Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 151 VwGO, § 165 VwGO, Nr 1002 RVG-VV, § 24 BRAGebO
Erledigungsgebühr bei Klage gegen Versetzungsbescheid und Erledigung durch anderweitige Versetzung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 151 VwGO, § 165 VwGO, Nr 1002 RVG-VV
Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr; Klage gegen Versetzungsbescheid und Erledigung durch anderweitige Versetzung; anwaltliche Mitwirkung im Vorfeld der Hauptsachenerledigungserklärung; Bewegen des Mandanten zur Hinnahme des Verwaltungsaktes; schlichte Erörterung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.12.2009 - 14 KE 39.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 E 10310/07
Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Erledigungsgebühr; Erledigung, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Schon unter Geltung der früheren - der Nr. 1002 VV RVG entsprechenden (s. nur Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2009 - OVG 1 K 86.08 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks) - Regelung des § 24 BRAGO war anerkannt, dass die seinerzeit für die Entstehung der Erledigungsgebühr erforderliche Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Erledigung nur in einer besonderen, über die bereits mit der Prozessgebühr und Verhandlungsgebühr abgegoltenen Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgehenden, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts liegen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68.83 -, BayVBl. 1986, 158; OVG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, NVwZ-RR 2007, 564, 565).Hiernach bedarf es auch für die Entstehung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinaus geht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (…vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, Juris. Rdn. 2 des Ausdrucks; ferner etwa OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05 -, Juris, Ausdruck Rdn. 4; OVG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2007, a.a.O.).
- BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Schon unter Geltung der früheren - der Nr. 1002 VV RVG entsprechenden (s. nur Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2009 - OVG 1 K 86.08 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks) - Regelung des § 24 BRAGO war anerkannt, dass die seinerzeit für die Entstehung der Erledigungsgebühr erforderliche Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Erledigung nur in einer besonderen, über die bereits mit der Prozessgebühr und Verhandlungsgebühr abgegoltenen Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgehenden, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts liegen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68.83 -, BayVBl. 1986, 158; OVG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, NVwZ-RR 2007, 564, 565). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98
Rechtsanwaltsgebühren; Erledigung eines Rechtsstreits; Vergleichsgebühr; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Andererseits mag eine Erledigungsgebühr in Fällen verdient sein - und hierauf zielt auch der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf Hartmann (…Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, VV Nr. 1002, Rdn. 14 "Hinnahme des Verwaltungsakts") -, in denen der Anwalt auf seinen Mandanten in besonderer Weise einwirken muss, um diesen zur Abgabe der Erledigungserklärung zu bewegen, wie es etwa sein kann, wenn eine wenigstens teilweise Hinnahme eines geänderten Verwaltungsakts in Rede steht (so etwa im Falle des OVG Münster - Beschluss vom 11. Januar 1999, 3 E 808/98, NVwZ-RR 1999, 348 - bei Reduzierung eines Beitragsbescheides um zwei Drittel) oder wenn gegenüber dem ursprünglich Begehrten ein Weniger gewährt wird (…so etwa im Falle des OVG Bremen - Beschluss vom 26. April 1991, 2 B 55/91, Juris, Rdn. 7 - bei Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis anstelle der begehrten Anerkennung als Asylberechtigter).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05
Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Hiernach bedarf es auch für die Entstehung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinaus geht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (…vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, Juris. Rdn. 2 des Ausdrucks; ferner etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05 -, Juris, Ausdruck Rdn. 4; OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. April 2007, a.a.O.). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 1 K 38.10
Keine Entstehung der Erledigungsgebühr bei Klaglosstellung nach Begründung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Hiernach bedarf es auch für die Entstehung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinaus geht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, Juris. Rdn. 2 des Ausdrucks; ferner etwa OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05 -, Juris, Ausdruck Rdn. 4; OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. April 2007, a.a.O.). - OVG Bremen, 26.04.1991 - 2 B 55/91
Asylbewerber; Bevollmächtigter Rechtsanwalt; Befristete Aufenthaltserlaubnis ; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Andererseits mag eine Erledigungsgebühr in Fällen verdient sein - und hierauf zielt auch der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf Hartmann (…Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, VV Nr. 1002, Rdn. 14 "Hinnahme des Verwaltungsakts") -, in denen der Anwalt auf seinen Mandanten in besonderer Weise einwirken muss, um diesen zur Abgabe der Erledigungserklärung zu bewegen, wie es etwa sein kann, wenn eine wenigstens teilweise Hinnahme eines geänderten Verwaltungsakts in Rede steht (so etwa im Falle des OVG Münster - Beschluss vom 11. Januar 1999, 3 E 808/98, NVwZ-RR 1999, 348 - bei Reduzierung eines Beitragsbescheides um zwei Drittel) oder wenn gegenüber dem ursprünglich Begehrten ein Weniger gewährt wird (so etwa im Falle des OVG Bremen - Beschluss vom 26. April 1991, 2 B 55/91, Juris, Rdn. 7 - bei Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis anstelle der begehrten Anerkennung als Asylberechtigter).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren; Entstehung einer …
Die - nicht genauer geschilderten - "Absprachen" gingen, selbst wenn man unterstellt, dass die Prozessbevollmächtigte Überzeugungsarbeit habe leisten müssen, um das Einverständnis der Klägerin mit der Erledigungserklärung zu erlangen, nicht über das hinaus, was von einem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung erwartet werden durfte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2010 - OVG 1 K 231.09 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 7 C 10.1428 -, juris, Rn. 12; OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, juris, Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 1 K 54.09
Entstehung einer Terminsgebühr
Hiernach bedarf es auch für die Entstehung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinaus geht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, s. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 5. November 2010 - OVG 1 K 231.09 -, S. 2 f. des Entscheidungsabdrucks;… Beschluss vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, Juris. Rdn. 2 des Ausdrucks, jew. mit weiteren Nachweisen). - VG Bayreuth, 04.08.2011 - B 1 M 10.821
Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; keine Terminsgebühr für Telefonat im …
Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 RVG-VV kann der Bevollmächtigte der Antragstellerin nicht beanspruchen, weil die Erledigung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht kausal auf seine Mitwirkung zurückzuführen war (vgl. u.a. BayVGH vom 24.8.2009 Az. 1 C 09.1297 und vom 29.10.2008 Az. 3 C 07.3124; OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2011 Az. 6 E 305/11; OVG Berlin-Brandenburg vom 5.11.2010 Az. OVG 1 K 231.09; OVG Lüneburg vom 21.3.2007 Az. 4 OA 416/06).
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