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Weitere Entscheidung unten: VG Trier, 24.04.2020

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45319
VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 Nr 2b FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss; Forderung einer Versicherung an Eides statt über den Verlust des Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Gutachtensanordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 19; BayVGH…, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird, um eine positive Eignungsprognose erreichen zu können (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -, juris, Rn. 8; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 21. Januar 2016.
  • VG Neustadt, 21.01.2016 - 3 L 1112/15

    Konsum der Kräutermischung "After Dark" endet in Fahrradfahrverbot

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13 ; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13 ).
  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei …

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13 ; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13 ).
  • VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277

    Keine Gutachtensanordnung bei Unsicherheit der Frage des "Fahrens"

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Gutachtensanordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr.; vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So muss, um dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO Genüge zu tun, aus der Begründung des Verwaltungsaktes hinreichend deutlich hervorgehen, dass diese auch die Begründung für den angeordneten Sofortvollzug enthalten soll (OVG RP, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -, NVwZ-RR 1991, 307).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26445
VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20.TR (https://dejure.org/2020,26445)
VG Trier, Entscheidung vom 24.04.2020 - 1 L 1037/20.TR (https://dejure.org/2020,26445)
VG Trier, Entscheidung vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR (https://dejure.org/2020,26445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 2 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung; korrigiertes Fahreignungsgutachten; lange Dauer des Verwaltungsverfahrens

  • esovgrp.de

    FeV § 11,FeV § ... 11 Abs 6,FeV § 11 Abs 8,FeV § 11 Abs 8 S 1,FeV § 46,FeV § 46 Abs 1,FeV § 46 Abs 1 S 1,FeV § 46 Abs 1 S 2,FeV § 46 Abs 3,FeV § 47,FeV § 47 Abs 1,FeV § 47 Abs 1 S 1,FeV § 47 Abs 1 S 2,StVG § 3,StVG § 3 Abs 1,StVG § 3 Abs 3,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 80 Abs 5 S 1,VwGO § 80 Abs 5 S 1 Alt 2,VwGO § 80 Abs 5 S 3,VwVfG § 28,VwVfG § 28 Abs 1,VwVfG § 46
    Alkohol, Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch, Anhörung, Anordnung, Dauer, einstweiliger Rechtsschutz, Entscheidung, Entziehung, Entziehung der Fahrerlaubnis, erneute Gutachtensanordnung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrerlaubnisrecht, gebundene Entscheidung, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung ist nämlich nur dann rechtserheblich, wenn der Betroffene das Gutachten verweigert hat und diese Weigerung auf Grundlage von § 11 Abs. 8 FeV als Nachweis der fehlenden Eignung des Kraftfahrers dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19; BayVGH…, Urteil vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 -, juris Rn. 16).

    Hat der Kraftfahrer jedoch - wie vorliegend - das angeforderte Gutachten vorgelegt, stellt dieses unabhängig von der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Anordnung eine fahrerlaubnisrechtlich relevante Tatsache dar, der eine selbständige Bedeutung zukommt und die ohne weitere Voraussetzung verwertbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19).

  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knapp gehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer).

  • VGH Hessen, 04.08.2010 - 2 B 1251/10
    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Besteht zum Zeitpunkt der behördlichen bzw. auch der gerichtlichen Entscheidung die festgestellte Gefahrenlage noch, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung ungeachtet der Dauer des Verwaltungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 B 1251/10 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung ist nämlich nur dann rechtserheblich, wenn der Betroffene das Gutachten verweigert hat und diese Weigerung auf Grundlage von § 11 Abs. 8 FeV als Nachweis der fehlenden Eignung des Kraftfahrers dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19; BayVGH…, Urteil vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Hat der Kraftfahrer jedoch - wie vorliegend - das angeforderte Gutachten vorgelegt, stellt dieses unabhängig von der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Anordnung eine fahrerlaubnisrechtlich relevante Tatsache dar, der eine selbständige Bedeutung zukommt und die ohne weitere Voraussetzung verwertbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knapp gehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -).
  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. der Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (vgl. VG Trier, Beschluss vom 31. März 2015 - 1 L 669/15.TR -, juris; VG Trier, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/17.TR -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer).
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
    "Vollziehung" meint hier insbesondere nicht nur die behördliche Vollziehungsmaßnahme selbst, sondern erfasst auch die freiwillige Befolgung des Verwaltungsakts (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. August 1989 - 23 CS 89.02090 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 14.03.2019 - 1 L 545/19.TR - juris Rn. 9 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung …

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1626/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bemessung einer für die Anordnung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - 16 B 1282/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2016 - 10 B 10740/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweis auf Rechtsfolgen der Nichtbeibringung eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94

    Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der …

  • VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von synthetischem Cannabinoid

  • VGH Bayern, 25.08.1989 - 23 CS 89.02090
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
  • VG Trier, 02.11.2022 - 1 L 3014/22

    Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich bei der Entscheidung in der Sache um eine gebundene Entscheidung handelt (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Auflage 2020, § 46 Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 16 B 1267/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22), bei der der Behörde kein Einschätzungs- oder Ermessensspielraum verbleibt, oder wenn dem Betroffenen alle entscheidungserheblichen Tatsachen erkennbar bekannt sind.

    Der Fahrerlaubnisbehörde werden insoweit durch das Gesetz weder ein Ermessen noch sonstige Einschätzungsspielräume eingeräumt (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22).

    § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV räumt der Fahrerlaubnisbehörde insoweit kein Ermessen und keine sonstigen Spielräume ein (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris, …und Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/18.TR -, juris Rn. 54).

  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich bei der Entscheidung in der Sache um eine gebundene Entscheidung handelt (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Auflage 2020, § 46 Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 16 B 1267/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22), bei der der Behörde kein Einschätzungs- oder Ermessensspielraum verbleibt.

    Der Fahrerlaubnisbehörde werden insoweit durch das Gesetz weder ein Ermessen noch sonstige Einschätzungsspielräume eingeräumt (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 22).

    § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV räumt der Fahrerlaubnisbehörde insoweit kein Ermessen und keine sonstigen Spielräume ein (stRspr., vgl. nur VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris, …und Urteil vom 27. Februar 2018 - 1 K 10622/18.TR -, juris Rn. 54).

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