Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,28508
OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25 (https://dejure.org/2025,28508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2025 - 1 L 30/25 (https://dejure.org/2025,28508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2025 - 1 L 30/25 (https://dejure.org/2025,28508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,28508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 1.95

    Feuerwehrzulage während einer vorübergehenden Erkrankung - Vorübergehende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Denn die Wahrnehmung von Funktionen (Aufgaben) ist ein auf die tatsächliche Sachlage abstellender Begriff, der grundsätzlich die tatsächliche Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben erfordert (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15…, vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 10, und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Rn. 24 Eine abweichende Beurteilung ist im Streitfall nicht im Hinblick darauf geboten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Merkmal der tatsächlichen Aufgabenerfüllung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe wie Erholungsurlaub oder Krankheit - in Abgrenzung zu rechtlichen Hinderungsgründen wie etwa einem vom Dienstherrn angeordneten Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. § 39 BeamtStG, § 53 LBG LSA ) - entgegenstehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15 f., vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 11, und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Erfüllung der maßgeblichen Aufgaben die "allgemein üblichen und rechtlich vorgesehenen" Unterbrechungen der Dienstzeit durch Erholungsurlaub oder Krankheit einschließe (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12, und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Dieser Begriff schließt Krankheitszeiten vielmehr nur dann und so lange ein, als sich die Erkrankung nach den Umständen des Einzelfalls als ein lediglich vorübergehend bestehendes tatsächliches Diensthindernis darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Rn. 25 Dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Zulagentatbeständen die Befugnis zur Typisierung und Generalisierung zukommt und die Gewährung einer Stellenzulage daher nicht in jedem Einzelfall an eine Prüfung der konkreten Verhältnisse und Voraussetzungen gebunden sein muss, sondern die Zulagenberechtigung vielmehr auch an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe geknüpft werden kann, deren Tätigkeit bei typisierender Betrachtung von der höherwertigen Funktion geprägt wird, rechtfertigt gleichfalls kein anderes Ergebnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris Rn. 24).

    Daraus folgt bei einer bereichsbezogenen Zulagengewährung aber nur, dass ein im entsprechenden Organisationsbereich tätiger Beamter die Zulage auch dann erhält, wenn sein konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht von der herausgehobenen Funktion geprägt ist, nicht jedoch, dass ihm die Zulage auch dann weiterhin zusteht, wenn er längerfristig gar keinen Dienst verrichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris Rn. 25).

    Rn. 26 Soweit das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, dass maßgeblicher Bezugspunkt für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion im Falle der bereichsbezogenen Zulagengewährung die Zuweisung eines Dienstpostens in dem entsprechend bestimmten Bereich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris Rn. 13), folgt auch hieraus nichts Anderes.

    Denn in derselben Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass für die Gewährung einer Zulage mit einem sich aus der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verwaltungsbereich ergebenden generell-typisierenden Funktionsbezug erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass der Beamte einen dort eingerichteten Dienstposten "wahrnimmt" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Denn die Wahrnehmung von Funktionen (Aufgaben) ist ein auf die tatsächliche Sachlage abstellender Begriff, der grundsätzlich die tatsächliche Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben erfordert (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15, vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 10, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Demgemäß kommt es für den Beginn der Zahlung auf die tatsächliche Aufnahme der zulagenberechtigenden Tätigkeit an, und entsprechend bestimmt sich das Ende der Zulagenberechtigung des Beamten nach der tatsächlichen Einstellung der zulagenberechtigenden Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 10).

    Rn. 24 Eine abweichende Beurteilung ist im Streitfall nicht im Hinblick darauf geboten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Merkmal der tatsächlichen Aufgabenerfüllung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe wie Erholungsurlaub oder Krankheit - in Abgrenzung zu rechtlichen Hinderungsgründen wie etwa einem vom Dienstherrn angeordneten Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. § 39 BeamtStG, § 53 LBG LSA ) - entgegenstehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15 f., vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 11, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Denn die Wahrnehmung von Funktionen (Aufgaben) ist ein auf die tatsächliche Sachlage abstellender Begriff, der grundsätzlich die tatsächliche Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben erfordert (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15…, vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 10, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Rn. 24 Eine abweichende Beurteilung ist im Streitfall nicht im Hinblick darauf geboten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Merkmal der tatsächlichen Aufgabenerfüllung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe wie Erholungsurlaub oder Krankheit - in Abgrenzung zu rechtlichen Hinderungsgründen wie etwa einem vom Dienstherrn angeordneten Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. § 39 BeamtStG, § 53 LBG LSA ) - entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15 f., vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 11, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Erfüllung der maßgeblichen Aufgaben die "allgemein üblichen und rechtlich vorgesehenen" Unterbrechungen der Dienstzeit durch Erholungsurlaub oder Krankheit einschließe (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Denn die Wahrnehmung von Funktionen (Aufgaben) ist ein auf die tatsächliche Sachlage abstellender Begriff, der grundsätzlich die tatsächliche Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben erfordert (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15…, vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 10, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

    Rn. 24 Eine abweichende Beurteilung ist im Streitfall nicht im Hinblick darauf geboten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Merkmal der tatsächlichen Aufgabenerfüllung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe wie Erholungsurlaub oder Krankheit - in Abgrenzung zu rechtlichen Hinderungsgründen wie etwa einem vom Dienstherrn angeordneten Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. § 39 BeamtStG, § 53 LBG LSA ) - entgegenstehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 -, juris Rn. 12, vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 -, juris Rn. 15 f., vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -, juris Rn. 11, …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - 6 A 3512/95

    Gewährung einer Stellenzulage; Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Letzteres ist jedoch der Fall, sobald durch die Erkrankung bereits erhebliche Fehlzeiten eingetreten sind und die weitere Dauer der Dienstunfähigkeit ungewiss ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. August 1996 - 6 A 3512/95 -, juris Rn. 14 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 -, juris Rn. 3; VG Bremen…, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 6 K 1486/11 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97

    Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Diese Bedingungen seien die "besonderen Belastungen des unmittelbaren dauernden Umgangs mit Anstaltsinsassen" (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1998 - 2 C 1.97 -, juris Rn. 14, …und vom 27. November 2003 - 2 C 54.02 -, juris Rn. 10; s. auch LT-Drs. 5/2477 S. 222, wonach die Zulage "erhöhte Anforderungen abgelten [soll], die mit Tätigkeiten in Anstalten, die der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich sind, und dem ständigen Umgang mit straffällig gewordenen Personen verbunden sind").
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 54.02

    Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen; Voraussetzung für die …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Diese Bedingungen seien die "besonderen Belastungen des unmittelbaren dauernden Umgangs mit Anstaltsinsassen" (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1998 - 2 C 1.97 -, juris Rn. 14, und vom 27. November 2003 - 2 C 54.02 -, juris Rn. 10; s. auch LT-Drs. 5/2477 S. 222, wonach die Zulage "erhöhte Anforderungen abgelten [soll], die mit Tätigkeiten in Anstalten, die der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich sind, und dem ständigen Umgang mit straffällig gewordenen Personen verbunden sind").
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 60.17

    Bereichsbezogene Zulagenberechtigung in der Zollverwaltung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Zwar hat § 40 Abs. 4 Satz 1 LBesG LSA nicht die Funktion, typisierende Regelungen, die der Gesetzgeber im Bereich der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B getroffen hat, durch das Erfordernis der tatsächlichen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion in jedem Einzelfall wieder zu überspielen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 2 B 60.17 -, juris Rn. 10).
  • VG Bremen, 01.10.2013 - 6 K 1486/11
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25
    Letzteres ist jedoch der Fall, sobald durch die Erkrankung bereits erhebliche Fehlzeiten eingetreten sind und die weitere Dauer der Dienstunfähigkeit ungewiss ist (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 30. August 1996 - 6 A 3512/95 -, juris Rn. 14 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 -, juris Rn. 3; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 6 K 1486/11 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.04.2011 - 14 ZB 09.2062

    Zulassungsantrag; Polizeizulage; tatsächliche Wahrnehmung herausgehobener …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25

    Gewährung der Polizeizulage; krankheitsbedingte Unterbrechung; Dienstunfall; …

    Rn. 20 a) § 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG BE setzt neben der Übertragung einer herausgehobenen Funktion zusätzlich auch die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung voraus (…so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3 und vom 24. August 2020 - OVG 4 N 4.18 - vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 22, 25).

    Ob sodann auf der Grundlage von § 42 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BBesG BE eine zeitliche Obergrenze von drei Monaten anzunehmen ist, wie es das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit Bezug auf § 40 Abs. 4 Satz 2 LBesG LSA angedeutet hat (vgl. Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 27), begegnet wegen der Anknüpfung an die organisationsrechtliche Verwendung des Beamten Zweifeln.

    Sollte mehr noch eine Sechs-Monatsfrist bedeutsam sein, ließe sich an die Prognosefrist bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Satz 1 LBG anknüpfen (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 27) und ferner an § 19 Abs. 1 Satz 3 EZulV.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 1.25

    Polizeizulage; Stellenzulage; Übertragung einer herausgehobenen Funktion; …

    Rn. 21 a) § 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG BE setzt neben der Übertragung einer herausgehobenen Funktion zusätzlich auch die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung voraus (…so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3 und vom 24. August 2020 - OVG 4 N 4.18 - vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 22, 25).

    Ob sodann auf der Grundlage von § 42 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BBesG BE eine zeitliche Obergrenze von drei Monaten anzunehmen ist, wie es das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit Bezug auf § 40 Abs. 4 Satz 2 LBesG LSA angedeutet hat (vgl. Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 27), begegnet wegen der Anknüpfung an die organisationsrechtliche Verwendung des Beamten Zweifeln.

    Sollte mehr noch eine Sechs-Monatsfrist bedeutsam sein, ließe sich an die Prognosefrist bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Satz 1 LBG anknüpfen (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 27) und ferner an § 19 Abs. 1 Satz 3 EZulV.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht