Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2000 - 1 L 130/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung einer Abgabe zur Beseitigung von Abwasser; Anforderungen für die Zahlung einer Kleineinleiterabgabe und der Verbandsumlage; Zulässigkeit der Erhebung einer Kleineinleiterabgabe; Verstoß der Gemeinden gegen die Abgabepflicht für ...
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 27.01.1998 - 4 A 2809/97
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2000 - 1 L 130/98
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 259
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8/96
Bodenneuordnung, Wertermittlung, Abfindungsgrundstück
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98
Zweckverbände
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96
Öffentliche Einrichtung; Kommunalabgabe; Gebühren; Rückwirkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.1994 - 1 M 84/94
Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gegen einen öffentlichen Träger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2000 - 4 K 34/99
Normenkontrollverfahren zur Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08
Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für …
Sonst, und wenn nach § 127 Abs. 1 Satz 6 KV Beteiligter des Verfahrens nicht ohnehin das Amt ist (s. dazu grundlegend: Urteil des Senates v. 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, LKV 2001, 520; OVG Greifswald, 30.08.2000 - 4 K 34/99 -), wird die Gemeinde durch den Bürgermeister selbst vertreten.Ein Vertretungsverhältnis folgt nicht automatisch aus § 127 Abs. 1 Satz 6 KV (Senatsurteil v. 01.11.2000, a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09
Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer …
Rn. 25 Der Senat hat dabei die offensichtlich falsche Parteibezeichnung auf Klägerseite - "Bürgermeister der Stadt G." - in der Klageschrift im Wege der Rubrumsberichtigung korrigiert (vgl. zur Pflicht des Gerichts, eine offenbar falsche Parteibezeichnung in der Klageschrift mittels Rubrumsberichtigung zu korrigieren, BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - 8 B 262/00 -, Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 20 - zitiert nach juris); die Klägerin ist auch in Ansehung von § 127 Abs. 1 Satz 6 KV M-V prozessführungsbefugt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, LKV 2001, 520 = juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
Straßen- und Wegerecht: Anspruch auf angemessenen Ersatz bei wesentlicher …
In solchen Fällen liegt, insbesondere auf Beklagtenseite, die Beteiligtenstellung im Prozess auch typischerweise bei dem Amt und nicht bei der Gemeinde (vgl. Senat, 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, LKV 2001, 520).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09
Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines …
Sie kann sich dabei durch das Amt vertreten lassen, welches dann aber nicht in Prozessstandschaft für sie tätig wird (OVG M-V, 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, KStZ 2001, 138). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03
Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13
Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung …
Dabei wird die Gemeinde (gesetzlich) durch den Bürgermeister vertreten; sie kann sich dabei durch das Amt vertreten lassen, welches dann nicht in Prozessstandschaft für sie tätig wird (OVG M-V, Urt. v. 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, LKV 2001, 520). - VG Schwerin, 30.08.2013 - 1 A 38/10 Sie kann sich durch das Amt vertreten lassen, welches dann aber nicht in Prozessstandschaft für sie tätig wird (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, Juris Rn. 24); eine dahingehende Verpflichtung dürfte es nach dem Vorhergesagten aber nicht geben.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2008 - 4 M 148/08
Kommunalabgabe: Prüfung der Wirksamkeit einer Beitragssatzung durch die …
Das Amt führt den Prozess als Prozessstandschafter für die amtsangehörige Gemeinde nach § 127 Abs. 1 Satz 6 KV M-V nur in den Fällen, die ihrerseits von § 127 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KV M-V erfasst werden, d.h., in denen es originär um gemeindliches Verwaltungshandeln geht, für das nicht die Gemeinde einen eigenen Verwaltungsapparat soll vorhalten müssen, sondern dessen Umsetzung und Ausführung das Amt für sie übernimmt (OVG M-V, 1.11.2000 - 1 L 130/98 -, juris, Rn.24).
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfebewilligung; Rechtsklarheit; Prozeßkostenhilfeantrag
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 13 A 332/97
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
Im Verwaltungsprozeßrecht ist durch die vom Verwaltungsgericht zutreffend angewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.1980 - BVerwG 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302 ff; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 05.05.1977 - XV B 2/77 -, DÖV 1977, 793) geklärt, daß eine für den Fall der Prozeßkostenhilfebewilligung (seinerzeit hieß es noch Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (…vgl. auch Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., 1997, § 166 Rdnr. 5;… Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 11. Aufl. 1998, § 82 Rdnr. 8).Diese Parallelität zwischen förmlichen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln im Verwaltungsprozeßrecht gebietet anders als im Zivilprozeßrecht bei gleichzeitig gestelltem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe aus Gründen der Rechtsklarheit eine unbedingte Klageerhebung oder im Falle der "bedingten Klageerhebung", nach Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des § 60 VwGO wirksam Klage zu erheben (BVerwG, Urt. v. 17.01.1980, a.a.O.).
- OLG München, 18.07.1988 - 11 WF 887/88
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
Der dagegen von der Klägerin unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, Komm. zur ZPO, 55. Aufl. 1997, § 117 Rdnr. 7 und der dort zitierten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (…Urt. v. 21.09.1988 - 13 K 3/88 -, NJW-RR 1989) sowie des OLG München (Beschl. v. 18.07.1988 - 11 WF 887/88 -, MDR 1988, 972) erhobenen Einwand, daß eine durch Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bedingte Klageeinreichung zulässig sei, rechtfertigt keine andere Beurteilung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1977 - XV B 2/77
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
Im Verwaltungsprozeßrecht ist durch die vom Verwaltungsgericht zutreffend angewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.01.1980 - BVerwG 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302 ff; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 05.05.1977 - XV B 2/77 -, DÖV 1977, 793) geklärt, daß eine für den Fall der Prozeßkostenhilfebewilligung (seinerzeit hieß es noch Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (…vgl. auch Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., 1997, § 166 Rdnr. 5;… Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 11. Aufl. 1998, § 82 Rdnr. 8).
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