Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - 1 L 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BhV § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. b; ; BhV § 12 Abs. 1; ; BhV § 12 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Erstattung von Aufwendungen eines Beamten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ("Beihilfe"): Aufwendungen; Beamter; Beihilfe; Belastungsgrenze; Fürsorgepflicht; Härten, unzumutbare; Medikamente, verschreibungspflichtig, nicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Aufwendungen eines Beamten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nach den Beihilfevorschriften (BhV)
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.08.2008 - 5 A 299/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - 1 L 144/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 218 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07
Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - 1 L 144/08
Um die Erfüllung der aus Art. 33 Abs. 5 GG erwachsenden Anforderungen (Fürsorgepflicht) im Übergangszeitraum der Fortgeltung der BhV zu gewährleisten, sind die Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Falle ihrer Notwendigkeit und Angemessenheit vorläufig im Rahmen des § 12 Abs. 2 BhV zusätzlich zu den in § 12 Abs. 1 genannten Aufwendungen zu berücksichtigen und weitere derartige Aufwendungen nach den Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit zu erstatten, sobald der Gesamtbetrag der Eigenbehalte gemäß § 12 Abs. 1 BhV und der Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel die maßgebende Belastungsgrenze des § 12 Abs. 2 BhV im jeweiligen Kalenderjahr überschreitet (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - Az.: 2 C 2.07 -).Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht wegen der von der Beklagten gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Juni 2008 in dem Verfahren 2 C 2.07 (DVBl. 2008, 1442).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - 1 L 144/08
Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen
Rn. 49 Unabhängig vom Vorstehenden käme im Falle einer ausnahmsweisen unzumutbaren Belastung für die hier in Rede stehenden "Alt-" oder "Übergangsfälle" bis zu der normativen Neuregelung des Beihilferechtes des Landes Sachsen-Anhalt zur etwaig erforderlichen Erfüllung der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht in Betracht, die Aufwendungen für nicht beihilfefähige Schutzimpfungen im Falle ihrer individuellen Notwendigkeit und Angemessenheit vorläufig im Rahmen des § 12 Abs. 2 BhV zusätzlich zu den in § 12 Abs. 1 BhV genannten Aufwendungen zu berücksichtigen ( vgl. für den Fall der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - Az.: 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234; OVG LSA, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 L 144/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 59 ).
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