Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 123 VwGO, § 80 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO
Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung annimmt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer streitigen Regelung im verwaltungsgerichtlichen Verhältnis einer Behörde zu einem beteiligten belasteten privaten Dritten auf Grund einer verbindlichen Erklärung einer Behörde bzgl. einer auschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Gebotenheit einer ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 28.01
Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89
Irreführung - Gemeinschaftsrecht
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 19.90
Wein - Abfüllerangabe - Weinflaschenetikett
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann").
- VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführrend
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 17 vgl. VG Trier, Urteil vom 20.01.2010 - 5 K 650/09.TR -, juris, wo es auch heißt: "Zwar ist das Wort "Secco" aus dem italienischen Wort "Prosecco" entnommen, das den Namen einer alten Rebsorte aus Venetien/Italien bezeichnet und mit dem italienischen Adjektiv secco (trocken) nichts zu tun hat.". - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 13 A 637/10
Gewährung von subjektiv-öffentlichen Rechten an einen einzelnen …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10
Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94
Ordnungsbehördliche Grundverfügung gegenüber dem Besitzer einer störenden Sache …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann"). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11
Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann").
- OVG Sachsen, 08.07.2013 - 4 B 64/13
Darlegungslast, Anbindepunkt, Anschluss- und Benutzungszwang, Bestimmtheit, …
Rn. 2 Auf den Antrag des Änderungsantragstellers hat das Verwaltungsgericht seinen Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 L 82/11 - geändert.Diese Anordnung ist bereits durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 7. Juli 2011 - 1 L 82/11 - erfolgt und durch den angefochtenen Änderungsbeschluss nicht geändert worden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2014 - 1 L 7/11
Darlegungsumfang bei Teilzulassung der Berufung hinsichtlich eines tatsächlich …
Parallelverfahren 1 L 8/11, 1 L 9/11, 1 L 10/11, 1 L 11/11, 1 L 14/11, 1 L 15/11, 1 L 16/11, 1 L 19/11, 1 L 20/11, 1 L 21/11, 1 L 22/11, 1 L 23/11, 1 L 24/11, 1 L 25/11, 1 L 26/11, 1 L 27/11, 1 L 28/11, 1 L 36/11, 1 L 38/11, 1 L 68/11, 1 L 73/11, 1 L 76/11, 1 L 81/11, 1 L 82/11, 1 L 85/11, 1 L 239/12.
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