Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 30 Abs 1 S 1 BBesG, § 12a BeamtVG, § 55 Abs 1 S 1 BeamtVG
Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortbestehen der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG bzgl. des Erfassens von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes; Verwertbarkeit von bislang aktenkundig gewordenen Informationen über eine frühere inoffizielle Tätigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehen der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG bzgl. des Erfassens von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes; Verwertbarkeit von bislang aktenkundig gewordenen Informationen über eine frühere inoffizielle Tätigkeit des ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.02.2011 - 5 A 320/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Rn. 55 Die nach § 12a BeamtVG, § 30 BBesG bzw. § 26 LBesG LSA nicht berücksichtigungsfähigen Zeiten führen auch nicht zu einer lebenslangen Bemakelung des Klägers, sondern verhindern lediglich, dass ein Beamter von Zeiten einer rechtsstaatswidrigen Betätigung nicht auch noch profitiert, indem diese sich besoldungs- und versorgungssteigernd auswirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris).Soweit im Übrigen höchstrichterlich (BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris) bereits geklärt sei, dass die dort genannten Zeiten nicht besoldungssteigernd zu berücksichtigen seien, greife § 12a BeamtVG den Grundgedanken des § 30 BBesG lediglich auf, indem die dort genannten Zeiten sich auch nicht versorgungssteigernd auswirken sollen.
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Rn. 55 Die nach § 12a BeamtVG, § 30 BBesG bzw. § 26 LBesG LSA nicht berücksichtigungsfähigen Zeiten führen auch nicht zu einer lebenslangen Bemakelung des Klägers, sondern verhindern lediglich, dass ein Beamter von Zeiten einer rechtsstaatswidrigen Betätigung nicht auch noch profitiert, indem diese sich besoldungs- und versorgungssteigernd auswirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris).Rn. 72 Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 L 40/09 -, juris) bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (- 2 B 109.09 -, juris) festgestellt, dass über die Regelung des § 55 Abs. 2 BeamtVG, in dessen Rahmen die Vorschriften über die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG gelten, sichergestellt ist, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Rn. 72 Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 L 40/09 -, juris) bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (- 2 B 109.09 -, juris) festgestellt, dass über die Regelung des § 55 Abs. 2 BeamtVG, in dessen Rahmen die Vorschriften über die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG gelten, sichergestellt ist, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11
Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 02.03.2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschl. v. 11.10.2011 - 1 L 134/11 -, juris) festgestellt, dass die Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung darstellt. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05
Ruhensanordnung gemäß § 2 Nr. 9 BeamtVÜV
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 02.03.2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschl. v. 11.10.2011 - 1 L 134/11 -, juris) festgestellt, dass die Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung darstellt. - BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Rn. 28 Dabei kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob für die Höchstgrenzenberechnung die Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (gemäß § 4 Abs. 2 BeamtVG, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss v. 19.08.2010 - 2 C 34.09 -, juris unter Bezug auf einen Antrag gemäß § 14a BeamtVG) bzw. der Zeitpunkt des erstmaligen Zusammentreffens von Versorgungsbezügen mit einer Rente oder ein späterer Zeitpunkt, spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, maßgeblich ist. - BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Abgesehen davon, dass Originalunterlagen gemäß § 19 Abs. 7 Satz 2 StUG an öffentliche Stellen nur herausgegeben werden, wenn dies insbesondere für Beweiszwecke unerlässlich ist, wohingegen ansonsten die Auskunftserteilung durch schriftliche Mitteilung (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StUG), Einsichtsgewährung (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, Abs. 6, § 12 Abs. 4 Satz 1 StUG) und Duplikate von Unterlagen (§ 19 Abs. 7 Satz 1 i. V. m. § 12 Abs. 5 StUG) erfolgt, besteht entgegen der klägerischen Rechtsauffassung, Beweiskraft sei allein Originalunterlagen beizumessen, kein allgemeiner Rechtssatz, wonach der Unmittelbarkeitsgrundsatz die Benutzung von Beweissurrogaten verbietet (vgl. BGH, Urt. v. 11.06.1986 - 3 StR 10/86 -, juris im Zusammenhang mit dem in § 261 StPO normierten Grundsatz der freien Beweiswürdigung, der im Verwaltungsprozess gleichermaßen gilt, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO). - BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 496/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Falschbeantwortung einer zulässigen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Denn durch das positive Tun des IMK/S wurde die Einhaltung der Konspiration gefördert (vgl. BAG, Urt. v. 04.06.1998 - 8 AZR 496/96 -, juris).
- VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
Ausschluss von Zeiten im Rahmen der Höchstgrenzenberechnung
Bereits die tatsächliche Überlassung eines Dienstzimmers an den Staatssicherheitsdienst für konspirative Zwecke stellt für sich genommen eine Tätigkeit für das MfS dar (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 66 , juris).Dem Umstand, dass Schädigungen nicht nachweisbar sind, wurde letztlich bereits durch die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst Rechnung getragen (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 65 , juris).
Die Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit höherrangigem Recht hat das BVerfG bereits bestätigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332, Rn. 63; sh. auch BVerwG…, Urteil vom 02.02.2017 - 2 C 25/15 -, Rn. 38, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 71 , juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 82/12
Verwertbarkeit von BStU-Unterlagen und Sekundarinformationen
Auf das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (Az.: 1 L 70/11 ) werde verwiesen.Rn. 26 Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente beurteilt sich nach § 55 BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung (vgl. Senatsbeschluss v. 19.07.2012 - 1 L 70/11 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
Verwertbarkeit von BStU-Unterlagen und Sekundärinformationen
Auf das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (Az.: 1 L 70/11 ) werde verwiesen.Rn. 26 Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente beurteilt sich nach § 55 BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung (vgl. Senatsbeschluss v. 19.07.2012 - 1 L 70/11 -).
- OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 622/12
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vorhalte- und Verwertungsverbot, Inoffizieller …
Rn. 7 a) Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 B 71/12 - juris (vorgehend OVG LSA, Urt. v. 19. Juli 2012 - 1 L 70/11 - und VG Halle, Urt. v. 23. Februar 2011 - 5 A 320/08) u.a. zu der Frage geäußert, ob heute noch Daten und Unterlagen aus dem Bestand des Bundesbeauftragten für die Anerkennung von Beschäftigungszeiten und die Berechnung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten angefordert bzw. verwendet werden dürfen und hierzu wie folgt ausgeführt (…Rn. 10):.
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