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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8471
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02 (https://dejure.org/2004,8471)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.04.2004 - 1 L 344/02 (https://dejure.org/2004,8471)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. April 2004 - 1 L 344/02 (https://dejure.org/2004,8471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwKostG M-V § 1; ; VwKostG M-V § 2; ; VwKostG M-V § 6; ; VwKostG M-V § 8 Abs. 1; ; VwKostG M-V § 9 Abs. 1; ; VwKostG M-V § 13 Abs. 1; ; AO § ... 39; ; KAG M-V § 1 Abs. 3; ; KAG M-V § 6 Abs. 3; ; KAG M-V § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Äquivalenzprinzip, antizipierte Ermessenserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 1, 2, 6, 8, 9, 13 VwKostG M-V; § 39 AO; §§ 1, 6, 12 KAG M-V
    Gebühr für die Erteilung einer Abbruchgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Gebührenschuldners bei Erteilung einer Abbruchgenehmigung; Gebührentarif als antizipierte Ermessenserwägung für die Anwendung des Gebührenrahmens bei Abbruchgenehmigungen ; Abbruchvolumen als geeigneter und praktikabler Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 525
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02

    Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Ebenso wie es nach Auffassung des Senates rechtlich zulässig ist, den Wert der Baugenehmigungsgebühren an eine Rohbausumme zu koppeln (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.), ist es zulässig, den Wert einer Abbruchgenehmigung an die Abbruchkosten zu binden.

    Eine unzulässige Pauschalierung läge nur dann vor, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergäbe (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, ZKF 1996, 180 = NVwZ-RR 1997, 61 = KStZ 1997, 91 = UPR 1996, 318).

    Ebenso wie es nach Auffassung des Senates rechtlich zulässig ist, den Wert der Baugenehmigungsgebühren an eine Rohbausumme zu koppeln (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.), ist es zulässig, den Wert einer Abbruchgenehmigung an die Abbruchkosten zu binden.

    Ebenso wie der Rohbauwert ein geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Bestimmung der Baugenehmigungsgebühr ist (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.), ist das Abbruchvolumen ein geeigneter und praktikabler Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Bestimmung der Abbruchgebühr, und zwar jedenfalls dann, wenn nicht nur das Abbruchvolumen alleine, sondern auch die Komplexität der Bausubstanz durch die Staffelung nach Bauwerksklassen Berücksichtigung findet.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 6 L 44/95

    Entwässerungsabgabensatzung; Gleichheitsgrundsatz; Äquivalenzprinzip; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf nur nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 KAG M-V; OVG Greifswald, Beschluss vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 -, KStZ 1996, 78 = LKV 1996, 214 = ZKF 1996, 63 = GemH 1996, 242 = NVwZ 1996, 817;… Aussprung, a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95

    Rechtmittel gegen den Erlass von Baugenehmigungsgebühren; Streit über die …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Eine unzulässige Pauschalierung läge nur dann vor, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergäbe (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, ZKF 1996, 180 = NVwZ-RR 1997, 61 = KStZ 1997, 91 = UPR 1996, 318).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Die Abgabenordnung ist somit als Landesrecht (BVerwG, Beschluss vom 14.01.1997 - 8 B 247.96 -, NVwZ 1998, 76; BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02 - Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V § 12 Erl.
  • BVerwG, 14.01.1997 - 8 B 247.96

    Grundstücksteilung - Unentgeltliche Übertragung des Eigentums am abgeteilten …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Die Abgabenordnung ist somit als Landesrecht (BVerwG, Beschluss vom 14.01.1997 - 8 B 247.96 -, NVwZ 1998, 76; BVerwG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 C 4.02 - Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V § 12 Erl.
  • BVerwG, 16.03.2000 - 3 C 15.99

    Legendiertes MfS-Vermögen; Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Der Wille, im fremden Namen zu handeln, ist nicht nach außen hervorgetreten (zu den Wirkungen einer so genannten mittelbaren Stellvertretung vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16.03.2000 - 3 C 15/99 -, ZOV 2000, 269).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1998 - 1 L 175/98

    Verwaltungsgebühren, Drittwiderspruch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
    Diese Vorschrift begegnet auch im Hinblick darauf, dass im Gebührenrecht der Bestimmtheitsgrundsatz besondere Anforderungen stellt, keinen Bedenken (OVG Greifswald, Urteil vom 16.12.1998 - 1 L 175/98 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06

    Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private …

    2.1.1 und 2.1.2, wohl weil dieser Alt. 2 aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag herleitet), die beiden Varianten der Vorschrift zueinander tatsächlich im Alternativitätsverhältnis stehen (a. A. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 24.09.1998 - 1 M 113/98 -: die Veranlassung könne dahinstehen, da die Amtshandlung jedenfalls zu des Herangezogenen Gunsten erfolgt sei; Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 64: Herangezogener erfülle beide Varianten von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V; offen dagegen Beschl. v. 11.12.2004 - 1 M 251/04 -, NordÖR 2005, 224, und Beschl. v. 14.02.2006 - 1 L 401/05 -, NordÖR 2006, 306), ist im Streitfall ebenso wenig von entscheidender Bedeutung wie die von den Beteiligten mit Hinweis auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts problematisierte Frage einer Auswahl des Gebührengläubigers unter Kostenschuldnern im Sinne jeweils einer Variante.
  • VG Greifswald, 06.02.2014 - 3 A 216/13

    Verwaltungsvorschrift zur Ausfüllung von Rahmengebührensätzen; Abstellen auf die …

    Dagegen ist nichts zu erinnern, da ein als Verwaltungsvorschrift erlassener Gebührentarif als antizipierte Ermessenserwägung anzusehen ist (OVG Greifswald, Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris).

    Allerdings folgt aus der unterschiedlichen Fassung der §§ 3 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Satz 1 VwKostG M-V , dass dem Rechtsanwender im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 VwKostG M-V ein größerer Spielraum zur Verfügung steht, als im Rahmen des § 3 Abs. 1 VwKostG M-V. Daraus folgt, dass eine Verwaltungsvorschrift zur Ausfüllung von Rahmensätzen nach § 9 Abs. 1 VwKostG M-V nur dann gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, wenn sie dazu führt, dass die danach ermittelte Gebühr in einem in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme steht (so auch - allerdings unter Hinweis auf die nur für kommunale Benutzungsgebühren geltende Vorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG M-V -: OVG Greifswald, Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 72).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2007 - 11 B 6.06

    Ausfüllung einer Rahmengebühr; Zeitaufwand

    Dabei ist es rechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn zur Ausfüllung des Gebührenrahmens die festsetzende(n) Behörde(n) bindende Gebührenrichtlinien oder -grundsätze entwickelt werden (vgl. dazu z.B. OVG Niedersachsen, Urteil v. 13. November 1995 - 12 L 492/95, zit. nach juris, Rn 56; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach juris, Rn 68, 80), wie dies hier zunächst durch das frühere AfI Wünsdorf mit seiner nur für den Bereich dieser Behörde entwickelten Gebührentabelle und sodann zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Behandlung der Anlagenbetreiber für alle Ämter für Immissionsschutz - mit Erlass vom 14. Juli 1999 zur Gebührenerhebung für den Vollzug der 26. BImSchV - durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung geschehen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 4 L 335/08

    Zur Behördeneigenschaft der BVVG

    Die Abgaben erhebende Behörde darf sich darauf verlassen, dass derjenige, der auf einem amtlichen Formular bei ihr einen Antrag stellt, auch als Antragsteller angesehen werden kann (so auch OVG MV, Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 25.07.2018 - 3 A 1260/17

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung von Abfallbegleitscheinen

    Es ist dem Beklagten unbenommen, etwa einen Gebührentarif in Form einer Verwaltungsvorschrift zu erlassen, der als antizipierte Ermessenserwägung anzusehen ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris Rn. 80;… VG Greifswald, Urt. v. 06.02.2014 - 3 A 216/13 HGW -, juris Rn. 19 ;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.06.2007 - OVG 11 B 6.06 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05

    Gebührenpflicht des Eigentümers

    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW;… vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • VG Schwerin, 23.06.2020 - 7 A 2216/18

    Rahmengebühr für Bauvorbescheid allein nach Verwaltungsaufwand nicht …

    Eine unzulässige Pauschalierung liegt dann vor, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergeben würde (vgl. OVG Mecklenburg - Vorpommern, Urteil vom 14. April 2004 - 1 L 344/02 - Juris, Rnr. 71 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2025 - 3 LB 790/18

    Baugebühren; Vorbescheid; nachfolgende Baugenehmigung; Ermessensausübung

    Rn. 43 Mangels umfassender Regelung in der Dienstanweisung des Beklagten zur Baugebührenverordnung vom 27. Juli 2015 liegt auch kein Fall der vorweggenommenen Ermessensbetätigung durch ermessensbindende Verwaltungsvorschriften vor, die eine Ermessensbetätigung im Einzelfall entbehrlich machen kann (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 14. April 2004 - 1 L 344/02 - juris Rn. 80).
  • VG Greifswald, 21.02.2019 - 3 A 1794/17

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von ermessenslenkenden …

    Dagegen ist nichts zu erinnern, da ein als Verwaltungsvorschrift erlassener Gebührentarif als antizipierte Ermessenserwägung anzusehen ist (OVG Greifswald, Urt. v. 14.04.2004 - 1 L 344/02 -, juris).
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