Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirt; Öffentliche Belange
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.10.1994 - 8 A 423/91
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Unzutreffenderweise habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Juni 1994 (4 C 20.93) entgegen dem Wortlaut der Vorschrift auch für Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität eine Ortsgebundenheit gefordert, die nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich nur für gewerbliche Betriebe Zulässigkeitsvoraussetzung sei.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, ZfBR 1994, 290, m.w.N.) ist ebenso wie für die Zulassung gewerblicher Betriebe im Außenbereich auch für die Zulässigkeit von Energieversorgungsanlagen im Außenbereich die Ortsgebundenheit des Vorhabens erforderlich.
Dies trifft insbesondere für Windkraftanlagen zu (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Die in ihrer Gesamtkonzeption auf das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ausgerichtete Privilegierungsregelung des § 35 Abs. 1 BauGB würde bei einem solchen Verständnis aus den Angeln gehoben (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Diese Bestimmung stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 BauGB nicht erfaßt werden, nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll aber nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Unabhängig davon, ob ein Antragsteller auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnte, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Solange kein Gebrauch von dem planerischen Instrumentarium gemacht wird, richtet sich die Zulassung einer Windkraftanlage im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Ein solcher würde die öffentlichen Belange in einer Weise konkretisieren, die die Zulassung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB an den planerisch ausgewiesenen Standorten erheblich erleichtern und auf den dafür nicht bestimmten oder anderweitig ausgewiesenen Flächen grundsätzlich hindern würde (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Planungsaktivitäten, die auf die Aufstellung eines Raumordnungsplanes gerichtet sind, sind nicht geeignet, sich im Rahmen des § 35 BauGB positiv oder negativ auf die Zulassung eines Einzelvorhabens auszuwirken (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1994, a.a.O.).
Hieraus folgt jedoch nicht, daß Windkraftanlagen schlechthin oder auch nur regelmäßig als mit der funktionellen Bestimmung des Außenbereichs unvereinbare störende Fremdkörper einzustufen sind (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, ZfBR 1994, 290).
Ist er wegen seiner natürlichen Beschaffenheit ohnehin weder für das eine noch das andere geeignet oder hat er seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt, so kann von einer Beeinträchtigung i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB keine Rede sein (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Die Neuartigkeit von Windkraftanlagen allein läßt sich nicht als Beleg oder auch nur als Indiz dafür werten, daß die natürliche Eigenart oder die Erholungsfunktion der Landschaft beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 18.81 -, BVerwGE 67, 23 = DVBl. 1983, 890). - BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor den Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (…BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 -, BVerwGE 26, 111; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 109 und 223).
- BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor den Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (…BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 -, BVerwGE 26, 111; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 109 und 223). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor den Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 -, BVerwGE 26, 111;… Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 109 und 223). - BVerwG, 16.08.1967 - VI C 33.65
Unterbringung in eine gleichwertige Laufbahn - Antrag auf Versetzung in den …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor den Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 -, BVerwGE 26, 111;… Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 109 und 223). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Es reicht nicht aus, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (…BVerwG, Urt. v. 22.11.1985- 4 C 71.82 -, BRS 44 Nr. 76; Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, BRS 52 Nr. 70). - BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Es reicht nicht aus, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (BVerwG, Urt. v. 22.11.1985- 4 C 71.82 -, BRS 44 Nr. 76;… Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, BRS 52 Nr. 70). - BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Ob das Vorhaben bereits wegen eines Widerspruchs zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen, der die betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BauGB) kann dahinstehen (vgl. dazu, daß die Darstellung in einem F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft nicht notwendigerweise der Zulassung von Windkraftanlagen entgegensteht: BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, DVBl. 1983, 890, 892; BVerwG, Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456; vgl. Urt. d. Senates v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 -). - BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94
Ob das Vorhaben bereits wegen eines Widerspruchs zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen, der die betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BauGB) kann dahinstehen (…vgl. dazu, daß die Darstellung in einem F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft nicht notwendigerweise der Zulassung von Windkraftanlagen entgegensteht: BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, DVBl. 1983, 890, 892; BVerwG, Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456; vgl. Urt. d. Senates v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
Windkraftanlage; Flächennutzungsplan
- OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07
Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings bei einem räumlichen Abstand der Windenergieanlage von dem zu versorgenden Betrieb in einer Größe von ca. 300 bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.5.1994 - 1 A 11669/93 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.3.1995 - 1 L 191/94 -, jeweils juris).Es trifft allerdings zu, dass die veröffentlichten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen zur Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kleinere als die hier in Rede stehende Anlage betrafen (BVerwG, Urteil vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95: Leistung 280 kW; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.1994 - 1 A 11669/93 -, juris: Gesamthöhe 36, 75 m; OVG Schleswig, Urteil vom 7.3.1995 - 1 L 191/94 -, juris: Leistung 250 kW, Gesamthöhe 41 m).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines …
Insofern unterscheidet sich die vorliegende Sachlage von dem Fall, der der Entscheidung des Senats vom 07.03.1995 (1 L 191/94, Juris) zugrunde lag; in jenem Fall sollte die Windkraftanlage 320 m entfernt von den betrieblichen Stromabnahmestellen errichtet werden. - OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage
Demgegenüber ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einem Abstand der Windenergieanlage zu dem Betrieb in einer Größe von etwa 300 m bis 400 m eine äußerlich erkennbare Zuordnung verneint worden (…OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.05.1994 - 1 A 11669/93 -, juris, Rdnr. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.1995 - 1 L 191/94 -, juris, Rdnr. 38)..
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".