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Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 11.02.2011

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21730
OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2012,21730)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.07.2012 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2012,21730)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2012,21730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 3 AEG 1994, § 4 Abs 1 S 1 AEG 1994, § 5 Abs 1 Nr 1 AEG 1994, § 5a Abs 2 Nr 1 AEG 1994, § 6 Abs 3 Nr 2 AEG 1994
    Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreiber; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Insolvenzverwalter; Kündigung des Pachtvertrages; Ordnungsverfügung; Rückgabe der Genehmigung; Stilllegungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur eisenbahnrechtlichen Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Klage gegen eine Zwangsmittelandrohung bei Ablauf der (in der Grundverfügung) gesetzten Frist zur Handlung und fehlende Pflicht zur Beachtung der Frist wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage; Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2031 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2007 (- 3 C 51.06 -, juris) festgestellt habe, sei den §§ 2 Abs. 3 a. F. (heute: § 2 Abs. 3 a), 4 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 2 Satz 2 AEG in einer "Zusammenschau" zu entnehmen, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmer verpflichtet seien, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand für den Eisenbahnverkehr vorzuhalten und nicht mehr betriebssichere wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen.

    Denn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris).

    Rn. 47 Unbeschadet der Frage, ob die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.) aus einer Zusammenschau von §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 Satz 3 AEG hergeleitete generelle Betriebspflicht für ein Infrastrukturunternehmen auch eine Betriebsaufnahmepflicht beinhaltet (wie sie § 21 Abs. 1 PBefG explizit vorsieht), kann auf sich beruhen, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß gegen eine solche Pflicht nach sich ziehen würde.

    Rn. 54 d) Ist danach von einer Betriebsaufnahme des Eisenbahninfrastrukturunternehmens durch die D.EG auszugehen, löst dies jedenfalls die generelle Betriebspflicht des letzten Betreibers aus und stellt ihn bzw. das Infrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren still zu legen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der streitigen Ordnungsverfügung kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an, weshalb alle Ereignisse außer Betracht bleiben müssen, die danach liegen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.); zum Anderen erweist sich eine Untätigkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens und damit eine faktische Stilllegung der Strecke als rechtlich irrrelevant, weil hierdurch die bis zur Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung bestehende Betriebspflicht umgangen würde und der Betreiber des Eisenbahninfrastrukturunternehmens keine Vorteile daraus herleiten kann, dass er seiner Betriebspflicht gemäß §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 Satz 3 AEG nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    Deren Entscheidungsfreiheit soll nicht dadurch geschmälert werden, dass das vorhandene Netz in einem teilweise nicht betriebssicheren Zustand vorgehalten wird (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Um die Genehmigung für eine Streckenstilllegung zu erhalten, muss das Infrastrukturunternehmen zum einen den Nachweis führen, dass ihm selbst die Fortführung der Strecke wirtschaftlich nicht zumutbar ist, und zum anderen zusätzlich darlegen, dass sich auch kein anderes Unternehmen gefunden hat, das zu einer Übernahme der Strecke zu den in diesem Bereich üblichen Bedingungen bereit war (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Sie sind grundsätzlich nicht geeignet, zusätzlich - im Vorfeld - die Betreibenspflicht des Infrastrukturunternehmens in Frage zu stellen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Die Aufsichtsmaßnahme ist damit allgemein auf die Herbeiführung rechtmäßiger Zustände gerichtet (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
    Reicht danach die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück oder die tatsächliche Sachherrschaft aus, wird der Insolvenzverwalter bereits mit der Besitzergreifung ordnungspflichtig (so BVerwG, Urt. v. 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, juris).
  • BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07

    Insolvenzrechtliche Einstufung von Kosten einer Ersatzvornahme; Einstufung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
    Allein das Ordnungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Störung der öffentlichen Sicherheit vorliegt, wie dieser Störung zu begegnen ist und wer dafür in Anspruch genommen werden kann (so BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 2007 - 7 B 25.07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 1 M 40/12

    Antragserfordernis bei Beschwerde; aufsichtsbehördliche Anweisung zur Sanierung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
    Rn. 36 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhaltes im Einzelnen wird auf die Gerichtsakten im anhängigen Verfahren und zu den Verfahren - 6 A 16/12 HAL -, - 6 B 17/12 HAL -, - 1 M 40/12 - sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Halle, 05.04.2011 - 6 A 200/09
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
    Bezieht man die Vollzugsanordnung hingegen auf die Gesamtregelung in Ziff. 1 des angefochtenen Bescheides, so waren beide Fristen für den Kläger nicht verbindlich, weil das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 9. März 2009 die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 21. Januar 2009 - 6 A 200/09 HAL - gegen den Bescheid des Beklagten vom 17. Dezember 2008 wieder hergestellt hat.
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 22 B 18.186

    Eisenbahnrecht - Stilllegungsgenehmigung Wasserburger Altstadtbahn

    Dazu passt, dass die Kommentarliteratur davon ausgeht, dass stillzulegende Strecken in dem Zustand angeboten werden müssen (und damit auch können), wie sie "stehen und liegen" (…Hermes in Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 54; vgl. auch OVG LSA vom 19.7.2012 - 1 L 67/11 - Rn. 67).

    Das Betreiben einer Infrastruktur beginnt im Übrigen auch nicht erst mit dem tatsächlichen Zugbetrieb, sondern mit der Aufnahme von unternehmerischen Tätigkeiten zum bloßen Vorhalten der Strecke (vgl. OVG LSA vom 19.7.2012 - 1 L 67/11 - Rn. 52, 53).

    Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen sich die Aufsicht veranlasst gesehen hat, nicht früher auf die Instandsetzung hinzuwirken oder zur Einleitung eines Stilllegungsverfahrens zu verpflichten (vgl. zu einem solchen Fall OVG LSA, U.v. 19.7.2012 - 1 L 67/11 - juris).

  • VG Stuttgart, 12.02.2025 - 8 K 2208/24

    Verfahren auf aufsichtsrechtliches Einschreiten zwecks Verhinderung der Abbindung …

    Zur Verhütung eines künftigen Verstoßes gegen § 11 AEG kann mit einer Verpflichtungsklage gegen das Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich der Erlass einer auf § 5a Abs. 2 AEG gestützten Verfügung begehrt werden, mit der einem Infrastrukturunternehmen aufgegeben wird, durch Stellung eines entsprechenden Antrags ein Stilllegungsverfahren einzuleiten (im Anschluss an OVG Magdeburg, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 67/11 -, juris).

    Die begehrte Verfügung kann insbesondere auch so ausgestaltet sein, dass dem Infrastrukturunternehmen darin aufgegeben wird, durch Stellung eines entsprechenden Antrags ein Stilllegungsverfahren einzuleiten (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 67/11 -, juris Rn. 9, 42 ff.).

    Zu diesem hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 25.10.2007 - 3 C 51.06 - (…juris, Rn. 24 ff.; vgl. im Anschluss daran auch OVG Magdeburg, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 67/11 -, juris Rn. 57) umfassend geäußert:.

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen …

    Damit wäre nicht vereinbar, die Betriebspflicht von der tatsächlichen Aufnahme des Betriebs oder einer sonstigen zusätzlichen Tätigkeit (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 [ECLI:DE:OVGST:2012:0719.1L67.11.0A] - juris Rn. 46 ff. und 52 f.) abhängig zu machen und auf diese Weise die zweckentsprechende Nutzung der Eisenbahninfrastruktur dem Belieben des Inhabers der Unternehmensgenehmigung zu überlassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 18).
  • VG Magdeburg, 17.03.2015 - 3 A 250/12

    Erfolglose Klage eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegen auferlegte …

    Rn. 24 Aus der in den aufgezeigten Normen (Gesamtschau der §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 S. 1 und 11 Abs. 2 S. 3 AEG) explizit vorausgesetzten Betriebspflicht (…so Hermes, in: Hermes/Sellner, Allgemeines Eisenbahngesetz, Kommentar, 2. Aufl., 2014, § 11 Rn. 12) folgt die Unzulässigkeit, durch Verzicht auf nötige Unterhaltungs- und Instandsetzungsinvestitionen eine Stilllegung ohne Beachtung der Vorgaben des § 11 AEG auf kaltem Wege vorzunehmen ("schwarze Stilllegung", vgl. Hermes, a.a.O.; ebenso zur Betriebspflicht vgl. VG Würzburg, Urt. v. 23.11.2011 - W 6 K 11.433 -, zit. nach juris, und OVG, Urt. v. 19.7.2012 - 1 L 67/11 -, insbes.

    Nach dessen Urt. v. 19.7.2012 - 1 L 67/11 - ist die auferlegte Verpflichtung zur Durchführung eines Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG rechtmäßig.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 7 B 4.24

    Emissionen des Vorjahres als Masseverbindlichkeiten

    Eine solche Auslegung lässt sich auch mit einem Vergleich zu dem Betreiberbegriff im Ordnungsrecht - hielte man einen solchen Vergleich für das nicht an die Störereigenschaft anknüpfende Emissionshandelsrecht überhaupt für tragfähig - nicht begründen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 7 C 38.97 - juris Rn. 10…, vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 - juris Rn. 12 …und vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - juris Rn. 12, 13; BayVGH…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 12 ZB 18.2385 - juris Rn. 13 ff.; OVG Münster…, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 - juris Rn. 52; OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2022 - 1 M 110/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer eisenbahnrechtlichen …

    Denn rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung war hier der Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung (vgl.: OVG LSA, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 -, juris).
  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2674

    Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsanspruchs wegen Zweckentfremdung von …

    Dies gilt bereits deshalb, weil die Insolvenzverwalterin - zumindest vor einer etwaigen Freigabeerklärung - "ohne Weiteres" bestenfalls in eine Zustandsstörerhaftung eintritt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 7 C 22.03 - juris; OVG LSA, U.v. 19.7.2012 - 1 L 67/11 - juris), nicht aber in eine Verhaltensverantwortlichkeit.
  • VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2675

    Zur Insolvenzfestigkeit eines zweckentfremdungsrechtlichen Grundbescheids

    Dies gilt bereits deshalb, weil die Insolvenzverwalterin - zumindest vor einer etwaigen Freigabeerklärung - "ohne Weiteres" bestenfalls in eine Zustandsstörerhaftung eintritt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 7 C 22.03 - juris; OVG LSA, U.v. 19.7.2012 - 1 L 67/11 - juris), nicht aber in eine Verhaltensverantwortlichkeit.
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Rechtsprechung
   VG Münster, 11.02.2011 - 1 L 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14462
VG Münster, 11.02.2011 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2011,14462)
VG Münster, Entscheidung vom 11.02.2011 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2011,14462)
VG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 1 L 67/11 (https://dejure.org/2011,14462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde, Rinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anderweitige Unterbringung von Pferden und Rindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angeordnete anderweitige Unterbringung von Pferden

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 14/09

    Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme ihrer Tiere durch den …

    Auszug aus VG Münster, 11.02.2011 - 1 L 67/11
    Rn. 17 Vgl. hierzu VA Aachen, Beschluss vom 9. März 2009 - 6 L 14/09 - m.w.N. In dem Aktenvermerk der Amtstierärztin Dr. I. über die unangekündigte Kontrolle vom 2. Februar 2011 ist u.a. Folgendes festgehalten: Beim Betreten des rechten Stutenstalls durch die amtlichen Tierärztinnen seien die Stuten sehr unruhig geworden.

    Rn. 33 Vgl. VG Aachen, Beschluss vom 9. März 2009 - 6 L 14/09 - m.w.N. Diese Voraussetzungen sind auch in Würdigung der eigenen Angaben der Antragsteller vorliegend erfüllt.

  • VGH Bayern, 25.02.2005 - 25 ZB 04.1538
    Auszug aus VG Münster, 11.02.2011 - 1 L 67/11
    Rn. 15 vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 25 ZB 04.1538 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16

    Rechtschutzbedürfnis Fortnahme und Unterbringung Eigentumsübergang bei …

    Rn. 47 VG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 L 67/11 -, in: juris (…Rn. 14).
  • VG Münster, 25.10.2018 - 11 L 764/18
    Rn. 16 Vgl. etwa VG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 L 67/11 -, juris, Rn. 13.
  • VG Weimar, 08.11.2021 - 1 E 1328/21
    Es braucht daher nicht weiter entschieden werden, ob ein Gutachten auch in Form eines Vermerks erstattet werden kann (so OVG Münster, Beschluss vom 11.02.2011 - 1 L 67/11 - juris).
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