Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Dienstliche Beurteilung eines Beamten
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Dienstliche Beurteilung eines Beamten
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06
- BVerwG, 15.11.2006 - 2 B 32.06
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( so etwa: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u. a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).Rn. 48 Der Zweitbeurteiler braucht schließlich keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung des Beurteilten zu haben ( so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1, und Urteil vom 7. Juni 1984 - Az.: 2 C 54.82 -, Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 [jeweils m. w. N]; OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221. ).
Da der etwaige "Fehler" einer unterlassenen Überhörung mithin nicht geheilt werden könnte, hätte dies zur Folge, dass die Beurteilungen, wären sie deshalb als rechtswidrig aufzuheben, nicht erneut erstellt werden könnten und dürften ( vgl. zum unterlassenen oder verspätet geführten Personalführungsgespräch: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1990 - Az.: 1 WB 181.88 -, BVerwGE 86, 240; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006, a. a. O. ).
Gerade deshalb sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar, und zwar darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, sowie im Fall des Erlasses von Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten
Unabhängig davon kommt es nicht auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien, bei denen es sich lediglich um Verwaltungsvorschriften handelt, an, sondern auf deren - gegebenenfalls vom Wortlaut der Vorschrift abweichende - gleichmäßige Handhabung (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - 1 L 1/06 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher …
Zugrunde zu legen sind vorliegend die BeurtRL MK 2007, denn maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl.: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 1 L 50/08
Dienstliche Beurteilung eines Beamten
Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen Richtlinien erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m.w.N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 1 L 93/12
Anspruch eines Bundespolizeibeamten auf Zivilbekleidungsabnutzungsentschädigung
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht dabei ausgeführt, dass Verwaltungsvorschriften keine gesetzlichen Regelungen darstellen und daher nicht wie solche auszulegen sind; maßgeblich ist vielmehr die regelmäßige Praxis der anwendenden Behörde (vgl. schon: BVerwG, Urteil vom 23. November 1966 - VI C 94.63 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - 1 L 1/06 -, juris). - VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
Beurteilung
Denn maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. März 2006 - 1 L 1/06 -). - VG Halle, 11.08.2020 - 5 A 897/17 Denn maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. März 2006 - 1 L 1/06 -).
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