Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nutzungsänderung; Abstandsfläche; Ermessensentscheidung; Abstandsvorschrift
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.10.1993 - 8 A 370/91
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90
Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte kann es auch darstellen, wenn geändertes Abstandsflächenrecht eine Nutzungsänderung eines in früherer Zeit legal errichteten Gebäudes verhindern würde (im Anschluß an BVerwG Urt. vom 16.5.1991 - 4 C 17.90 - BRS 52 Nr. 157).Sie hat vor getragen, die Ausführungen des Beklagten zum Bestandsschutz unter Auslegung des § 67 Abs. 3 LBO würden der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 17.90 -, NJW 1991, 3293 ff.) nicht gerecht.
Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 16. Mai 1991 (NJW 1991, 3293 ff.) zur Frage der Befreiung von Abstandsvorschriften wegen vom Gesetz nicht beabsichtigter Härte gemäß § 67 Abs. 3 der rheinland-pfälzischen Bauordnung von 1986 träfen entsprechend auch für den vorliegenden Fall zu.
Eine "unbeabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 kann es auch darstellen, wenn geändertes Abstandsflächenrecht eine Nutzungsänderung eines in früherer Zeit legal errichteten Gebäudes verhindern würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157, zu dem gleichlautenden § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO Rheinland-Pfalz).
Zwar sind im Rahmen einer Befreiung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 nur bodenrechtliche, d. h. grundstücksbezogene Interessen des Grundstückseigentümers erfaßt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157), jedoch hat der Beklagte den Anwendungsbereich dieser Vorschrift zu Unrecht auf Fälle reduziert, in denen die objektiven Verhältnisse des Grundstücks, insbesondere Zuschnitt und Lage, so weit von der Norm abweichen, daß ein Sonderfall vorliegt, der offenbar nicht von der Vorschrift berücksichtigt wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16. Mai 1991 (aaO) anläßlich eines Falles, in dem geändertes Abstandsflächenrecht die Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften bedingte, aber mit für die Anwendung der Härteklausel allgemeingültiger Bedeutung ausgeführt, daß die Härteklausel im Sinne des Art. 14 GG verfassungskonform angewendet werden müsse.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 42/92
Nutzungsänderung; Nutzungsänderungsgenehmigung; Nachbarzustimmung; Grenzbebauung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Die Frage der Einhaltung der Grenzabstände wird bei Nutzungsänderungen neu aufgeworfen (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139;… BayVGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181).Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1988 - 7 A 2897/86
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Die Frage der Einhaltung der Grenzabstände wird bei Nutzungsänderungen neu aufgeworfen (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139;… BayVGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181).Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91
Nachbarwiderspruch; Widerspruchsbehörde; Baugenehmigung; Grenzabstände; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Die Frage der Einhaltung der Grenzabstände wird bei Nutzungsänderungen neu aufgeworfen (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139;… BayVGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181).Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).
- BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Der tatsächliche Beginn einer anderen Nutzung, die außerhalb der Variationsbreite der bisherigen Nutzungsart liegt und die erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt werden soll, unterbricht den Zusammenhang und läßt den Bestandsschutz, der lediglich die Fortsetzung der bisherigen, einmal rechtmäßig ausgeübten Nutzung gewährleisten soll, entfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, BRS 48 Nr. 138). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
In Anwendung des § 34 BauGB ist die nähere Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder beeinflußt (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36). - BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Eine Einstufung des Gebietes als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) scheitert daran, daß selbst bei einer etwaigen Berücksichtigung des ehemaligen Werkstattgebäudes auf dem klägerischen Grundstück kein gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung im maßgeblichen Straßengeviert vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, BRS 48 Nr. 37 zu diesem Erfordernis), vielmehr die Wohnnutzung weit überwiegt. - BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Abgesehen davon, daß die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung zur rahmenprägenden Wirkung vorhandener Gebäude nach Erlöschen des Bestandsschutzes nicht uneingeschränkt auf das Bauordnungsrecht übertragbar sei, verliere eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung jedenfalls ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden sei und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werde (BVerwG, Beschl. v. 24.05.1988 - 4 CB 12.88 -, BRS 48 Nr. 137). - OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1993 - 1 L 170/92
Außenbereich; Innenbereich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 41/94
Für die Frage, wann die Einhaltung von Abstandsvorschriften bei Nutzungsänderungen eine "offenbar nicht beabsichtigte Härte" i.S.d. § 67 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 darstellt, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob durch die beabsichtigte Nutzungsänderung abstandsflächenrechtlich relevante Belange stärker beeinträchtigt sind, als durch die bisherige Nutzung (vgl. Urteile des Senats v. 19.01.1994 - 1 L 42/92 - 22.07.1993 - 1 L 277/91 - 29.09.1992 - 1 L 170/92 - vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 -, BRS 48 Nr. 139).
- VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15
Bürohaus in Wohngebäude
Die Bestimmung des § 6 HBO differenziert hinsichtlich der Abstandsfläche nicht nach Nutzungsarten, sondern in Absatz 5 lediglich nach einzelnen Baugebieten (…vgl. Hess. VGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, juris;… Bay. VGH, Urt. v. 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181; Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.3.1994 - 1 S 633/93 -, DÖV 1994, 614, 615 = LKV 1995, 119; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.8.1998 - 3 M 65/98 -, BauR 1999, 624 = LKV 1999, 197, 198; a. A. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.2.1995 - 1 L 41/94 -). - OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …
Grundsätzlich sind allerdings Nutzungsänderungen nach der Thüringer Bauordnung abstandsrechtlich unerheblich, da in der offenen Bebauung Abstandsflächen unabhängig von der Art der Nutzung der jeweiligen baulichen Anlage einzuhalten sind und auch die Bemessung der einzuhaltenden Abstandsflächen durch die Nutzungsart nicht beeinflußt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 16.6.1999 - 1 ZEO 88/99; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181; Sächs.OVG, Beschluß vom 15.3.1994 - 1 S 633/93 -, DÖV 1994, 614, 615 = LKV 1995, 119; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 27.8.1998 - 3 M 65/98 -, BauR 1999, 624 = LKV 1999, 197, 198; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.2.1995 - 1 L 41/94 - zitiert nach Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2022 - 1 LA 71/19
Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes; …
Insoweit habe es bereits die nähere Umgebung unzutreffend bestimmt, die - einschlägiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts folgend (Urteile in den Verfahren 1 L 41/94, 1 L 91/97 und 1 LB 4/14) - grundsätzlich sämtliche Grundstücke eines Straßengevierts umfasse; dementsprechend hätte hier richtigerweise das Straßengeviert Heideweg - Kastanienweg - Kiefernweg - Erlenweg berücksichtigt werden müssen.Sein Verweis darauf, dass in den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats zur Bestimmung des Maßstabs der näheren Umgebung (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 07.02.1995 - 1 L 41/94 -, Rn. 31, juris;… Urteil vom 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, Rn. 26, juris;… Urteil vom 31.08.2016 - 1 LB 4/14 -, Rn. 31 f.) jeweils sämtliche Grundstücke in den betreffenden Straßengevierten als nähere Umgebung herangezogen worden seien, vermag die für den vorliegenden Fall getroffene Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht ernstlich in Zweifel zu ziehen.
- VG Schleswig, 22.01.2026 - 8 A 37/24
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau eines vorhandenen …
Rn. 29 Die Frage der Einhaltung der Grenzabstände wird bei Nutzungsänderungen neu aufgeworfen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 41/94 - juris Rn. 34 m. w. N.).Der tatsächliche Beginn einer anderen Nutzung, die außerhalb der Variationsbreite der bisherigen Nutzungsart liegt und die erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt werden soll, unterbricht den Zusammenhang und lässt den Bestandsschutz, der lediglich die Fortsetzung der bisherigen, einmal rechtmäßig ausgeübten Nutzung gewährleisten soll, entfallen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 - juris Rn. 25, 26; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 41/94 - juris Rn. 34).
- VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 1809/97
Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung; Befreiung von Abstandsflächen
Die Bestimmung des § 6 HBO differenziert hinsichtlich der Abstandsfläche nicht nach Nutzungsarten, sondern in Absatz 5 lediglich nach einzelnen Baugebieten (vgl. auch zum jeweiligen Landesrecht: BayVGH, Urteil vom 26.11.1979 - Nr. 51 XIV 78 -, BRS 36 Nr. 181; Sächsisches OVG, Beschluß vom 15.3.1994 - 1 S 633/93 -, DÖV 1994, 614, 615 = LKV 1995, 119; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 27.8.1998 - 3 M 65/98 -, BauR 1999, 624 = LKV 1999, 197, 198; a. A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.2.1995 - 1 L 41/94 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".