Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Drittanfechtung der für die Errichtung eines Stallgebäudes erteiliten Baugenehmigung ; Der Landwirtschaft dienende Funktion eines Stallgebäudes als Voraussetzung für dessen Genehmigungsfähigkeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich; Bewirtschaftung auf "überwiegend ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.06.1988 - 2 A 170/87
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Ein landwirtschaftlicher Betrieb - auch in der Form eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - verlangt unter anderem "Nachhaltigkeit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92).Innerhalb dieses Rahmens muß darauf geachtet werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereiches - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (…BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279; BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Da der Kläger einen zusätzlichen Baukörper erstellt hat, könnten insoweit nur die Grundsätze des sogenannten überwirkenden Bestandsschutzes (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49) angewendet werden. - BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90
Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Die Anwendung der Grundsätze des überwirkenden Bestandsschutzes scheitert jedoch daran, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die gesetzlich geregelten Tatbestände des § 35 Abs. 4 BauGB hinaus grundsätzlich kein Raum mehr für weitergehende Ansprüche auf Genehmigung von baulichen Anlagen aufgrund des sogenannten überwirkenden Bestandsschutzes besteht (siehe BVerwG, Beschl. v. 03.12.1990 - 4 B 145.90 -, NuR 1991, 334).
- BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Voraussetzung für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gesichert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75). - BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Innerhalb dieses Rahmens muß darauf geachtet werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereiches - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279;… BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, a.a.O.). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Ein landwirtschaftlicher Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes, auf Dauer auch lebensfähiges Unternehmen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - 4 C 41.65 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 35). - BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82
Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Die Rechtsprechung war daher unter der Geltung des § 146 BBauG zu der Auffassung gelangt, daß die Pensionspferdehaltung nicht zur Landwirtschaft i.S.d. Vorschrift gehöre (siehe BVerwG, Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 54.82 -, AgrarR 1985, 303; Ziegler, Bauplanungsrechtliche Abgrenzungsprobleme beim Begriff der Landwirtschaft und bei den im Außenbereich privilegierten Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe, DVBl. 1986, 451;… Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattausgabe, § 201 Rdnr. 20). - BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89
Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Ein landwirtschaftlicher Betrieb - auch in der Form eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - verlangt unter anderem "Nachhaltigkeit" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92). - VGH Hessen, 11.07.1984 - 4 OE 122/79
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91
Die Haltung von drei Pferden und drei Eseln erfüllt nicht den Begriff eines Betriebes i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. zum Umfang der notwendigen Pferdeanzahl bei einer Beurteilung einer Pferdezucht als landwirtschaftlicher Betrieb VGH Kassel, Urt. v. 11.07.1984 - 4 OE 122/79 -, AgraR 1986, 60, der davon ausgeht, daß für eine gewinnabwerfende landwirtschaftliche Pferdezucht in der Regel ein Bestand von zwanzig Pferden in einer charakterischen altersmäßigen Zusammensetzung vorhanden sein muß; denselben Maßstab anlegend Urt. d. OVG Lüneburg v. 28.03.1988 - 1 OVG A 127/86 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
Nachhaltigkeit; Pferdezucht
Diese Anforderungen kann eine auf ausreichendem eigenen Weideland betriebene Pferdezucht erfüllen (…BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75;… OVG Lüneburg, Urt. v. 16.05.1986 - 6 A 8/83 -, BRS 46 Nr. 84; Urteile d. Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 -, SchlHA 1993, 173, 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 175, 02.09.1993 - 1 L 73/92 - u. 27.04.1993 - 1 L 141/92 -). - OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 121/94
Nachhaltigkeit; Galloway-Rinderzucht; Eigenland; Pachtland; Rinder
Namentlich für die Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt kommt es für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB darauf an, daß die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1979 - 4 C 3.77 -, BRS 35 Nr. 60;… Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, ZfBR 1989, 177; Urteile d. Senates v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 - u. 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 173 ff. u. 175 f.; Urteile d. Senates v. 27.04.1994 - 1 L 141/92 - u. 31.08.1994 - 1 L 143/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
Futtergrundlage; Nebenerwerb; Rinderzucht; Landwirtschaftlicher Betrieb; …
Erforderlich ist eine Nutzung des Gebäudes im Rahmen eines landwirtschaftlichen Vollerwerbs- oder mindestens Nebenerwerbsbetriebes (vgl. Urt. des Senats vom 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 175 (176)).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".