Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten
Wird zitiert von ... (39)
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Rn. 75 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]). Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (…vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2026 - 3 L 52/26
Rückforderung einer Entschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz …
Rn. 32 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.).Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2006, a.a.O. m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als …
Rn. 21 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23
Anspruch auf Informationszugang
Rn. 53 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2022 - 1 L 100/20
Aufforderung zur Vorlage von Dienstplänen und Arbeitszeitnachweisen für …
Sie legt aber nicht, wie es § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO fordert, im Einzelnen dar, dass und weshalb die Beantwortung der von ihr angesprochenen Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 4 ArbZG berechtigt sei, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. zu diesen Darlegungsanforderungen OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2026 - 3 L 162/24
Anfechtung der Planfeststellung einer Wasserkraftanlage - Antrag auf Zulassung …
Rn. 46 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.).Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2006, a.a.O. m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2026 - 1 L 44/26
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund hinsichtlich einer nicht …
Da das Berufungs(zulassungs)verfahren u. a. auf die erstinstanzlich erfolgte Sachverhaltserforschung rekurriert, vermag hiernach ein ursprünglich "schwieriger" Fall - nach sorgfältiger tatsächlicher und rechtlicher Aufarbeitung durch das Verwaltungsgericht - aus der Sicht des Berufungsgerichts keine besonderen Schwierigkeiten mehr aufzuweisen, während umgekehrt ein sich zunächst als "einfach" darstellender Fall aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung und ihrer Begründung (unter Umständen noch nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung) schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwerfen kann (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 26. Juni 2008 - 1 L 71/08 -, juris Rn. 20 [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18
Zum Verhältnis von Polizei-/Ordnungsrecht zum Immissionsschutzrecht
Rn. 18 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15
Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der …
Rn. 24 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]). Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (…vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) . - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in …
Denn aus dem Unterbleiben einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) und keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG LSA, Beschl. v. 26.06.2008 - 1 L 71/08 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2020 - 3 L 214/19
Reichweite der Bindungswirkung eines Widerspruchsbescheides
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
Entziehung der Fahrerlaubnis bei freiwilliger Vorlage eines wegen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2024 - 3 L 64/24
Anforderungen an den Beweis eines regelmäßigen Cannabiskonsums
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 1 L 93/15
Anerkennung einer Facharztausbildung
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2023 - 1 L 28/22
Einwirken eines Verwaltungsaktes durch unrichtige oder unvollständige Angaben; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21
Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21
Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
Geltendmachung eines Erstattungsanspruches - Entgeltlichkeit eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2024 - 2 L 94/23
UPV-Vorprüfung bei nachträglicher Baugenehmigung
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
Beleuchtungssituation in Schweinemastanlagen
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2024 - 3 L 92/24
Duldungsverfügung zur Deichunterhaltung - Wasserrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2025 - 2 L 19/25
Rechtsfolge der Befolgung eines Verwaltungsakts
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2025 - 2 L 7/25
Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2023 - 3 L 115/22
Keine Entschädigungszahlung nach § 56 lfSG bei Wegfall des aufgrund stufenweiser …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 L 12/21
Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer tierschutzrechtlichen Anordnung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Finanzhilfe für eine Freie Waldorfschule
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2026 - 2 L 123/25
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2023 - 2 L 41/23
Nachträgliche Berücksichtigung von gefährlichen oder schädlichen Auswirkungen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22
Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - 3 L 168/21
Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG-LSA
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2025 - 2 L 59/24
Anwendbarkeit des BauGB § 245a Abs 4
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10
Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit von Bürgeranhörungen zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2025 - 2 L 43/25
Kein Anspruch auf Baulast aus BauO ST 2013 § 82
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2024 - 2 L 3/24
Löschung einer Wegebaulast; Zuwegung für die rückwärtigen Gartenflächen mehrerer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2024 - 2 L 123/23
Voraussetzungen eines Unterstützens im Sinne des AufenthG 2004 § 54 Abs 1 Nr 2
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