Rechtsprechung
| VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1004 BGB, § 123 VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Diese ist im Bereich des öffentlichen Rechts nicht schon dann gegeben, wenn gegenüber den Betroffenen - wie hier - keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14, juris, Rn. 9).Die konkret beanstandeten Äußerungen beeinträchtigen - selbst bei hypothetischer Unterstellung ihrer Unrichtigkeit - die Antragsteller nicht derart, dass sie den im strafgerichtlichen Hauptsacheverfahren möglichen Rechtsschutz nicht als ausreichend erscheinen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14, Rn. 13, juris).
- VG Berlin, 23.09.2013 - 1 K 280.12
Aufruf eines Berliner Bezirksamtes zur friedlichen (Gegen-)Demonstration …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Die Sonderzuweisung des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG greift deshalb hier nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85, NJW 1989, 412 ff.; VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12, juris, Rn. 16 m.w.N.).Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12, juris, Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11, NVwZ-RR 2011, 615, 616).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03
Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Dies gilt umso mehr, als auch die einzelnen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche je nach Rechtsgebiet unterschiedlich strengen Voraussetzungen unterliegen (vgl. dazu: OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03, juris, Rn. 3 ff.).Bei deren Bewertung ist die verweigerte Unterlassungserklärung zu berücksichtigen und kann ein Indiz für eine bestehende Wiederholungsgefahr sein (OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03, juris, Rn. 11ff.).
- BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05
Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12, juris, Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11, NVwZ-RR 2011, 615, 616). - VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11
Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12, juris, Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11, NVwZ-RR 2011, 615, 616). - BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 34.85
Beamter - Widerrufsanspruch - Vorgesetzter - Ehrenrührige dienstliche Äußerung - …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Mit amtlichen Äußerungen wird die Auffassung der Anstellungskörperschaft rechtlich festgelegt, so dass auch nur diese selbst auf deren weitere Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 C 34.85, juris, Rn. 10 f.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 2 ME 313/09, juris, Rn. 9 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 17.12.2009 - 2 ME 313/09
Anspruch auf Unterlassung von im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Mit amtlichen Äußerungen wird die Auffassung der Anstellungskörperschaft rechtlich festgelegt, so dass auch nur diese selbst auf deren weitere Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 C 34.85, juris, Rn. 10 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 2 ME 313/09, juris, Rn. 9 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13
Keine einstweilige Anordnung gegen Generalstaatsanwalt auf Antrag von David …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81). - VG Köln, 14.10.2013 - 7 L 936/13
Brustimplantate PIP Silikon Unterlassungsanspruch
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81).
- VG Berlin, 11.10.2019 - 1 L 58.19 Die Sonderzuweisung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) greift deshalb hier nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85, juris; VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16 , juris Rn. 12 ).
Der aus entsprechender Anwendung von § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris Rn. 7; VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16 , juris Rn. 12 ff.).
Bei deren Bewertung ist die verweigerte Unterlassungserklärung (OVG Münster…, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03, juris Rn. 11ff.) und eine fehlende Absichtserklärung im gerichtlichen Verfahren (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16 , juris Rn. 20 ) zu berücksichtigen und kann ein Indiz für eine bestehende Wiederholungsgefahr sein.
- VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
Einstweilige Anordnung auf Unterlassung bestimmter Äußerungen über die …
Solche Besonderheiten aus einzelnen Teilbereichen des Zivilrechts finden auf den eigenständigen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch jedoch keine unmittelbare Anwendung ( VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16 , juris, Rn. 18 ). - VG Köln, 29.11.2024 - 1 L 2204/24
Verwaltungsrechtsweg, Unterlassung, Äußerung, öffentlich-rechtlicher …
Rn. 28 vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, Rn. 81, VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310/16, Rn. 19, alle juris.
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