Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 1 L 168/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einfügen; Bauliche Nutzung; Sichtbarkeit
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 25.08.1994 - 8 A 403/93
- OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 1 L 168/94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 1 L 168/94
Zu der Beurteilung des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB mit dem Maß der baulichen Nutzung - "Sichtbarkeitsrechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urt v 23.3.1994 - 4 C 18.92 - DVBl 94, 702).Ohne dieses Gebäude ergibt sich eine GRZ von 0, 15. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18.92 -, DVBl. 94, 702), der sich der Senat anschließt, kann mangels anderer allgemein anerkannter Anhaltspunkte bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffsmerkmale zurückgegriffen werden, was aber nicht bedeutet, daß die Maßbestimmungsfaktoren des § 16 Abs. 2 BauNVO - unterschiedslos und möglicherweise gar mit allen Berechnungsregeln der Baunutzungsverordnung - wie Festsetzungen eines Bebauungsplanes rechtssatzartig heranzuziehen wären.
- BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 1 L 168/94
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn am Samstag tatsächlich ein Mitarbeiter der Gemeinde das Urteil persönlich in Empfang genommen hätte (vgl. für den Fall einer persönlichen Entgegennahme durch einen Rechtsanwalt am Samstag BVerwG, Beschl. v. 27.04.1984 - 9 B 56.84 -, DÖV 84, 776), was hier jedoch nicht der Fall ist. - BVerwG, 30.03.1984 - 9 B 56.84
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1995 - 1 L 168/94
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn am Samstag tatsächlich ein Mitarbeiter der Gemeinde das Urteil persönlich in Empfang genommen hätte (vgl. für den Fall einer persönlichen Entgegennahme durch einen Rechtsanwalt am Samstag BVerwG, Beschl. v. 27.04.1984 - 9 B 56.84 -, DÖV 84, 776), was hier jedoch nicht der Fall ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 1 LB 7/13
Erschließung eines Grundstücks; Bestimmung der Umgebung für das Maß der baulichen …
Rn. 32 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 19.04.1995 (1 L 168/94, Juris [Rn. 27]) entschieden hat, dass die Geschossflächenzahl ein "nur bedingt geeignetes" Maßkriterium des Einfügens sei, was für die Grundflächenzahl - bei im wesentlichen gleich großen Grundstücken - anders zu beurteilen sei, lässt sich daraus im vorliegenden Fall keine abweichende Beurteilung ableiten: Maßgeblich war auch in jenem Fall die "deutlich sichtbare" Verdichtung der Bebauung in der nach § 34 Abs. 1 BauGB relevanten Umgebung; eine solche "Sichtbarkeit" ist vorliegend nicht gegeben. - VG Schleswig, 09.10.2014 - 2 A 187/13
Klage wegen Bauvorbescheid
Insoweit ist wesentlich zu berücksichtigen, dass für die Frage des Maßes der baulichen Nutzung in erster Linie auf diejenigen Faktoren abzustellen ist, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und an Hand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zu einander setzen lassen (zuletzt BVerwG, Beschl. v. 3.4.2014, - 4 B 12/14 - m.w.N., v. 14.3.2013, - 4 B 49/12 -, v. 21.6.2007, - 4 B 8/07 -, Urt. v. 23.3.1994, - 4 C 18/92 - so auch OVG Schleswig Urt. 21.11.2013, - 1 LB 6/13 - v. 19.4.1995, - 1 L 168/94 -).
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