Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private Grundstücksflächen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private Grundstücksflächen
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 31.03.2006 - 8 A 2890/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02
Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.08.2003 - 4 C 9.02 -, Buchholz 407.4 § 6 FStrG Nr. 2) hat die gleichlautende Bestimmung in § 6 Abs. 1a, erster Abschnitt, FStrG dahingehend ausgelegt, dass es bei der Unterhaltung um die Sicherung des vorhandenen Bestandes, vergleichbar der Instandhaltung und Instandsetzung, gehe und es mit der gesetzlichen Garantie, dass sich die Straße in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand befinde, sein Bewenden habe (…ähnlich BGH, Beschl. v. 25.10.1990 - III ZR 315/89 -, BGHR FStrG § 6 Abs. 1 Pflichten Nr. 1, zit. n. juris Rn. 5).Auf allgemeine Zweifel an der Analogiefähigkeit von Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern regeln (BVerwG, Urt. v. 28.08.2003, a. a. O.) kommt es für diese Beurteilung nicht an.
Beim Übergang der Straßenbaulast von einem Straßenbaulastträger auf einen anderen gilt der Grundsatz der wechselseitigen Entschädigungslosigkeit und des "Kassenschnitts" (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 28.08.2003, a. a. O.;… Rinke, in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 13 Rn. 36; Sauthoff, DÖV 2009, 974 [982]; Witting, DVBl. 2010, 408 [416]).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2004 - 1 M 251/04
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei;… Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante.Die Senatsentscheidungen zur Vorrangigkeit einer Heranziehung des Antragstellers bei Vermessungsarbeiten (Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, u. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, jew. a. a. O.) beziehen sich auf die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs - der auch nur auf Antrag tätig werden darf.
Sie waren nicht zu der Vermessung verpflichtet und wurden durch begünstigende Reflexe der Vermessungstätigkeit nicht in das Gebührenschuldverhältnis einbezogen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224 [225], u. Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306, m. w. Nachw.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2006 - 1 L 401/05
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei;… Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante.Die Senatsentscheidungen zur Vorrangigkeit einer Heranziehung des Antragstellers bei Vermessungsarbeiten (Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, u. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, jew. a. a. O.) beziehen sich auf die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs - der auch nur auf Antrag tätig werden darf.
Sie waren nicht zu der Vermessung verpflichtet und wurden durch begünstigende Reflexe der Vermessungstätigkeit nicht in das Gebührenschuldverhältnis einbezogen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224 [225], u. Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306, m. w. Nachw.).
- BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Rn. 33 In § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG sind in sehr allgemeiner Form das gebührenrechtliche Veranlassungsprinzip (Alt. 1, s. dazu BVerwG, Urt. v. 30.06.1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17) und das (in Teilbereichen manchmal als dessen Unterfall angesehene) Begünstigungsprinzip (…Alt. 2, s. dazu etwa OVG Münster, Urt. v. 25.02.1981 - 2 A 2723/79 -, OVGE 35, 203 [206]) als Prinzipien zur Konstituierung des Gebührenschuldverhältnisses aufgrund besonderer individueller Zurechnung von Verwaltungskosten kodifiziert (…zum Fehlen des Begünstigungsprinzips in Niedersachsen, § 5 Abs. 1 NVwKostG, s. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.05.1990 - 6 A 163/88 -, NVwZ-RR 1990, 664).Zusammenfassend ist im verwaltungsgebührenrechtlichen Sinne kein Veranlasser, sondern nur ein Begünstigter der Vermessungstätigkeit der Beklagten vorhanden (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Gestaltung auch BVerwG, Urt. v. 30.06.1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17).
- OVG Hamburg, 25.04.2006 - 1 So 49/06
Gebührenmaßstab bei der Unterbringung Obdachloser
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei;… Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante.Sie waren nicht zu der Vermessung verpflichtet und wurden durch begünstigende Reflexe der Vermessungstätigkeit nicht in das Gebührenschuldverhältnis einbezogen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224 [225], u. Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306, m. w. Nachw.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 366/04
Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Gebührenbescheid …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Rn. 25 Die Klägerin genießt keine persönliche Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG M-V , denn § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwKostG M-V nimmt die Amtshandlungen der Kataster- und Vermessungsbehörden von der Befreiung aus (s. OVG Greifswald, Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 366/04 -, NordÖR 2009, 222 [224]).Der die Tätigkeit von Katasterbehörden betreffenden Entscheidung (Urt. v. 04.12.2008 - 1 L 366/04 -, NordÖR 2009, 222) hat ein von einer anderen juristischen Person als dem Träger der Katasterbehörde gestellter Antrag zugrunde gelegen.
- VG Schwerin, 14.10.1997 - 1 A 482/96
Abschleppen eines Fahrzeuges; Behinderung der Straßenreinigung; Kosten der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Rn. 52 Die im Tenor des Widerspruchsbescheids ferner erhobene Widerspruchsgebühr von 300 EUR konnte zutreffend auf § 15 Abs. 3 Satz 1 und § 15 Abs. 4 VwKostG M-V gestützt werden; sie erreicht bei Weitem nicht die Grenze von "einem Zehntel des angefochtenen Betrags", und auch sonst ist eine Rechtsverletzung zum Nachteil der Klägerin, die die Gebührenerhebung unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Widerspruchsentscheidung in das Klageverfahren hat einbeziehen können (vgl. VG Schwerin, Gerichtsbesch. v. 14.10.1997 - 1 A 482/96 -, KStZ 1998, 29, m. zust. Anm. Eschenbach/Koch, KStZ 1998, 21 f.;… s. a. VG Meiningen, Beschl. v. 16.06.2006 - 8 E 325.06 Me -, juris Rn. 12 ff.;… VG Schleswig, Urt. v. 15.04.2004 - 14 A 149/03 -, juris Rn. 23; jeweils m. w. Nachw.), nicht ersichtlich. - VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 149/03
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Rn. 52 Die im Tenor des Widerspruchsbescheids ferner erhobene Widerspruchsgebühr von 300 EUR konnte zutreffend auf § 15 Abs. 3 Satz 1 und § 15 Abs. 4 VwKostG M-V gestützt werden; sie erreicht bei Weitem nicht die Grenze von "einem Zehntel des angefochtenen Betrags", und auch sonst ist eine Rechtsverletzung zum Nachteil der Klägerin, die die Gebührenerhebung unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Widerspruchsentscheidung in das Klageverfahren hat einbeziehen können (vgl. VG Schwerin, Gerichtsbesch. v. 14.10.1997 - 1 A 482/96 -, KStZ 1998, 29, m. zust. Anm. Eschenbach/Koch, KStZ 1998, 21 f.;… s. a. VG Meiningen, Beschl. v. 16.06.2006 - 8 E 325.06 Me -, juris Rn. 12 ff.; VG Schleswig, Urt. v. 15.04.2004 - 14 A 149/03 -, juris Rn. 23; jeweils m. w. Nachw.), nicht ersichtlich. - BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90
Zulassungsstelle; Haftung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Eine unter diesem Gesichtspunkt "angestoßene" Verwaltungstätigkeit ist demjenigen, den die Zerlegungsvermessung bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützte, auch gebührenrechtlich zuzurechnen (s. zur Maßgeblichkeit des Pflichtenkreises, der durch die gebührenpflichtige Amtshandlung betroffen ist, allgemein - allerdings bezogen auf gebührenrechtliche Veranlassung - BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2.90 -, BVerwGE 91, 109 [111]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei; Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante. - BGH, 25.10.1990 - III ZR 315/89
Begriff der Straßenbaulast - Umfang des Pflichtenübergangs bei Wechsel der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 92/08
Erhebung einer Verwaltungsgebühr: Auffangregelung in einer Kostenverordnung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2008 - 1 L 166/05
Keine sachliche Kostenfreiheit für Auskünfte des Katasteramtes
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 6 A 163/88
Kostentragung für Liegenschaftsvermessung;; Gebührenschuldner; Gesamtschuldner; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1981 - 2 A 2723/79
- OLG Rostock, 29.01.2002 - 7 W 74/01
Grundtücks- und Straßeneigentum
- VG Greifswald, 04.02.2003 - 1 A 431/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
Heranziehung zu antragsgebundenen Vermessungsgebühren; Feststellung des …
Typisch hierfür ist die Stellung eines Antrags, beispielsweise auf Erteilung einer Genehmigung oder einer sonstigen Amtshandlung (OVG Greifswald…, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 92/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, juris Rn. 34 ).Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat bisher offengelassen, ob die beiden Varianten des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V in einem Konkurrenz- oder Alternativverhältnis stehen ( OVG Greifswald, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, juris Rn. 33 ).
- VG Schwerin, 03.03.2011 - 7 A 1100/09
Verwaltungsgebührenrecht: Fortführung des Liegenschaftskatasters
Im Gegensatz zu öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren konnten Vermessungs- und Katasterbehörden und können untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen tätig werden (Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -).Im Gegensatz zu Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ( § 8 Abs. 1 BO-ÖbVI M-V ) konnten und können die Vermessungs- und Katasterbehörden (bzw. unteren … Geoinformationsbehörden) wie der Beklagte nicht nur auf Antrag tätig werden (vgl. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, S. 8 f. des Abdrucks).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2025 - 1 MB 7/25
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Rechtsprechung
| VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Neubewertung einer Diplomarbeit; Bewertung von Prüfungsleistungen als Verwaltungsakt; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache; Erheblichkeit von Fehlern im Bewertungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers; Überprüfung von Prüferbewertungen im ...
Kurzfassungen/Presse
- Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht verpflichtet die Brandenburgische Technische Universität Cottbus zur Neubewertung einer Diplomarbeit
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93
Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Diese Bewertung ist entgegen dem Regelfall nicht von den ursprünglich mit der Bewertung befassten Prüfern (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, DVBl. 1994, 1364;… Niehues, a.a.O., Rn. 765), sondern durch zwei neue noch zu benennende Prüfer durchzuführen.Unabhängig davon, dass eine Neubewertung durch die Zweitkorrektorin bereits deshalb ausscheidet, weil ihr Dienstverhältnis bei der Universität C-Stadt am 30. September 2005 endete (…vgl. BayVGH, Urt. v. 22. Oktober 1997 - 7 B 97.1139 -, SPE 599 Nr. 3;… Niehues, a.a.O., Rn. 697), ist eine Bewertung der Arbeit durch die bisherigen Prüfer auch deshalb nicht mehr möglich, weil gegen sie die Besorgnis der Befangenheit begründet ist (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, a.a.O.).
Sollte sich in Anbetracht veränderter Wertungen das Ergebnis verbessern, ist der Antragsgegner auf der Grundlage der abgeänderten Leistungsbewertung gehalten, einen neuen Bescheid zu erlassen, der an die Stelle des ursprünglichen Prüfungsbescheids tritt (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, a.a.O., 1363 m.w.N.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Diese haben sich mit den hinreichend konkreten und rechtzeitig vorgebrachten Einwänden des Prüflings gegen die prüfungsspezifischen Bewertungen auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, diese zu korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung zu entscheiden (…BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 136 [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] /137; im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Diese haben sich mit den hinreichend konkreten und rechtzeitig vorgebrachten Einwänden des Prüflings gegen die prüfungsspezifischen Bewertungen auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, diese zu korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 136 [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] /137; im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Bei einer solchen Sachlage ist die Bejahung des Anordnungsanspruchs für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 78) [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] . - BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Nach § 21 VwVfGBbg ist die Besorgnis der Befangenheit berechtigt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung zu rechtfertigen, was auf Grund einer objektiven Betrachtung aus Sicht des Prüflings zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72;… Niehues, a.a.O., Rn. 196). - BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96
Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Dieser Fehler im Bewertungsverfahren ist auch erheblich, weil sich weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ausschließen lässt, dass er sich auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 1997 - BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328, 332 [BVerwG 12.11.1997 - 6 C 11/96] ;… BayVGH, Urt. v. 8. September 1999 - 7 B 99.292 - BayVBl. 2000, 529;… Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., 2004, Rn. 492). - BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83
IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Diese Stellen sind allerdings nicht durch Rechtssätze ermächtigt, im eigenen Namen nach außen zu handeln (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urt. v. 20. Juli 1984 -BVerwG 7 C 28/83 -, BVerwGE 70, 4 ff.;… OVG f. d. Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13. März 1991 - 22 A 871/90 -, NJW 1991, 2586;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., München 2000, § 1 Rn. 53). - BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Diese Bewertung ist entgegen dem Regelfall nicht von den ursprünglich mit der Bewertung befassten Prüfern (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, DVBl. 1994, 1364;… Niehues, a.a.O., Rn. 765), sondern durch zwei neue noch zu benennende Prüfer durchzuführen. - BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89
Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Das Vorwegnahmeverbot findet dann keine Anwendung, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar wäre, insbesondere, wenn das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen lediglich summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben wird (BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.1989 - 9 S 2047/88
Prüfungsrecht: Einzelnote in Abschlußzeugnis; degressives Punktsystem
Auszug aus VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06
Der Antragsteller wendet sich gegen die Bewertung der Diplomarbeit "Untersuchung von geklebten Leichtbauquerschnitten (Träger im Stahlwohnungsbau)" im Fachgebiet Stahlbau und begehrt - ungeachtet des im Klageverfahren 1 K 642/06 formulierten Anfechtungsantrages und des im Eilverfahren gestellten Antrages auf Neubewertung der "Diplomprüfung" - der Sache nach eine Neubewertung der für diese Prüfungsleistung vergebenen Note "ausreichend", die in dem Zeugnis der Universität C-Stadt vom 6. September 2005 zum einen gesondert ausgewiesen wird und zum anderen für das gesamte Studium und den weiteren Berufsweg des Antragstellers besonders bedeutsam ist und damit nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien alle Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nach § 35 Satz 1 VwVfGBbg erfüllt (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11. April 1989 - 9 S 2047/88 -, zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90
Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen; …
- VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.1139
- VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 99.292
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