Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 113 Abs 1 SGB 10
Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes; Aufenthaltsbegründung von Asylbewerbers in einem Übergangswohnheim; Erfordernis der Erhebung der Verjährungseinrede - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
SGB I § 30 Abs. 3 S. 2, SGB X § 113 Abs. 1
Gewöhnlicher Aufenthalt, Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkunft, Aufnahmeeinrichtung, Verjährung, Erstattungsanspruch, Kosten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 09.04.2009 - 6 A 3066/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01
Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Diese Voraussetzung kann auch bei Kindern nicht durch den bloßen Willen eines personensorgeberechtigten Elternteils, an diesem Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt für das Kind zu begründen, oder entsprechende objektive Vorbereitungshandlungen (etwa Anmietung und Einrichtung einer Wohnung; melderechtliche Anmeldung) ersetzt werden (BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46/01 -, NVwZ 2003, 616, zit. n. juris).Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt bei Kindern in der Regel, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der minderjährige Hilfeempfänger einen davon abweichenden gewöhnlichen Aufenthalt oder einen abweichenden tatsächlichen Aufenthalt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616, zit. n. juris) genommen hat, zunächst nach dem Aufenthalt der Eltern bzw. nach dem Aufenthalt des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils bestimmt.
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Rn. 4 Der im Hinblick auf die überwiegende Klagestattgabe geltend gemachte Zulassungsgrund rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Rn. 4 Der im Hinblick auf die überwiegende Klagestattgabe geltend gemachte Zulassungsgrund rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
- BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04
Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts einer Asylbewerberin in einer zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft verneint, weil sich die Asylbewerberin zu keinem Zeitpunkt tatsächlich dort aufgehalten hatte (BVerwG, Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04 -, NVwZ 2006, 97, zit. n. juris). - BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Von derartigen Besonderheiten abgesehen steht jedoch der Umstand, dass ein Übergangswohnheim nicht zum dauernden Verbleib bestimmt ist und dem Aufenthalt die Merkmale einer selbstbestimmten, auf Dauer eingerichteten Häuslichkeit fehlen, der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne eines zukunftsoffenen Aufenthalts "bis auf weiteres" nicht entgegen (BVerwG, Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 11/98 -, NVwZ-RR 1999, 583, zit. n. juris). - BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Rn. 4 Der im Hinblick auf die überwiegende Klagestattgabe geltend gemachte Zulassungsgrund rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22. August 2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Streit über gewöhnlichen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (OVG M-V, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, zit. n. juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Dies wäre nach der Rechtsprechung des Senats jedoch - den Eintritt der Verjährung unterstellt - Voraussetzung dafür gewesen, dass das Verwaltungsgericht den Anspruch der Klägerin teilweise hätte abweisen müssen (vgl. OVG M-V, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, zit. n. juris).
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 1407/19
Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen …
Dass er dort - ebenso wie sein Vormund - in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht war, würde der Möglichkeit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) jedenfalls nicht von vornherein entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.09.1999 - 5 C 11.98 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2013 - 1 L 76/09 -, juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 763/10
Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung von Kindern als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 12 A 1019/13
Erstattung der vollen Kosten der Inobhutnahme eines minderjährigen Asylbewerbers …
Rn. 65 19. Juli 2013 - 1 L 76/09 -, juris,. - VG Potsdam, 30.04.2019 - 7 K 6497/17
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Die Verjährung richtet sich nach § 113 SGB X. Ein Eintritt der Verjährung wird nicht von Amts wegen beachtet, sondern nur auf Einrede (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 1 L 76/09 -, juris, Rn.12). - SG Rostock, 21.10.2014 - S 8 SO 94/11
Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - …
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.ß7.2013 - 1 L 76/09 -).
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