01

    Vorkostenabzug, rückwirkendes Ereignis

    Wird die Einkommensteuerveranlagung jedoch endgültig durchgeführt, kann der Bescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 berichtigt werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 1995 1 K 2126/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 1027; EFG Beilage 1995, Nr. 12, 47;… Märkle/Franz, Selbstgenutztes Wohneigentum, 4. Aufl. 1994, S. 94;… Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10e EStG Rz. 604;… Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, § 175 Rz. 62).
  • FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 42/01

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG : Veräußerung deszur Bebauung vorgesehenen …

    Diese Veräußerung habe darüber hinaus den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt rückwirkend anders gestaltet (Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5.4. 1995 1 K 2126/93, EFG 1995, 1027).

    Nach allgemeiner Meinung und auch nach Meinung der Kläger ergibt sich aus der Regelung des § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG über den Abzug von Aufwendungen, "die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstehen", daß die Abziehbarkeit neben der geforderten Parallelwertung der Aufwendungen mit den Werbungskosten auch eine nachfolgende Eigennutzung der Wohnung voraussetzt (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz 1 K 2126/93 a. a. O. unter Ziffer 1 der Entscheidungsgründe m. w. N.).

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten …

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  • FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02

    Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des …

    Die Einspruchsverfahren wurden im Hinblick auf eine seinerzeit beim BFH anhängige Revision gegen eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 05.04.1995 1 K 3126/93 (EFG 1995, 1027) zur Reichweite des § 175 Abs. 1 AO zum Ruhen gebracht und im Jahr 2000 wieder aufgenommen, nachdem die Revision zurückgenommen worden war.
  • FG München, 15.10.1997 - 1 K 1687/95
    Die Vorschrift setzt damit nicht nur die Fertigstellung des Gebäudes (als Grundlage jeder Nutzung), sondern speziell die tatsächliche spätere Eigennutzung voraus mit der Folge, daß auch bei fertiggestellten Gebäuden ohne tatsächliche spätere Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken der Vorkostenabzug ausscheidet (gl.A. Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5.4.1995 1 K 126/93, EFG 1995, 1027, und des Finanzgerichts Köln vom 22.6.994 3K 2578/93, EFG 1994, 1096; ebenso B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10e Rz 514, und Schreiben des BMF vom 25.10.1990, BStBl I 1990, 626, Abs. 56, sowie vom 31.12.1994, BStBl I 1994, 887, Rz 86 und 87;… zweifelnd Drenseck in Schmidt EStG, 16. Auflage, § 10e Rz 131).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.1996 - 1 K 1242/93

    Lohnsteuer; Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Die Klägerin muß also die Wohnung tatsächlich eigenen Wohnzwecken zugeführt haben, wobei erst der Beginn ihrer Eigennutzung die vorher entstandenen Kosten endgültig als förderungswürdig qualifiziert (vgl. Senatsurteil EFG 1995 S. 1027).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1432/95

    Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden fehlender Eigennutzung einer Wohnung

    Ihrem Anwendungsbereich nach setzt die genannte Vorschrift voraus, daß es tatsächlich zu einer Herstellung (= Fertigstellung) bzw. Anschaffung einer Wohnung im Sinne des § 10 e Abs. 1 EStG durch den Steuerpflichtigen kommt, d. h., das Bauvorhaben verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 - X R 6/91 , BStBl II 1991, 916, 917 re.Sp.; X R 114/89, BFH/Nv 1992, 27, 28 re.Sp.;… X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/Nv 1992, 293) und - wenn die vorgenannte Voraussetzung erfüllt ist - die (fertiggestellte bzw. entgeltlich erworbene) Wohnung auch tatsächlich eigenen Wohnzwecken zugeführt wird (Urteile der Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. April 1995 - 1 K 2126/93, NWB-Eilnachrichten Nr. 1222/95; Köln vom 22. Juni 1994, EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen; des Hessischen Finanzgerichts vom 19. November 1990, EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, Tz. 87 und 98, Anhang 33 zum amtlichen Einkommensteuerhandbuch 1994).
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