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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 1 L 506/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6273
OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 1 L 506/98 (https://dejure.org/1999,6273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.1999 - 1 L 506/98 (https://dejure.org/1999,6273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 1 L 506/98 (https://dejure.org/1999,6273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 2 A 108/92
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 1 L 506/98

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1309
  • BauR 2000, 879
  • ZfBR 2000, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 1 L 506/98
    Während der Streit um die (ursprüngliche) Wirksamkeit eines Vergleiches - und damit auch um seine prozessbeendende Wirkung - im ursprünglichen Prozess auszutragen ist, müssen die Fragen, die sich im Streit um den Fortbestand eines zunächst wirksam geschlossenen Vergleiches entzünden, in einem neuen Verfahren ausgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - DVBl. 1994, 211/213).
  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 1 L 506/98
    Ob die Baurechtswidrigkeit der Einfriedung einen "Sachverhalt" im Sinne des § 779 Abs. 1 BGB darstellen kann, erscheint zweifelhaft, weil § 779 Abs. 1 BGB den reinen Rechtsirrtum nicht erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1961 - VIII ZR 69/60 - NJW 1961, 1460 m. N.;… a.A.: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1986, § 779 Rdn. 40;… Palandt, BGB, 58. Aufl. 1999, § 779 Rdn. 15).
  • VG Oldenburg, 26.06.2001 - 13 A 1554/01

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs

    Bei dem - damit vorliegenden - Streit über die Wirksamkeit eines Prozessvergleiches und zugleich über die Beendigung eines Verfahrens ist der Antrag, das Verfahren fortzusetzen, der statthafte und zutreffende Antrag (vgl. dazu: Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1999 - 1 L 506/98 -, NdsRpfl 2000, 186 = UPR 2000, 238), weshalb das Gericht die im o.a. Schriftsatz enthaltenen Wendungen gem. §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO auch in dieser Hinsicht auszulegen hatte; entsprechend hat auch der Beklagte mit Feststellungsantrag erwidert (vgl.: Nds. OVG, Urteil vom 22. Oktober 1999 - a.a.O.).
  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Antragsrücknahme; Bekanntgabewille; Duldung - Privatleben; Entwurzelung; …

    § 779 Abs. 1 BGB erfasst den reinen Rechtsirrtum der Beteiligten nicht, weil es dann an einem Irrtum über einen als feststehend zugrunde gelegten Sachverhalt fehlt (…vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2020 - VIII ZR 191/18, juris Rn. 37 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 26.11.1973 - VI B 36/73, VerwRspr. 1975, 22 (23), beck-online; Nds. OVG, Urt. v. 22.10.1999 - 1 L 506/98, juris Rn. 17).
  • VG Mainz, 08.03.2016 - 5 K 723/15

    Neubesetzung einer unternehmensleitenden Stelle in Sparkasse ohne Beteiligung der …

    Grundsätzlich ist die Klärung eines Streits über die Auslegung und Anwendung eines gerichtlichen Vergleichs in einem eigenen Prozess statthaft (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.10.1999 - 1 L 506/98 -, NVwZ 2000, 1309 und juris, Rn. 12 ff.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 106 Rn. 19).
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