Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BGB § 305c Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 37 Abs. 1; ; LSA-VwVfG § 49 Abs. 3 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Widerruf eines Zuwendungsbescheides
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Widerruf eines Zuwendungsbescheides
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Zuwendungsbescheides für umweltschonenden Weinanbau; Umfang einer Förderung des umweltschonenden Anbaus von Wein; Pflicht eines Winzers zur Durchführung von Nmin-Bodenuntersuchungen; Einbeziehung einer Regelung zum umweltschonenden ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 16.03.2005 - 1 A 16/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 25.05.2004 - 22 B 01.2468
Widerruf eines Investitionszuschusses; zweckwidrige Verwendung einer Subvention; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05
Die im privaten Rechtsverkehr geltenden und auf andere Interessenlagen zugeschnittenen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen finden auf das subordinationsrechtliche Verhältnis des Bürgers zum Staat keine Anwendung (so auch: BayVGH, Urteil vom 25.05.2004 - 22 B 01.2468 -, BayVBl. 2005, 50, m. w. N.).Es liegt - auch bei nur teilweise zweckwidriger Verwendung einer erhaltenen Subvention - grundsätzlich im Auswahlermessen der Behörde, ob der Zuwendungsbescheid ganz oder nur teilweise aufgehoben wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.05.2004, a. a. O.).
- BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05
Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02, NVwZ-RR 2004, 413). - BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05
Das Bestimmtheitsgebot erfordert nicht, dass in einem Bescheid allgemeine oder zusätzliche Nebenbestimmungen unmittelbar aufgeführt werden; sie können auch durch Bezugnahme zum Inhalt des Verwaltungsakts gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1085, m. w. N.).
- OVG Saarland, 17.08.2010 - 3 A 438/09
Verzinsung des Erstattungsbetrages im Subventionsrecht sowie Zinsen für vorzeitig …
Rn. 50 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.11.2006 - 1 L 293/05 - in diesem Sinne auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.9.1998 - 1 Q 80/98 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks -,. - OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rücknahme eines wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz …
Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 -, NVwZ-RR 2004, 413; OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 -, juris). - VG Halle, 29.04.2024 - 4 A 272/22
Rückforderung einer Corona-Soforthilfe von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die die Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - juris).
- VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
Subvention - Corona Soforthilfe; Rückforderung
Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die der Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2019 - 1 L 61/17
Ingangsetzen der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG
Rn. 13 Soweit die Antragsbegründungsschrift vorträgt, der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zwinge die Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf, betreffen die zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 -, juris bzw. NVwZ-RR 2004, 413) und des Senats (OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 -, juris) den Widerruf eines Zuwendungsbescheides und die Frage des intendierten Ermessens, d. h. die Entbehrlichkeit von Ermessenserwägungen im Widerrufsbescheid, wenn nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen. - VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 20 K 1018/07
Verbot einer Klärung von schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten …
Rn. 41 vgl. BayVGH, Urteil vom 25.05.2004 - 22 B 01.2468 - BayVBl 2005, 50 und OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 09.11.2006 - 1 L 293/05 - JURIS. - VG Saarlouis, 09.05.2008 - 1 K 103/06 OVG SachsenAnhalt , Urteil vom 09.11.2006 - 1 L 293/05 -, juris,.
- VG Halle, 26.08.2025 - 4 A 367/23
Rücknahme der Novemberhilfe wegen fehlender Tätigkeit im Haupterwerb.
Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die die Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris). - VG München, 08.05.2020 - M 9 S 20.1000
Erfolgloser Eilantrag gegen eine zweckentfremdungsrechtliche Anordnung
Die hinreichende Bestimmtheit kann sich auch aus Bezugnahmen auf früher gegenüber den Beteiligten ergangenen Verwaltungsakten ergeben sowie durch Bezugnahme auf ihnen bekannte Unterlagen und Pläne (OVG Münster NVwZ-RR 1997, 274; 2006, 86) oder den Beteiligten bekannte Verwaltungsvorschriften (OVG Magdeburg NVwZ 2000, 585; VGH München LSK 2000, 300443) und Merkblätter (OVG Magdeburg 9.11.2006 - 1 L 293/05).
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