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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6249
OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94 (https://dejure.org/1995,6249)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.02.1995 - 1 L 124/94 (https://dejure.org/1995,6249)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 1 L 124/94 (https://dejure.org/1995,6249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachhaltigkeit; Pferdezucht

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Diese Anforderungen kann eine auf ausreichendem eigenen Weideland betriebene Pferdezucht erfüllen (BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75;… OVG Lüneburg, Urt. v. 16.05.1986 - 6 A 8/83 -, BRS 46 Nr. 84; Urteile d. Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 -, SchlHA 1993, 173, 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 175, 02.09.1993 - 1 L 73/92 - u. 27.04.1993 - 1 L 141/92 -).

    Die beabsichtigte Pferdezucht des Klägers erfüllt damit zwar das Erfordernis für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß, jedoch erfüllt der beabsichtigte Pferdezuchtbetrieb nicht eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kommt es darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60; Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, ZfBR 1989, 177;… und zwar auf Generationen: BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.08.1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73).

    Ferner kann für die Ernsthaftigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsführung von Bedeutung sein, daß im konkreten Fall allein die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht, nicht aber der Wunsch, im Außenbereich zu wohnen (BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75).

    Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung um so geringere Bedeutung, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche, je höher der Kapitaleinsatz und damit die Anzahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 141/92

    Pferdehaltung; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Das Schleswig-Holsteinische OVG habe in seinem Urteil vom 27. April 1994 (1 L 141/92) in einem jedenfalls insoweit vergleichbaren Fall ausgeführt, daß ein objektiv vernünftiger Landwirt in der Aufbauphase eines Betriebes nicht mit der Errichtung eines Wohngebäudes beginnen, sondern sich zunächst darum bemühen würde, landwirtschaftliche Betriebsgebäude zu errichten, um die landwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen.

    Diese Anforderungen kann eine auf ausreichendem eigenen Weideland betriebene Pferdezucht erfüllen (…BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75;… OVG Lüneburg, Urt. v. 16.05.1986 - 6 A 8/83 -, BRS 46 Nr. 84; Urteile d. Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 -, SchlHA 1993, 173, 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 175, 02.09.1993 - 1 L 73/92 - u. 27.04.1993 - 1 L 141/92 -).

    Angesichts einer Tragezeit von 11 Monaten und der Annahme von Verlusten erscheint die Annahme, daß bei fünf Zuchtstuten jährlich vier (drei- bis vierjährige) Jungtiere verkauft werden könnten, unrealistisch (vgl. das Schreiben des Amtes für Land- und Wasserwirtschaft H. vom 01. August 1991, wonach 4, 5 geborene Fohlen je sechs Stuten pro Jahr bei Tragezeit von 11 Monaten einschließlich von Verlusten in der Praxis unmöglich sind; realistisch dürfte eine Abfohlrate von durchschnittlich nur rund 60 % - 70 % sein: vgl. Urt. d. Senats v. 27.04.1994 - 1 L 141/92 - vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.1986 - 1 A 82/85 -, BRS 46 Nr. 85: pro Stute und Jahr 0, 66 Fohlen - mit Nachweisen aus der Fachliteratur).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1986 - 1 A 82/85
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Nach allgemeinen Erkenntnissen (vgl. dazu im einzelnen OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.1986 - 1 A 82/85 -, BRS 46 Nr. 85 m.N. aus der einschlägigen Literatur zur Pferdezucht und Pferdehaltung) wird ein ausgewachsenes Warmblutpferd überwiegend auf eigener Futtergrundlage gehalten, wenn 0, 5 ha je Jahr für dieses Pferd zur Verfügung stehen; Fohlen und Jungpferde benötigen eine etwas geringere Fläche, bis zum fünften Lebenshalbjahr durchschnittlich 0, 46 ha.

    Angesichts einer Tragezeit von 11 Monaten und der Annahme von Verlusten erscheint die Annahme, daß bei fünf Zuchtstuten jährlich vier (drei- bis vierjährige) Jungtiere verkauft werden könnten, unrealistisch (vgl. das Schreiben des Amtes für Land- und Wasserwirtschaft H. vom 01. August 1991, wonach 4, 5 geborene Fohlen je sechs Stuten pro Jahr bei Tragezeit von 11 Monaten einschließlich von Verlusten in der Praxis unmöglich sind; realistisch dürfte eine Abfohlrate von durchschnittlich nur rund 60 % - 70 % sein: vgl. Urt. d. Senats v. 27.04.1994 - 1 L 141/92 - vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.1986 - 1 A 82/85 -, BRS 46 Nr. 85: pro Stute und Jahr 0, 66 Fohlen - mit Nachweisen aus der Fachliteratur).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Die beabsichtigte Pferdezucht des Klägers erfüllt damit zwar das Erfordernis für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß, jedoch erfüllt der beabsichtigte Pferdezuchtbetrieb nicht eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kommt es darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, ZfBR 1989, 177;… und zwar auf Generationen: BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.08.1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73).

    Bei der Gewinnermittlung ist die Verzinsung des Eigenkapitals sowohl hinsichtlich des Aufwandes für den Erwerb der Grundstücksflächen als auch für die Errichtung des Betriebsgebäudes und des Wohnhauses zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14/89 -, AgrarR 1989, 283 ff.).

  • BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Voraussetzungen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Der Umstand, daß der Inhaber eines gewinnerbringenden Betriebes einen zur späteren Betriebsübernahme bereiten Erben hat, kann jedoch ein weiteres, die Nachhaltigkeit stützendes Indiz sein (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1986 - 4 B 138.86 -, BRS 46 Nr. 76).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Die beabsichtigte Pferdezucht des Klägers erfüllt damit zwar das Erfordernis für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß, jedoch erfüllt der beabsichtigte Pferdezuchtbetrieb nicht eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kommt es darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, ZfBR 1989, 177; und zwar auf Generationen: BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.08.1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S. …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Maßgebend ist stets, daß der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur einer ernsthaften, in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 13.82 -, NVwZ 1986, 201;… Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 54.82 -, NVwZ 1986, 200).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Maßgebend ist stets, daß der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur einer ernsthaften, in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 13.82 -, NVwZ 1986, 201; Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 54.82 -, NVwZ 1986, 200).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Zu diesen zählt neben der (objektiven) Möglichkeit der Gewinnerzielung der mehr oder minder dauernd gesicherte Zugriff auf nutzbare Flächen, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1969 - 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
    Die beabsichtigte Pferdezucht des Klägers erfüllt damit zwar das Erfordernis für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, daß es sich um eine unmittelbare Bodenertragsnutzung handeln muß, jedoch erfüllt der beabsichtigte Pferdezuchtbetrieb nicht eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: Für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kommt es darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, ZfBR 1989, 177;… und zwar auf Generationen: BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.08.1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1991 - 3 S 1075/90

    Eine Pferdepension mit weit auseinanderliegenden Pachtflächen genügt nicht den …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.05.1986 - 6 A 8/83

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Pferdezucht; Pferde; Gewinn; Gewinnerzielung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1991 - 1 L 69/91

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange als Versagungsgrund für die Erteilung einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91

    Drittanfechtung der für die Errichtung eines Stallgebäudes erteiliten …

  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 K 1075/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Ausgehend von einem Bestand von zehn Pferden (neun Pensionspferde sowie das eigene Tier der Klägerin) ist das Kriterium der überwiegenden Futtergrundlage daher selbst dann nicht erfüllt, wenn man für eine überwiegend eigene Futtergrundlage 0, 35 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche für jedes der gehaltenen Pferde (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, BRS 69 Nr. 101, juris Rn. 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris Rn. 39) ausreichen ließe; erst recht gilt dies, wenn man einen Flächenbedarf von 0, 5 ha pro Pferd (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 3. August 1995 - 5 S 3229/94 -, BRS 57 Nr. 97, juris Rn. 27; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 124/94 -, juris Rn. 34) zugrunde legte.
  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit, …

    Der Umstand, dass der Inhaber eines gewinnerbringenden Betriebes einen zur späteren Betriebsübernahme bereiten Erben hat, kann jedoch ein weiteres, die Nachhaltigkeit stützendes Indiz sein (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 1986 - 4 B 138/86 -, Rn. 5, juris; zum Ganzen: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 124/94 -, Rn. 35, juris).
  • VG Cottbus, 28.08.2018 - 3 L 748/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Rn. 22 Ausgehend von einem Bestand von derzeit 76 Pferden (im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides über 110 Pferde) ist das Kriterium der überwiegenden Futtergrundlage mit Blick auf die Flächenangaben in dem Betriebskonzept selbst dann nicht erfüllt, wenn man für eine überwiegend eigene Futtergrundlage 0, 35 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche für jedes der gehaltenen Pferde (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, BRS 69 Nr. 101, juris Rn. 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris Rn. 39) ausreichen ließe; erst recht gilt dies, wenn man einen Flächenbedarf von 0, 5 ha pro Pferd (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 3. August 1995 - 5 S 3229/94 -, BRS 57 Nr. 97, juris Rn. 27; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 124/94 -, juris Rn. 34) zugrunde legte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2024 - 1 LB 37/19

    Klage gegen eine Verfügung mit der Maßgabe der Beseitigung des von ihm …

    Dies deckt sich auch mit der allgemeinen Erkenntnislage, wonach ein ausgewachsenes Warmblutpferd überwiegend auf eigener Futtergrundlage gehalten wird, wenn 0, 5 ha für dieses Pferd zur Verfügung stehen; Fohlen und Jungpferde benötigen eine etwas geringere Fläche bis zum fünften Lebensjahr von durchschnittlich 0, 46 ha (vgl. bereits Urteil des Senats vom 7. Februar 1995 - 1 L 124/94 -, juris Rn. 34 m. w. N.; Nds. OVG…, Urteil vom 12. Mai 2014 - 9 LB 111/12 -, juris Rn. 27).
  • VG München, 24.08.2010 - M 1 K 10.2550

    Pferdezucht; Pachtflächen

    Voraussetzung ist stets, dass die Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage betrieben wird (OVG Schleswig-Holstein v. 7.2.1995, Az.: 1 L 124/94, m.w.N. insbesondere BVerwG v. 22.12.1993, Az.: 4 B 2006/93, beide juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2014 - 1 MR 3/14

    Bauleitplanung: Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005

    Bei Nebenerwerbsbetrieben kommt der Gewinnerzielung(smöglichkeit) umso stärkere Bedeutung zu, je geringer die genutzte landwirtschaftliche Fläche und das eingesetzte Kapital sind (vgl. - ausführlich - Urt. des Senats vom 07.02.1995, 1 L 124/94, Juris [Rn. 35]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 1 L 156/94

    Nachhaltigkeit; Baumschule; Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb

    Namentlich für die Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt kommt es für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet wird, da der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur zugunsten einer ernsthaften, in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung und nicht zugunsten einer bloßen Liebhaberei oder nur zum Schein "geopfert" werden darf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60;… BVerwG, Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 13/82 -, NVwZ 1986, 201;… BVerwG, Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 54/82 -, NVwZ 1986, 200;… BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; ständige Rechtsprechung des Senates, zuletzt Urteile v. 07.02.1995 - 1 L 121/94 u. 1 L 124/94 -).
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