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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44184
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2014,44184)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.10.2014 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2014,44184)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2014,44184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 Abs 1 GrStG, § 25 Abs 2 GrStG, § 25 Abs 3 S 1 GrStG, § 27 Abs 1 S 1 GrStG
    Rechtzeitige Bestimmung des Hebesatzes für Grundsteuern; Wirksamkeit einer Bekanntmachungsvorschrift in der Hauptsatzung einer Gemeinde; Angabe der Bezugsmöglichkeit; Dauer der Unwirksamkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Rechtsnormen, die in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen sind, sind, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Sonderregelung anderes gilt, grundsätzlich nichtig (BVerwG, Beschl. v. 07.03.2002 - 4 BN 60/01 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Es obliegt dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, dass es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verlässliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (BVerfG, Urt. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Spätester in Betracht kommender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Rechtsnorm (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.2014 - 4 CN 3/13 -, juris Rn. 27, 33 m.w.N.;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 47, Rn. 90; Krappel, NVwZ 2014, 1027 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 2287/04

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Bestimmung ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die zuständige Gemeindevertretung, auf den Zeitpunkt der Genehmigung oder der Bekanntmachung des Beschlusses kommt es dagegen nicht an (BVerwG, Beschl. v. 13.07.1979 - 7 B 143.79 -, juris; FG Cottbus, Urt. v. 14.01.2009 - 3 K 2287/04 B -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie gewährleisten, dem Kreis der von der Satzungsregelung unmittelbar Betroffenen schnellstens zuverlässig, ohne größeren Zeitaufwand und dauernd Kenntnis von dem Ortsrecht zu vermitteln (OVG Greifswald, Beschl. v. 26.08.2005 - 1 M 84/05 -, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 7 B 143.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zur …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Bestimmung ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die zuständige Gemeindevertretung, auf den Zeitpunkt der Genehmigung oder der Bekanntmachung des Beschlusses kommt es dagegen nicht an (BVerwG, Beschl. v. 13.07.1979 - 7 B 143.79 -, juris;… FG Cottbus, Urt. v. 14.01.2009 - 3 K 2287/04 B -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1996 - 2 M 65/95
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2014 - 1 L 168/11
    Der Gegenauffassung (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.02.1996 - 2 M 65/95 -, juris), wonach der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Haushaltssatzung maßgeblich sei, folgt der Senat nicht.
  • VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16

    Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen …

    Rn. 2 Vorab weist die Kammer darauf hin, dass es für die Frage, ob eine Hebesatzfestsetzung mit Wirkung vom Beginn des laufenden Jahres an zulässig ist, gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz - GrStG - auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der zuständigen Gemeindevertretung (spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres) ankommt, nicht hingegen - wie offensichtlich die Antragstellerin meint - auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung oder des Beschlusses über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes (s. BVerwG…, Beschluss vom 13. Juli 1979 - 7 B 143/79 -, juris, Rn. 5; OVG MV, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 3 K 13/14

    Normenkontrolle - Gliederung eines Gewerbegebiets durch Festsetzung von …

    Die Verteilung an alle Haushalte stellt keine Bezugsmöglichkeit dar (offen gelassen in OVG Greifswald, U. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11 - NordÖR 2015, 141 (Leitsatz), juris Rn. 34).

    Aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 KV-DVO ergibt sich, dass zu den Bezugsmöglichkeiten mindestens der Einzelbezug und der Bezug im Abonnement gehören (s. bereits OVG Greifswald, U. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11- NordÖR 2015, 141 (Leitsatz), juris Rn. 35 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der …

    Zu den Bezugsmöglichkeiten gehören mindestens die beiden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KV-DVO zwingend vorzusehenden Bezugsarten des Einzelbezugs und des Bezugs im Abonnement ( OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 35 ;… Urteil vom 12. April 2022 - 3 K 918/18 OVG -, juris Rn. 72;… Urteil vom 12. Oktober 2021 - 3 K 193/17 -, juris Rn. 18 ;… Urteil vom 21. Mai 2019 - 3 K 13/14 -, juris Rn. 52 ).

    Es handelt es sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift mit der Folge, dass ein Verstoß für die Wirksamkeit der Vorschrift unschädlich wäre ( OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 36 ;… vgl. Urteil vom 12. Oktober 2021 - 3 K 193/17 -, juris Rn. 15 und 17).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung …

    Die Verteilung an alle Haushalte stellt keine Bezugsmöglichkeit dar (offen gelassen in OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 34 ).

    Rn. 90 Aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 KV-DVO ergibt sich, dass zu den Bezugsmöglichkeiten mindestens der Einzelbezug und der Bezug im Abonnement gehören (siehe bereits OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014, a. a. O., juris Rn. 35).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen …

    Die Verteilung an alle Haushalte stellt keine Bezugsmöglichkeit dar (offen gelassen in OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 34 ).

    Rn. 18 Aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 KV-DVO ergibt sich, dass zu den Bezugsmöglichkeiten mindestens der Einzelbezug und der Bezug im Abonnement gehören (siehe bereits OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014, a. a. O., juris Rn. 35).

  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell; …

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald…, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald…, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.

    Das neuerliche Urteil der 4. Kammer (vom 6. März 2019 - 4 A 1828/16 SN - juris Rn. 26) bringt für das hier erkennende Gericht hierzu keine neue Erkenntnis, weil es aus der Rechtsprechung des OVG Greifswald allein das Urteil vom 8. Oktober 2014 ( 1 L 168/11 ) auswertet, nicht aber dessen weitere (früheren) o. g. Entscheidungen.

  • VG Greifswald, 02.04.2015 - 3 A 196/14

    Beschränkung des gebietsbezogenen Artzuschlages in einer …

    Diese Bestimmungen sind wirksam ( OVG Greifswald, Urt. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 26 ff.).

    Die in § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 dieser Satzung normierten Bekanntmachungsvorschriften sind unwirksam ( OVG Greifswald, Urt. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 32 ff.).

  • OVG Bremen, 12.05.2026 - 2 LC 188/25

    Zur Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift über die Verkündung von …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtslehre werden Verkündungsfehler jedoch gerade als wesentliche Verfahrensfehler bewertet (OVG M-V, Urt. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11, juris Rn. 38;… Urt. v. 18.12.2024 - 3 K 187/22, juris Rn 30;… OVG Bln-Bbg, Urt. v. 15.02.2007 - 2 A 14/05, juris Rn. 31 ff;… Thür.OVG, Urt. v.08.09.2011 - 4 KO 30/08, juris Rn. 62;… der Sache nach auch VGH B-W, Urt. v. 09.02.2023 - 13 S 3646/21, juris Rn. 70 ff.;… Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 5. Auflage, Rn. 754; im Ergebnis ebenso Lange, Fehler kommunaler Satzungen und ihre Folgen, DVBl. 2017, 928 (931 f.)).
  • VG Greifswald, 05.02.2015 - 3 A 169/14

    Straßenbaubeitrag: Entstehen der sachlichen Beitragspflicht - Abschlusses der …

    Diese Bestimmungen sind wirksam ( OVG Greifswald, Urt. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 26 ff.).

    Die in § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 dieser Satzung normierten Bekanntmachungsvorschriften sind unwirksam ( OVG Greifswald, Urt. v. 08.10.2014 - 1 L 168/11 -, juris Rn. 32 ff.).

  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur …

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
  • VG Arnsberg, 17.08.2017 - 5 K 3626/16
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2024 - 3 K 187/22

    Zulässigkeit einer Zwei-Wohnungs-Klausel

  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2506/17

    Straßenbaubeitrag; mangelhafte Bekanntmachung einer Abweichungssatzung; …

  • VG Schwerin, 06.03.2019 - 4 A 1828/16

    Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung; städtisches Bekanntmachungsblatt

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 168/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6939
OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2013,6939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2013,6939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 L 168/11 (https://dejure.org/2013,6939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 80 Abs 1 S 1 GG, § 2 Abs 3 S 1 Nr 2 ÖLG
    Haftungsfreistellung im Innenregress; Nichtigkeit der Öko-Mitwirkungsverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung zur Mitwirkung am Kontrollverfahren auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus im Land Sachsen-Anhalt als private Kontrollstelle ohne Übernahme einer Freistellungsverpflichtung gemäß § 7 ÖkoMitwVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Haftungsfreistellung im Innenregress

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmung zur Mitwirkung am Kontrollverfahren auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus im Land Sachsen-Anhalt als private Kontrollstelle ohne Übernahme einer Freistellungsverpflichtung gemäß § 7 ÖkoMitwVO

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 168/11
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. August 2010 (- 3 C 35.09 -) für den Fall der Beleihung davon ausgehe, dass eine Haftungsfreistellungsregelung einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, gelte dies auch für den Fall der Mitwirkung.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 2010 (- 3 C 35.09 -) sei vorliegend nicht einschlägig, weil es sich auf die Aufgabenübertragung im Wege der Beleihung beziehe, die mit einer Mitwirkung - wie hier - nicht vergleichbar sei.

    Vielmehr ergibt sich - jedenfalls für die Beleihung - aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 2010 (- 3 C 35.09 -, juris), dass die Zulässigkeit eines Haftungsrückgriffs auf den Beliehenen auch bei einfacher Fahrlässigkeit einer gesetzlichen Regelung bedarf und weder § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ÖLG noch andere Vorschriften des Gesetzes hierzu inhaltliche Vorgaben enthalten.

    Rn. 39 Ob etwa aus Gründen der Wesentlichkeit einer Haftungsregelung über den Innenregress auch die Beteiligungsform der Mitwirkung eine gesetzliche Grundlage voraussetzen würde, welche - aus denselben Gründen, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 2010 (a. a. O.) für die Beleihung ausgeführt - nicht existiert, kann auf sich beruhen.

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Radioaktive Salbe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 168/11
    Rn. 35 Maßgebend für die Auslegung der Ermächtigungsnorm ist - wie für jedes Gesetz - der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.10.1966 - 2 BvR 386/63 -, - 2 BvR 478/63 -, juris).
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