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| VG Berlin, 17.04.2012 - 1 L 18.12 V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 AufenthG, § 123 Abs 1 VwGO
Frage des vorläufigen Rechtsschutzes im Visumverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 1 L 18.12
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - vielmehr nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] …und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -). - BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 1 L 18.12
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - vielmehr nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -). - OVG Berlin, 19.07.2000 - 8 SN 175.00
Auszug aus VG Berlin, 17.04.2012 - 1 L 18.12
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - vielmehr nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 [74, 77] …und vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638.96,- NVwZ 1997, S. 479 [480 ff.]; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - OVG 8 SN 175.00 -, InfAuslR 2001, 81; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - OVG 3 S 35.06 -).
- VG Berlin, 18.12.2019 - 38 L 474.19
Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - Überschreiten der Altersgrenze
Eine solche kommt im Verfahren nach § 123 VwGO mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und das Nichtergehen der einstweiligen Anordnung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. April 2014 - OVG 11 S 21.14 - juris Rn. 7; VG Berlin, Beschluss vom 17. April 2012 - VG 1 L 18.12 V - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Berlin, 16.08.2012 - 35 L 139.12
Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Antrag bereits deshalb ohne Erfolg bleiben muss, weil er auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, die nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 7 VR 6/11 -, Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - OVG 10 S 22.11 -, Rn. 23; VG Berlin, Beschlüsse vom 17. April 2012 - VG 1 L 18.12 V, Rn. 5, …und vom 22. März 2012 - VG 29 L 71.12 V -, Rn. 5; alle zit. nach juris).
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