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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7497
OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93 (https://dejure.org/1995,7497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 L 1070/93 (https://dejure.org/1995,7497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 L 1070/93 (https://dejure.org/1995,7497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Sauen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; Grenzabstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; Grenzabstand

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93
    Welche Anforderungen an das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme zu stellen sind, hat das BVerwG in seinem Grundsatzurteil vom 25.2.1977 (DVBl. 1977, 722 = BVerwGE 52, 122) im einzelnen wie folgt ausgeführt: Maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles.
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.

    Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11

    Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen …

    Diese kann sich etwa aus hier nicht vorliegenden, über Geruchsbelästigungen hinausgehenden seuchenhygienischen Risiken ergeben (vgl. Senatsurt. v. 16.2.1995 - 1 L 1070/93 -, NuR 1995, 416 ; Beschl. v. 10.8.2000 - 1 M 760/00 -, NuR 2001, 101 ;… VGH München, Urt. v. 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Rn. 24 Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 2458/93

    Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Gülleerdbecken; Geflügelzuchtbetrieb; …

    Entsprechend hat der Senat etwa in seinem Urteil vom 16.2.1995 - 1 L 1070/93 - (bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 12.6.1995 - 4 B 131.95 -) auch festgestellt, daß eine Gemeinschaftsgülleanlage mit 1.350 m³ Fassungsvermögen wegen des damit verbundenen erhöhten seuchenhygienischen Risikos sogar noch bei Einhaltung eines Abstandes von 475 m zu einem Schweinezucht-Betrieb nach den gegebenen örtlichen Umständen gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01

    Standort einer Gülleentnahmestelle und Nachbarrecht - nachbarliche Rücksichtnahme

    (- 1 L 1070/93 -, AgrarR 1995, 351 = BRS 57 Nr. 225 = NdsRpfl. 1995, 177; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131/95 -, V.n.b.) und vom 15. Juni 1995.
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