Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellung wasserrechtlicher Altrechte; Entbehrlichkeit der Erlaubnis oder Bewilligung für gestattungspflichtige Entnahme von Wasser; Überleitung alter Rechte aus Zeiten der DDR; Erlöschen von Rechten aus Preußischem Wassergesetz; Vorliegen eines enteignungsgleichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02
- VG Halle, 27.08.2003 - 5 A 16/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2004 - 1 L 333/03
- OVG Sachsen, 23.02.2004 - 1 L 333/03
- BVerwG, 08.04.2004 - 7 B 67.03
- BVerwG, 06.07.2004 - 7 B 64.04
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 8.04
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2005 - 1 L 333/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02
Zwar ist der Gesetzgeber danach nicht befugt, Nutzungsrechte von Inhabern alter Rechte bei einer gesetzlichen Neuregelung unterschiedslos einer Gestattungspflicht zu unterwerfen (vgl. BGHZ 147, 125 (134) [BGH 15.03.2001 - III ZR 154/00] ). - BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69
Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 517/02
Sinn des § 32 WG LSA ist es, eine Ausnahme von der Gestattungspflicht nur dann zuzulassen, wenn die Benutzung auf Grund von Rechten ausgeübt wurde, bei deren Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. BVerwGE 37, 103 (105) [BVerwG 22.01.1971 - IV C 94/69] ;… BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - 4 C 74/71 -, Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 5;… Haupt/Reffken/Rhode, NWG, zu § 32 Rdnr. 2;… Czychowski, WHG, 7. Auflage, § 15 Rdnr. 4; a. A. wohl: Hübner/Zehrfeld, ZfW 1999, 415 (418)).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
Rücknahme und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zwischenzeitliche …
Die Aufrechterhaltung in einem durch die genannten Rechtsvorschriften geordneten Verfahren setzt voraus, dass der Entscheidung über die Fortgeltung des alten Rechts ein besonderes Verwaltungsverfahren vorangegangen ist (vgl. dazu OVG LSA, Urteil vom 6. Mai 2003 - 1 L 517/02 - juris Rn. 17;… Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 L 333/03 - juris Rn. 24;… Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 L 5/18 - juris Rn. 60 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18
Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren …
Nur eine positive ausdrückliche Entscheidung ist daher geeignet, das Verfahren mit einem für den Altrechtsinhaber positiven Ergebnis abzuschließen (OVG LSA…, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 L 333/03 - juris Rn. 26; so bereits Urteil vom 6. Mai 2003 - 1 L 517/02 - juris Rn. 17;… vgl. auch Beschluss des Senats vom 24. April 2018 - 2 L 116/16 - juris Rn. 16 ). - VG Magdeburg, 02.09.2015 - 9 A 323/13
Fortbestehen eines alten Wasserrechts zum Betrieb einer Mühle; Voraussetzungen …
Hat es die Rechtsprechung zunächst für ausreichend erachtet, wenn eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (so noch OVG LSA, Urt. v. 06.05.2003 - 1 L 517/02 -, juris), hat das OVG LSA mit Urteil vom 08.12.2005 - 1 L 333/03 -, juris, die Auffassung vertreten, der in der rahmenrechtlichen Vorschrift des § 15 WHG a. F. zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck, welcher mit § 32 WG LSA a. F. umgesetzt worden ist, gebiete es trotz der Defizite, wie sie beim Vollzug der Wassergesetze DDR aufgetreten seien, ein altes Recht nur dann als aufrechterhalten anzusehen, wenn das Verfahren mit einer den Fortbestand des Rechts verfügenden Entscheidung abgeschlossen wurde.
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