Rechtsprechung
| VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Anordnung einer Zusammenschaltung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ohne Marktanalyse; Voraussetzungen der Genehmigungsfähigkeit von Entgelten i.S.d. Telekommunikationsgesetzes (TKG); ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- K&R 2005, 238
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung …
Auszug aus VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05
die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 05 EUR/Min.Rn. 4 2. hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 064 EUR/Min.
Rn. 5 3. äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 083 EUR/Min.
Rn. 6 4. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 119 EUR/Min.
Rn. 7 5. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 99 Ct pro Minute überschreitet,.
Rn. 8 6. noch äußerst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 8. November 2004 (Az. 0000-00-000/0 06.07.04) anzuordnen, soweit das angeordnete Zusammenschaltungsentgelt gem. Ziff. 1.a) des Tenors den Betrag von 0, 68 Ct pro Minute überschreitet,.
Rn. 9 7. weiterhin hilfsweise, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 30. November 2004 (Az. 1 K 8432/04) gegen den Beschluss der Antragsgegnerin v. 8. November 2004 (Az. 0000- 00-000/0 06.07.04) anzuordnen",.
- VG Köln, 06.09.2004 - 1 L 1832/04
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Weitergeltung der …
Auszug aus VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05
Rn. 15 Vgl. dazu den Beschluss der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -.
- VG Köln, 03.06.2005 - 21 L 319/05
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung einer Klage; Regulierung von Entgelten für …
Rn. 13 So bereits VG Köln, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 - , 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und 11. April 2005 - 1 L 277/05 - .Rn. 16 Siehe dazu VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.
Rn. 20 Siehe dazu VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.
Rn. 22 So auch VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.
Rn. 24 Siehe dazu VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - m.w.N. Im Ergebnis ähnlich Koenig/Winkler, MMR 2004, S. 783 (787).
Rn. 26 Siehe dazu VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - m.w.N.; Schütz, Kommunikationsrecht, 2005, Rdnr. 769.
Rn. 28 Siehe dazu VG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - m.w.N.; Schütz Kommunikationsrecht, 2005, Rdnr. 736.
- VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung …
Rn. 22 Sie nimmt zunächst Bezug auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 24. März 2005 in dem zugehörigen Verfahren des Eilrechtsschutzes (Az.: 1 L 6/05).Rn. 29 (1) Wie die Kammer bereits in dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren (Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -) ausgeführt hat, ist entgegen der Ansicht der Klägerin auf den angefochtenen Bescheid das neue TKG anwendbar.
- VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber
Rn. 22 Vgl. dazu die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -, vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -.Rn. 31 Vgl. hierzu auch Beschluss der Kammer vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.
Rn. 38 Offengelassen im Beschluss der Kammer vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -.
- VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 765/05
Betreibung eines Telekommunikationsnetzes; Zusammenschaltung von …
Rn. 85 Es fehlt vorliegend - anders als in dem der Entscheidung der Kammer im Verfahren 1 L 6/05 zugrundeliegenden Fall - auch an einer vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung des TKG ergangenen und gemäß § 150 Abs. 1 S. 3 TKG wirksam gebliebenen Zusammenschaltungsanordnung, die die genannten fehlenden Verpflichtungen ersetzen könnte. - VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05
Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge
auch VG Köln, Beschlüsse vom 3. Juni 2005 - 21 L 319/05 - und 24. März 2005 - 1 L 6/05 - . - VG Köln, 17.06.2009 - 21 K 5382/06
Anforderungen an die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Rahmen einer …
Rn. 42 VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 21 K 5175/05 -, MMR 2007, 541; Beschluss vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 -, K&R 2005, 238; Mayen in Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2008, Rn. 1, 10 zu § 28. - VG Köln, 11.04.2005 - 1 L 277/05
Entgelte für Zusammenschaltung II
Rn. 27 Es fehlt vorliegend - anders als in dem der Entscheidung der Kammer im Verfahren 1 L 6/05 zugrundeliegenden Fall - auch an einer vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung des TKG ergangenen und gemäß § 150 Abs. 1 S. 3 TKG wirksam gebliebenen Zusammenschaltungsanordnung, die die genannten fehlenden Verpflichtungen ersetzen könnte. - VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 3468/05 auch VG Köln, Beschlüsse vom 3. Juni 2005 - 21 L 319/05 - und 24. März 2005 - 1 L 6/05 - .
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