Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16.WI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- VGH Hessen, 04.01.2017 - 5 B 2582/16
Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Der VGH Kassel habe in dem Beschluss vom 04.01.2017 im Beschwerdeverfahren 5 B 2582/16 ausgeführt, dass nach der natürlichen Betrachtungsweise der über die Parzellen XXX, XXX und XXX, XXX verlaufende Weg eine eigenständige, allein dem Fußgängerverkehr gewidmete Anlage darstelle und deshalb kein als Annex oder Stichweg der XXX sei.Dieser Fußweg ist aber weder ein Annex zur XXX noch ein von ihr abgehender Stichweg (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2017 - 5 B 2582/16 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, zitiert nach Juris); über ihn wird den Grundstücken XXX, XXX, XXX und XXX keine vorteilhafte Inanspruchnahme der XXX vermittelt.
{RN: 46} Warum letztlich dieser Einschätzung nach Auffassung des Antragstellers die Einordnung des Fußweges als selbständige Anlage der Einordnung der XXX als Anliegerstraße entgegenstehen sollte, erschließt sich nicht, da der von dort kommende Fußgängerverkehr die XXX sicher nicht zu einer innerörtlichen Durchgangsstraße macht (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2017 - 5 B 2582/16 -).
- VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 1 L 982/16
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
{RN: 11} Der Antragsteller trägt nach Ergehen des Beschlusses des VGH Kassel vom 04.01.2017 in einem Parallelverfahren (1 L 982/16.WI) vor, der rechtliche Ansatz des VGH sei fehlerhaft und widerspreche der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte.{RN: 18} Die Antragsgegnerin nimmt zunächst Bezug auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22.09.2016 im Verfahren 1 L 982/16.WI.
{RN: 21} Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Behördenvorgangs (1 Hefter) sowie auf die beigezogene Gerichtsakte des Parallelverfahrens 1 L 982/16.WI und den dort vorgelegten Behördenvorgängen (4 Hefter) Bezug genommen.
- VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Erschließungsbeitrag - Wohnwege als selbständige Verkehrsanlagen
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Dieser Fußweg ist aber weder ein Annex zur XXX noch ein von ihr abgehender Stichweg (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2017 - 5 B 2582/16 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, zitiert nach Juris); über ihn wird den Grundstücken XXX, XXX, XXX und XXX keine vorteilhafte Inanspruchnahme der XXX vermittelt.Auch aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung und der wesentlich unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Funktion der XXX und des Fußweges stellt letzterer eine selbständige Einrichtung im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB dar (VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 31.03.2003 - 9 A 112/02 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, jeweils zitiert nach Juris).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 , zitiert nach Juris).{RN: 36} Der Fußweg ist eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und schließt vorliegend eine Heranziehung der betreffenden Grundstückseigentümer zum Aufwand für Ausbaumaßnahmen an einer sich an den Fußweg anschließenden weiteren öffentlichen Einrichtung aus (OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 -, zitiert nach Juris).
- VGH Hessen, 30.10.2007 - 5 UE 1211/07
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
{RN: 42} Der Hess. VGH hat hierzu in seinem Urteil vom 30.10.2007 - 5 UE 1211/07 - zitiert nach Juris ausgeführt:. - VGH Hessen, 29.06.1999 - 5 TZ 1251/99
Zur Abgrenzung von Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr; Fußgängerzone; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Allerdings können im Einzelfall die tatsächlichen Verhältnisse eine andere Funktionsweisung erzwingen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 1999 - 5 TZ 1251/99 -, HSGZ 2001, 453, …und vom 8. Juni 2004 - 5 UZ 438/04 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage, § 34 Rdn 30 ff, m.w.N.). - VG Schleswig, 31.03.2003 - 9 A 112/02
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Auch aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung und der wesentlich unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Funktion der XXX und des Fußweges stellt letzterer eine selbständige Einrichtung im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB dar (VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 31.03.2003 - 9 A 112/02 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, jeweils zitiert nach Juris). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Zugrunde zu legen ist dabei der Zustand im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, also nach Durchführung der Ausbaumaßnahmen (VGH München, Urteil vom 01.06.2011 - 6 BV 10.2467 -, m.w.N., zitiert nach Juris). - VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
Straßenbeitrag
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Zum anderen widerspreche diese Entscheidung der Entscheidung des VGH Kassel vom 06.02.2017 (5 B 3030/16), wonach die Frage nach der Selbständigkeit eines von einem (Haupt-) Straßenzug abzweigenden Stichweges als Erschließungsanlage nach der natürlichen Betrachtungsweise zu beurteilen sei. - VGH Hessen, 21.12.2006 - 5 TK 2329/06
Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
Eine Beitragserhebung für Um- und Ausbaumaßnahmen, durch die die Verkehrsanlage, verglichen mit ihrem ursprünglichen Zustand, baulich verändert - umgestaltet oder erweitert - wird, erfordert hingegen, dass von der verändernden Baumaßnahme ein positiver Effekt für die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage ausgeht (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 TK 2329/06 -, Rn. 3 nach juris m.w.N.).
- VG Wiesbaden, 07.03.2022 - 1 K 25/18 Hinsichtlich der Begründung wird auf den vorstehenden Beschluss verwiesen (1 L 1470/16.WI).
Zur Begründung trägt er - unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit dem Aktenzeichen 1 L 1470/16.WI sowie des Beschwerdeverfahrens mit dem Aktenzeichen 5 B 1417/17 - vor, die Beklagte habe in der Vergangenheit erforderliche und gebotene Instandsetzungsarbeiten unterlassen, weshalb die Sanierungsmaßnahme unvermeidbar geworden sei.
Sie verweist auf ihr Vorbringen in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit dem Aktenzeichen 1 L 1470/16.WI sowie in dem Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 5 B 1417/17 nebst den in diesen Verfahren ergangenen gerichtlichen Beschlüssen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Behördenvorgangs (5 Hefter) sowie auf die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (1 L 1470/16.WI) nebst Beschwerdeverfahren (5 B 1417/17) Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Die 1956 fertiggestellte E-Straße war in tatsächlicher Hinsicht ausweislich der in der beigezogenen Gerichtsakte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (1 L 1470/16.WI.A) befindlichen Lichtbilder (Bl. 17 bis 22) offenkundig erneuerungsbedürftig, die übliche Nutzungsdauer nach über 50 Jahren längst abgelaufen.
Im Übrigen ist die Behauptung des Klägers, es sei nichts zur Unterhaltung der E-Straße getan worden, angesichts der bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (1 L 1470/16.WI.A) durch die Beklagte aufgeführten Aufwendungen bis zur 36. Kalenderwoche des Jahres 2015 für das Gericht nicht nachvollziehbar.
Die Vertreterin der Beklagten sowie Vertreter der Fachämter haben verständlich und überzeugend dargelegt, dass die vor der Sanierung in der E-Straße vorhandenen Verkehrsschilder (vgl. z. B. Lichtbilder Bl. 74, 75, 76 GA des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - 1 L 1470/16.WI -) nach der Sanierung der E-Straße durch neue Verkehrsschilder derselben Art ersetzt und an den vorherigen Standorten wieder aufgestellt worden seien.
- VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17
Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …
Der Umstand, dass der Weg tatsächlich gelegentlich von motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen befahren wird, ändert nichts daran, dass der Weg straßenausbaubeitragsrechtlich aufgrund der dargestellten unterschiedlichen Verkehrsbedeutung und der wesentlich unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Funktion der I-Straße und des Weges eine selbständige Einrichtung im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darstellt (…vgl. VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 31. März 2003 - 9 A 112/02 - juris Rn. 20; VGH Kassel…, Urteil vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85 -, juris Rn. 21 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 L 1470/16.WI -, juris Rn. 38 ).
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