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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16646
OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97 (https://dejure.org/2001,16646)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 KO 1240/97 (https://dejure.org/2001,16646)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 (https://dejure.org/2001,16646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinsamer Bebauungsplan zweier Gemeinden, der mit Wirkung für das Gebiet der jeweils anderen beschlossen worden ist; Echter gemeinsamer Bebauungsplan; Negative städtebauliche Auswirkungen eines großflächigen Baumarkts; Errichtung eines Baumarkts in einem Kern- oder ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Der Betrieb hat eine Werkstatt und bietet seine Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit handwerklichen Dienstleistungen an; insofern entspricht er nicht dem § 11 Abs. 3 BauNVO zugrunde liegenden Betriebstyp (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 346).

    Der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2001 gestellte Antrag, Beweis darüber zu erheben, ob von ihrem Vorhaben die in § 11 Abs. 3 BauNVO genannten Auswirkungen ausgegangen sind oder noch eintreten werden, war abzulehnen, denn eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes kommt erst dann in Betracht, wenn die Vermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht greift, weil die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 345 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977).

    In Bezug auf die städtebauliche Situation liegt der Vorschrift danach die Vorstellung von Standorten zugrunde, die innerhalb des städtebaulichen Gesamtgefüges nicht auf das Einkaufen für die Allgemeinheit ausgerichtet sind, die für die Wohnbevölkerung verkehrlich schlecht oder nur mit dem Kraftfahrzeug zu erreichen sind und die vorhandene oder geplante, städtebaulich eingebundene Einzelhandelsstandorte gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 345 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977).

    Abweichungen von der beschriebenen Fallgestaltung können auf betrieblicher Seite darin bestehen, dass der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment, das durch Waren geprägt ist, die auf Transportmöglichkeiten der Kunden angewiesen sind, auf Artikel, die üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden, wie z. B. ein Kraftfahrzeughandel mit Werkstatt, oder auf solche, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen, wie z. B. ein Baustoffhandel (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 345 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977; OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 - zitiert nach JURIS).

    Derartige Abweichungen können darin bestehen, dass der Einzugsbereich des Betriebes im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an einem anderen Standort des Einzugsgebiets nicht geplant sind, oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 346 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1995 - 7 A 1895/91

    Bauplanungsrecht: Regelungsgehalt der Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 4 …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Abweichungen von der beschriebenen Fallgestaltung können auf betrieblicher Seite darin bestehen, dass der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment, das durch Waren geprägt ist, die auf Transportmöglichkeiten der Kunden angewiesen sind, auf Artikel, die üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden, wie z. B. ein Kraftfahrzeughandel mit Werkstatt, oder auf solche, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen, wie z. B. ein Baustoffhandel (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342, 345 zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977; OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 - zitiert nach JURIS).

    Fachmärkte mit einem auf eine bestimmte Branche zugeschnittenen Warenangebot erfüllen die Voraussetzungen für einen atypischen Betrieb i. S. d. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO indes allein wegen ihrer Fachmarkteigenschaft nicht; ihr Angebot kann trotz der Spezialisierung typischerweise geeignet sein, negative städtebauliche Auswirkungen im dargelegten Sinne zur Folge zu haben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 - a. a. O.; OVG Münster, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 - BRS 59 Nr. 70; BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 1987 - 20 B 87.01537 - BRS 47 Nr. 59; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Baugesetzbuch [Loseblattsammlung, Stand: Nov.

    Damit stellt sich das Vorhaben der Klägerin als der herkömmliche Baumarkt dar, der die Bereiche des Bau-, Elektro-, Sanitärinstallations-, Maler- und Kunsthandwerks sowie Haushaltswaren umfasst, dessen Angebot breit gefächert ist und der typischerweise geeignet ist, negative städtebauliche Auswirkungen zur Folge zu haben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1996 - 11 B 523/96

    Teilbaugenehmigung; Feststellender Ausspruch; Teilbauarbeiten; Zulässigkeit des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Eine Teilbaugenehmigung trifft nicht nur eine Aussage darüber, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 2 BauO), sondern stellt darüber hinaus die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens fest (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 - BRS 59 Nr. 156; OVG Münster, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 - BRS 58 Nr. 150).

    Bei Erteilung einer Teilbaugenehmigung wird regelmäßig darüber mitentschieden, ob das Gesamtvorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 - a. a. O.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Diese Lauben werden in ihrer Erscheinung durch die sie umgebenden Anpflanzungen in den Hintergrund gedrängt und haben ihrem Eindruck nach nur eine der gärtnerischen Nutzung dienende Hilfsfunktion (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - BRS 42 Nr. 61).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Der Vorbescheid stellt einen Verwaltungsakt der Behörde dar, der in verbindlicher Weise einzelne, das Baugenehmigungsverfahren betreffende Fragen abschließend regelt; er ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, ohne die Baufreigabe zu enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 39.82 BVerwGE 69, 1).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Einzelhandelsbetrieb großflächig, wenn seine Verkaufsfläche bei etwa 700 m² liegt (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 15.85 - NVwZ 1987, 1076).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Dass die Kleingärten möglicherweise eine Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme verlangen können, hat mit der Frage, ob sie an einem Bebauungszusammenhang teilnehmen, nichts zu tun (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28.81 - BRS 39 Nr. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 7 B 2023/99

    Abgrenzung von "Randsortiment" und "Kernsortiment" eines Handelsbetriebes …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Zugleich muss das Angebot des Randsortiments dem Kernsortiment in seinem Umfang und seiner Gewichtigkeit deutlich untergeordnet sein (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 2000 - 7 B 2023/99 - BauR 2000, 1021).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Ob diese Größe nach dem heutigen Einkaufsverhalten der Bevölkerung und den heutigen Gegebenheiten im Einzelhandel nach oben zu verschieben ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BauR 2001, 1062), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, denn bei der Größenordnung des Vorhabens der Klägerin besteht kein Zweifel an der Großflächigkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf …

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97
    Fachmärkte mit einem auf eine bestimmte Branche zugeschnittenen Warenangebot erfüllen die Voraussetzungen für einen atypischen Betrieb i. S. d. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO indes allein wegen ihrer Fachmarkteigenschaft nicht; ihr Angebot kann trotz der Spezialisierung typischerweise geeignet sein, negative städtebauliche Auswirkungen im dargelegten Sinne zur Folge zu haben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 - a. a. O.; OVG Münster, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 - BRS 59 Nr. 70; BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 1987 - 20 B 87.01537 - BRS 47 Nr. 59; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Baugesetzbuch [Loseblattsammlung, Stand: Nov.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 4 B 18.89

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf …

  • OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender …

  • VGH Bayern, 13.10.1987 - 20 B 87.01537

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines großflächigen Möbel-Einzelhandelsbetriebs in …

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung; …

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich; …

  • BVerwG, 21.08.1995 - 4 N 1.95

    Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 10 D 42/09

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Anpassung des Bebauungsplans an …

    Rn. 65 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 23. März 1998 - 20 ZB 98.827 -, juris, Rn. 2; OVG Thüringen, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 -, juris, Rn. 51 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 2 A 2779/15

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebes; …

    Rn. 92 Vgl. dazu allgemein: OVG NRW, Urteile vom 9. März 2011 - 2 A 1626/10 -, juris Rn. 54 (zu einem Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von 11.000 qm) und vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 -, juris Rn. 15 (zu einem Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter); ThürOVG, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 -, juris Rn. 55 ff (zu einem Baumarkt); zu einem Autohaus auch: OVG NRW, Urteil vom 29. September 2016 - 10 A 1574/14 -, juris Rn. 84 ff.
  • BVerwG, 28.02.2023 - 4 BN 10.22

    Gemeinsamer gebietsübergreifender Bebauungsplan zweier Gemeinden; Planungsverband

    Nach seiner für den Senat gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 560 ZPO bindenden Auslegung des Landesrechts führen die von den Antragsgegnerinnen auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 1 GKG-LSA getroffenen Zweckvereinbarungen nicht zur Bildung einer selbstständigen Körperschaft und begründen daher keinen Zusammenschluss im Sinne von § 205 Abs. 6 BauGB (vgl. UA S. 16 f.; im Ergebnis ebenso OVG Weimar, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 - juris Rn. 42; OVG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2003 - 8 C 10303/03 - UPR 2004, 78 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20

    Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

    Eine zusammengefasste Bauleitplanung, die keine selbständigem Bebauungspläne benachbarter Gemeinden zum Gegenstand haben, ist nach § 205 BauGB nur durch einen Planungsverband oder einen sonstigen, gesetzlich zugelassenen Zusammenschluss (vgl. § 205 Abs. 6 BauGB) vorgesehen (ThürOVG, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 - juris Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 9 K 1284/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung eines …

    Rn. 67 vgl. ThürOVG, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 -, juris (…Rn. 55ff., zu einem Baumarkt) unter Bezugnahme auf OVG Münster, Urteil vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 -, NWVBl 1998, 151 (…juris-Rn. 15ff., zu einem Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter) .
  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 1 KO 274/18

    Zugehörigkeit bebauungsplankonformer Bebauung zur näheren Umgebung im unbeplanten …

    Liegen aber die Voraussetzungen für ein Abweichen von der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO nicht vor, ist von vornherein kein Raum für eine weitere Prüfung der tatsächlichen Auswirkungen des jeweiligen großflächigen Einzelhandelsbetriebs (vgl. dazu - für einen großflächigen Baumarkt - schon das Urteil des erkennenden Senats vom 21.08.2001 - 1 KO 1240/97 - juris, hier insb. Leitsatz 3 und Rdn. 54 sowie den nachfolgenden Beschluss des BVerwG vom 09.07.2002 - 4 B 14.02 - BRS 65 Nr. 70 und juris, hier insb. Rdn. 5 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 6 K 4942/19

    Bebauungsplan Einzelhandelsausschluss Planrechtfertigung Erforderlichkeit …

    Rn. 59 Vgl. zu Märkten mit geringerer Geschossfläche OVG NRW, Urteile vom 17. Februar 2016 - 10 D 42/09.NE -, juris Rn. 62, und vom 1. März 1995 - 7 A 1895/91 -, juris Rn. 10 ff., zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1977; ThürOVG, Urteil vom 21. August 2001 - 1 KO 1240/97 -, juris Rn. 51 ff; vgl. allgemein Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Aufl. 2018, S. 67; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, N02. Aufl. 2015, Rn. 673.
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

    Waren des Randsortiments sind solche, die zu einem spezifischen Kernsortiment lediglich hinzutreten und dieses gleichsam ergänzend durch solche Waren anreichern, die jedenfalls eine gewisse Beziehung und Verwandtschaft mit den Waren des Kernsortiments haben; zugleich muss das Angebot des Randsortiments dem Kernsortiment in seinem Umfang und seiner Gewichtigkeit deutlich untergeordnet sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.1998 - 7a D 108/96.NE -, BRS 60 Nr. 1; Urteil vom 26.01.2000 - 7 B 2023/99 -, NVwZ-RR 2001, 17 = BauR 2000, 1021; Thüringer OVG, Urteil vom 21.08.2001 - 1 KO 1240/97 - ).
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