Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.01.2006 - 3 A 1717/03
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.02.1990 - 7 B 19.90, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; vom 10.05.1990 - 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94
Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Rn. 9 Die Heranziehung zu Abgaben einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Abgaben zu zahlen sind, d. h. welchen Umfang die betreffende öffentliche Einrichtung hat (ausführlich dazu: OVG Greifswald, 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114ff sowie Sauthoff in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2006, § 8 Rn 1633), wobei für diese Frage der Entwässerungssatzung maßgebliche Bedeutung zukommt (OVG Greifswald, 13.11.2002 - 4 K 24/99 -, NordÖR 2002, 172). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.02.1990 - 7 B 19.90, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; vom 10.05.1990 - 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Anderenfalls würde bei der Interpretation der hier streitigen Satzungsbestimmungen, die ebenso wie die Auslegung gesetzlicher Normen der Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze unterliegt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris; BVerwG, 11.12.2006 - 10 BN 3/06 -, juris), der eindeutige Wortlaut in unzulässiger Weise missachtet und der Regelung ein Sinn beigemessen, der, wenn er denn dem Willen des Beklagen entsprochen haben sollte, in keiner Weise mehr in der Bestimmung zum Ausdruck käme. - BVerwG, 11.12.2006 - 10 BN 3.06
Vereinbarkeit der Unbeachtlichkeitserklärung von Mängeln bei der Beschlussfassung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Anderenfalls würde bei der Interpretation der hier streitigen Satzungsbestimmungen, die ebenso wie die Auslegung gesetzlicher Normen der Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze unterliegt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris; BVerwG, 11.12.2006 - 10 BN 3/06 -, juris), der eindeutige Wortlaut in unzulässiger Weise missachtet und der Regelung ein Sinn beigemessen, der, wenn er denn dem Willen des Beklagen entsprochen haben sollte, in keiner Weise mehr in der Bestimmung zum Ausdruck käme. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97
Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, Beschluss vom 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; Beschluss vom 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99
Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Rn. 9 Die Heranziehung zu Abgaben einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Abgaben zu zahlen sind, d. h. welchen Umfang die betreffende öffentliche Einrichtung hat (ausführlich dazu: OVG Greifswald, 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114ff sowie Sauthoff in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2006, § 8 Rn 1633), wobei für diese Frage der Entwässerungssatzung maßgebliche Bedeutung zukommt (OVG Greifswald, 13.11.2002 - 4 K 24/99 -, NordÖR 2002, 172). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98
Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, Beschluss vom 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; Beschluss vom 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476). - OVG Bremen, 22.12.1997 - 2 B 201/97
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06
Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschluss vom 22. Dezember 1997 - 2 B 201/97 -, NordÖR 1998, 32).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Es ist daher Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beurteilungspraxis in Bezug auf die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien festzustellen und - sofern sich eine solche (selbst vom Wortlaut der Beurteilungsrichtlinie abweichende) Praxis nicht feststellen lässt - diese Richtlinien gegebenenfalls selbst nach den allgemeinen Kriterien auszulegen (vgl.: OVG LSA…, Beschluss vom 26. September 2013, a. a. O.; Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 L 50/06 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Es ist daher Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beurteilungspraxis in Bezug auf die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien festzustellen und - sofern sich eine solche (selbst vom Wortlaut der Beurteilungsrichtlinie abweichende) Praxis nicht feststellen lässt - diese Richtlinien gegebenenfalls selbst nach den allgemeinen Kriterien auszulegen (vgl.: OVG LSA…, Beschluss vom 26. September 2013, a. a. O.; Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 L 50/06 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13
Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten
Es ist daher Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beurteilungspraxis in Bezug auf die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien festzustellen und - sofern sich eine solche (selbst vom Wortlaut der Beurteilungsrichtlinie abweichende) Praxis nicht feststellen lässt - diese Richtlinien gegebenenfalls selbst nach den allgemeinen Kriterien auszulegen (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 L 50/06 -, juris [m. w. N.]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".