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Rechtsprechung
   VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24783
VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08 (https://dejure.org/2009,24783)
VG Münster, Entscheidung vom 19.01.2009 - 1 L 673/08 (https://dejure.org/2009,24783)
VG Münster, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 (https://dejure.org/2009,24783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung gemeindeeigener Baugrundstücke für Wohnzwecke auf der Grundlage eines gemeindlichen Auswahlverfahrens; Anspruch auf Zuteilung oder Übereignung des streitbefangenen Grundstücks i.R.e. Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks; …

    Auszug aus VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08
    Rn. 8 Vgl. zum Fall der Übertragung gemeindeeigner Baugrundstücke für Wohnzwecke auf der Grundlage eines gemeindlichen Auswahlverfahrens OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/2000 -, NJW 2001, 698 und NWVBl 2001, 19.

    Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000, a.a.O..

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 -8 S 841/94-, juris und Beschluss vom 12. März 1993 -8 S 2554/92-, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05-, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGBa.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08- juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00-, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 -7 E 11459/92-, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10-, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 S 841/94 -, juris und Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 -, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 - 7 E 1 1459/92 -, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10 - juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20

    Grundstücksverkauf; Städtebaulicher Vertrag; Verwaltungsrechtsweg; …

    Rn. 54 Soweit vertreten wird, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit auch dann vorliegt, wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien getroffen wird, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezwecken, wenn die Vergabeentscheidung darauf abzielt, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen, oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgt (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 5 ff.; OVG RP…, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 3 K 7459/18 -, juris Rn. 2 ff.; VG München…, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, juris Rn. 47; VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 -, juris Rn. 5 ff.; VG Minden, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 L 451/10 -, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung - unabhängig von der Frage, ob und inwieweit eine solche Konstellation vorliegend überhaupt gegeben ist - nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320 ), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 5949/19

    Zivilrechtsweg im Bieter- Auswahlverfahren

    Insbesondere liegt keiner der genannten Fälle vor, in denen die Rechtsprechung eine das zivilrechtliche Verhältnis überlagernde öffentlich-rechtliche Beziehung angenommen hat (…vgl. die insoweit nicht vergleichbaren Fälle OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, Rn. 21 f., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 -, juris sowie VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 -, Rn. 6, juris).

    Die enthaltenen städtebaulichen Vorgaben sind nach den dortigen Ausführungen lediglich als Hinweis auf die bestehende bauplanungsrechtliche Situation zu verstehen und daher nicht geeignet, eine Beziehung zum öffentlichen Recht herzustellen (vgl. ähnl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 -, Rn. 18 f., juris).

  • VG Stuttgart, 19.09.2013 - 3 K 2686/13

    Verwaltungsrechtsweg; Reservierung eines kommunalen Baugrundstücks

    Danach wurde befunden, dass der Streit um eine Vergabeentscheidung für ein gemeindliches Grundstück (außerhalb der ausdrücklichen Zuweisung nach § 87 GWG) trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO darstelle, wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden sei (Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris), wenn die Vergabeentscheidung aus den Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet werde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (VG Münster, Beschluss vom 19.01.2009 - 1 L 673/08 -, juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen werde (OVG NRW, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NJW 2001, 698 und juris), wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolge (VG Minden, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris), insbesondere Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft bei gleichzeitiger Verfolgung städtebaulicher Ziele (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381 und juris).
  • VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße / …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen angenommen, so etwa wenn die Kommune aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94, NVwZ-RR 1995, 558; HessVGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05, ZfBR 2006, 806), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, B. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08, juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NRW, B. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger der öffentlichen Verwaltung mit der Veräußerung hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., B. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92, NVwZ 1993, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403.17

    Bestimmung der Gerichtsbarkeit bzgl. eines odnungsgemäß durchgeführten …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 [VGH Baden-Württemberg 27.01.1995 - 8 S 841/94] und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 4 E 21.01228

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für einen gegen den Verkauf eines …

    Rn. 33 Ausnahmen vom Grundsatz werden vereinzelt auch angenommen, wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (VG Münster, B.v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris Rn. 6 zu einem Zusammenwirken einer Stadt und einem öffentlich-rechtlichen Grundstückseigentümer, im Rahmen der Daseinsvorsorge die Errichtung und den Betrieb eines Supermarkts zu erreichen).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2026 - 10 K 7392/25

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Streitigkeit um eine Vergabe eines …

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320 ), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 - NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 L 451/10 - juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.; vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.04.2018 - 1 S 2403/17 - juris Rn. 30 ).
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