Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2001 - 1 L 218/00 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2001 - 1 L 218/00 (https://dejure.org/2001,56257)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2001 - 1 L 218/00 (https://dejure.org/2001,56257)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Im Übrigen setzt eine wirksame Ausgangskontrolle, welche ein schuldhaftes Fristversäumnis des Anwalts im Sinne von § 60 VwGO ausschließt, u. a. voraus, dass die Organisation des Betriebsablaufes so gestaltet ist, dass eine Fristversäumung infolge Absendung nicht unterschriebener Schriftsätze in allen - auch in außergewöhnlichen, aber voraussehbaren - Fällen vermieden wird (vgl. OVG MP, Beschluss vom 17. April 2001 - 1 L 218/00 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]; BayVGH…, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O., Rn. 10 [m. w. N.]).
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