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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81021
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05 (https://dejure.org/2006,81021)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 L 38/05 (https://dejure.org/2006,81021)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 (https://dejure.org/2006,81021)
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2024 - 4 K 756/21

    Wirksamkeit der Kurabgabesatzung Ostseebad Heringsdorf; Kalkulation von …

    Eine kommunale Kurabgabesatzung darf sich nur in diesem landesgesetzlichen Rahmen bewegen und den Kreis der Abgabepflichtigen darüber hinaus weder erweitern noch einschränken (vgl. OVG Greifswald, Urteile vom 15.November 2006 - 1 L 38/05 - juris Rn. 26 …und vom 21. Oktober 2019 - 1 K 147/16 - juris Rn. 51 ).

    Das Eigentum oder der Besitz an einer Wohnung im Erhebungsgebiet der Kurabgabe begründet die widerlegliche tatsächliche Vermutung, dass der Eigentümer oder Besitzer die Wohnung auch selbst nutzt und damit an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilnimmt (vgl. VG Greifswald…, Urteil vom 20. Juni 2017 - 3 A 1415/16 HGW - juris Rn. 24 im Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 - juris Rn. 33;… Holz, in: Aussprung/Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand Februar 2023, § 11 Ziffer 2.2.1.3).

    Die Typisierungsbefugnis ergibt sich insoweit daraus, dass die Feststellung der Anzahl der Tage, an denen sich der Jahreskurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufgehalten hat, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 - juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 - juris Rn. 35;… Holz, in: Aussprung/Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand Februar 2023, § 11 Ziffer 2.7.4.3).

  • VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16

    Erhebung einer Kurabgabe; Auswirkung der Widerlegung der Aufenthaltsvermutung

    Sie rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass bei Zweitwohnungsinhabern angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und der Unterhaltung einer Zweitwohnung in einem Kur- und Erholungsort einhergehen nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein Zweitwohnungsinhaber die Wohnung auch selbst nutzt und dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilhat (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris).

    Die Nutzungsmöglichkeit besteht nicht, wenn sich der Zweitwohnungsinhaber während des gesamten Erhebungszeitraums nicht in der Gemeinde aufgehalten hat (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 33).

    Sie haben dargelegt, dass sie die Ferienwohnung in G im Erhebungszeitraum nicht aufgesucht haben und dies durch Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 39).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11

    Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde

    Eine kommunale Kurabgabensatzung hat bei der Festlegung der Abgabetatbestände die Vorgaben des § 11 Abs. 2 KAG M-V zu beachten (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16

    Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen

    Dieser gesetzlich festgelegte Kreis der Abgabenschuldner darf weder erweitert noch beschränkt werden (vgl. zur grds. Unzulässigkeit der Erweiterung/Beschränkung nur OVG M-V, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 26 ff.;… Holz in: Aussprung/Siemers/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand März 2019, § 11 Ziff. 2.2.1 m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Greifswald, 05.05.2010 - 3 A 1061/07

    Heranziehung von Familienangehörigen zur Jahreskurabgabe

    Denn Zweitwohnungsinhaber können sowohl der Zweitwohnungsteuerpflicht als auch der Kurabgabepflicht unterliegen, da die diesen beiden Abgabenarten zugrunde liegenden Abgabetatbestände nicht gleichartig sind (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, Juris Rn. 34 m.w.N.).

    Dies verstößt aber nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz - GG), weil es für die erhebungsberechtigte Gemeinde tatsächlich kaum durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar wäre, die tatsächliche Aufenthaltsdauer von Zweitwohnungsinhabern und ihren Angehörigen im Gemeindegebiet das ganze Jahr zu überwachen und festzustellen (allg. Ansicht: OVG Mecklenburg-Vorpommern; Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, juris;… OVG Schleswig, Urt. v. 04.10.1995 - 2 L 197/94, juris Rn. 36;… OVG Lüneburg, Urt. v. 25.02.2004 - 9 KN 546/02, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.05.2000 - 9 L 977/99 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21

    Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus

    Angesichts dieser unterschiedlichen abgabenrechtlichen Begründung und Ausgestaltung schließen Zweitwohnungsteuer und Kurabgabe einander nicht aus; sie können vielmehr nebeneinander erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 34 m. w. N.; VGH München…, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 22.11.2013 - 3 A 885/12

    Keine automatische Fälligkeit von Fremdenverkehrsabgaben zu Jahresbeginn; …

    Die Bestimmung des abgabenpflichtigen Personenkreises in § 2 Kurabgabensatzung 2011 hält sich im Rahmen der Satzungsermächtigung aus § 11 Abs. 2 KAG M-V. § 2 Abs. 3 Satz 1 Kurabgabensatzung 2011 rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass bei Zweitwohnungsinhabern angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und der Unterhaltung einer Zweitwohnung in einem Kur- und Erholungsort einhergehen, nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein Zweitwohnungsinhaber die Wohnung auch selbst nutzt und dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilhat (OVG Greifswald, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 -, juris).

    Aus Praktikabilitäts- und wirtschaftlichen Gründen ist es schließlich rechtlich unbedenklich, wenn nach der Satzung Zweitwohnungsinhaber unabhängig von der Aufenthaltsdauer für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich die Kurabgabebeträge der Jahreskarte zu zahlen haben (OVG Greifswald, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 -, juris).

  • VG Greifswald, 04.01.2010 - 3 A 1848/08

    Unzulässige Ausnahmen in Kurabgabesatzung

    Rn. 15 Eine kommunale Kurabgabesatzung hat bei der Festlegung der Abgabetatbestände die Vorgaben des § 11 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg- Vorpommern (KAG M- V) zu beachten (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, zit. n. juris).

    So besteht die Nutzungsmöglichkeit nicht, wenn sich der Zweitwohnungsinhaber während des gesamten Erhebungszeitraums nicht in der Gemeinde aufgehalten hat (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, zit. n. juris).

  • VG Greifswald, 11.12.2012 - 3 A 466/10

    Kurabgaben, Festlegung des Eigenanteils einer Gemeinde

    Rn. 24 Die Bestimmung des abgabenpflichtigen Personenkreises in § 2 Kurabgabensatzung 2011 hält sich im Rahmen der Satzungsermächtigung aus § 11 Abs. 2 KAG M-V. § 2 Abs. 3 Satz 1 Kurabgabensatzung 2011 rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass bei Zweitwohnungsinhabern angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und der Unterhaltung einer Zweitwohnung in einem Kur- und Erholungsort einhergehen, nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein Zweitwohnungsinhaber die Wohnung auch selbst nutzt und dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilhat (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, zit. n. juris).

    Rn. 26 Aus Praktikabilitäts- und wirtschaftlichen Gründen ist es rechtlich unbedenklich, wenn nach der Satzung Zweitwohnungsinhaber unabhängig von der Aufenthaltsdauer für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich die Kurabgabebeträge der Jahreskarte zu zahlen haben (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05, zit. n. juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08

    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt …

    In jedem Fall bedarf es als Grundlage der angeführten Vermutung der Verknüpfung des Aufenthalts mit der eigenen Wohnung (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.11.2006 - 1 L 38/05 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2022 - 3 LZ 492/21

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der bestehenden Nutzungsmöglichkeit …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2025 - 4 K 104/24

    Kurbeitrag; Kurabgabefähigkeit von Einrichtungen und Leistungen; Festlegung des …

  • VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16

    Erhebung einer Kurabgabe für ein von Beginn der Erhebung nicht an die …

  • VG Greifswald, 19.10.2011 - 3 A 1716/08

    Kurabgabepflicht für Gartenlaube

  • VG Greifswald, 04.12.2009 - 3 A 1380/07

    Kurabgabe für einen Kleingarten mit Laube

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