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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9699
OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97 (https://dejure.org/1998,9699)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.1998 - 1 L 91/97 (https://dejure.org/1998,9699)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 1 L 91/97 (https://dejure.org/1998,9699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Einfügen einer sog. Hinterlandbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung; Hinterlandbebauung (Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen in zweiter Reihe); Gartengerätehaus als Nebenanlage; "Fremdkörper"

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97
    Daß es sich bei der rückwärtigen Bebauung auf diesem Grundstück nicht um ein Wohnhaus handelt, spielt für die Frage des Einfügens hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, keine Rolle; denn die Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muß, sind jeweils unabhängig voneinander zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, ZfBR 1998, 164 ).

    Diese Erleichterungen haben zur Folge, daß bei der Prüfung des Einfügens hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB derartige Nebenanlagen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97
    Zur näheren Umgebung ist der Bereich zu rechnen, auf den sich die Ausführung des geplanten Vorhabens auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflußt (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 ff., 380).

    Allerdings wäre die Frage des Einfügens trotzdem zu verneinen, wenn das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen ließe (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, a.a.O., S. 386).

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97
    Um es als Nebenanlage i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO einordnen zu können, fehlt dem als Gartengerätehaus genehmigten Gebäude jedoch die dafür zusätzlich erforderliche räumlich-gegenständliche Unterordnung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - 4 C 6.75 -, BRS 30 Nr. 117).
  • OVG Saarland, 29.05.1985 - 2 R 358/83
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97
    Ein Gartengerätehaus ist zwar eine Anlage, die typischerweise von ihrer Funktion her dem primären Nutzungszweck des Grundstücks, der Wohnnutzung, zu- und untergeordnet ist, weil die Wohnnutzung auch die Außenwohnbereiche wie Hausgärten und sonstige Grün- und Freiflächen einschließt (OVG des Saarlandes, Urt. v. 29.05.1985 - 2 R 358/83 -, BRS 44 Nr. 61).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97
    Nach diesen Kriterien (vgl. dazu i.e.: BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BRS 50 Nr. 75) können die beiden hier vorliegenden Fälle echter Hinterlandbebauung nicht ausgesondert oder außer acht gelassen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.2020 - 1 MB 11/20

    Behördeninterne Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Widerspruch; Wirkung …

    Dies stellt die Beschwerde auch mit ihrem Hinweis auf die Entscheidung des Senats im Verfahren 1 L 91/97 (Urteil vom 08.10.1998, juris) nicht überzeugend infrage.

    Die von dem Antragsteller insoweit (vermeintlich) ausgemachte Vergleichbarkeit oder gar Identität der vorliegend zu beurteilenden Situation mit den der Senatsentscheidung vom 08.10.1998 zugrundeliegenden Verhältnissen (1 L 91/97, juris [Rn. 27]), wo bei einem zu einem Gartengerätehaus umgenutzten ehemaligen Behelfsheim mit einer Grundfläche von über 55 m² und einer sich auf mehrere Räume aufteilenden Nutzfläche von knapp 49 m² - eine räumlich-gegenständliche Unterordnung in der konkreten baulichen Situation verneint worden ist, ist angesichts der oben dargestellten - abweichenden - Beschaffenheit der hier fraglichen Anlagen nicht gegeben.

    Der Senat hat in der zitierten Entscheidung vom 08.10.1998 (1 L 91/97, juris [Rn. 27]) zwar eine Orientierung an den bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Genehmigungsfreiheit baulicher Anlagen oder über die Zulässigkeit von Nebenanlagen in den Abstandflächen als möglichen Anhaltspunkt benannt, bis zu welcher Größe Nebenanlagen als untergeordnet zu qualifizieren sind.

  • VG Schleswig, 19.10.2023 - 2 A 175/22

    Bauvorbescheid

    Rn. 62 Handelt es sich um ein großes Quartier, sind nicht zwischen allen Grundstücken Beeinträchtigungen oder berufungsfähige negative Vorbilder zu befürchten (…VG Schleswig, Urt. v. 03.03.2014 - 2 A 225/12 - anschließend OVG Schleswig, Urt. v. 31.08.2016 - 1 LB 4/14 -, Rn. 33 ; OVG Schleswig, Urt. v. 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, Rn. 26;… VG Schleswig, Urt. v. 07.06.2011 - 2 A 148/10 -).

    Außer dem Wohnhaus x-Straße 21 sind massive Gebäude, die nicht mehr als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO angesehen werden können (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, Rn. 27) und die den Eindruck einer sog. "echten" Hinterlandbebauung vermitteln, in dem benannten räumlichen Bereich nicht vorhanden.

  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    So regelt insbesondere § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO, dass - wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist - auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 -, juris Rn. 51; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 1 L 91/97 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2022 - 1 LA 71/19

    Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes; …

    Insoweit habe es bereits die nähere Umgebung unzutreffend bestimmt, die - einschlägiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts folgend (Urteile in den Verfahren 1 L 41/94, 1 L 91/97 und 1 LB 4/14) - grundsätzlich sämtliche Grundstücke eines Straßengevierts umfasse; dementsprechend hätte hier richtigerweise das Straßengeviert Heideweg - Kastanienweg - Kiefernweg - Erlenweg berücksichtigt werden müssen.

    Sein Verweis darauf, dass in den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats zur Bestimmung des Maßstabs der näheren Umgebung (Schl.-Holst. OVG…, Urteil vom 07.02.1995 - 1 L 41/94 -, Rn. 31, juris; Urteil vom 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, Rn. 26, juris;… Urteil vom 31.08.2016 - 1 LB 4/14 -, Rn. 31 f.) jeweils sämtliche Grundstücke in den betreffenden Straßengevierten als nähere Umgebung herangezogen worden seien, vermag die für den vorliegenden Fall getroffene Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht ernstlich in Zweifel zu ziehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 LB 4/14

    Sich Einfügen eines Vorhabens; Grundstücksgrenzen und überbaubare …

    Der ersten Gruppe sind Gebäude zuzuordnen, die nach Lage, Ausdehnung, Höhe oder Anzahl ohne Einfluss auf die Eigenart der "näheren Umgebung" bleiben; zur zweiten Gruppe gehören bauliche Anlagen, die völlig aus dem Rahmen der in der "näheren Umgebung" anzutreffenden Bebauung herausfallen, weil sie nach ihrem Standort nicht der planungsrechtlichen Umgebung entsprechen und wegen ihrer Anders- und Einzigartigkeit den Charakter der "näheren Umgebung" nicht beeinflussen können (…vgl. dazu Urt. des Senats v. 23.02.1994, 1 L 172/92, Juris Rn. 28, Urt. v. 10.01.1995, 1 L 113/94, Juris Rn. 30 sowie Urt. v. 08.10.1998, 1 L 91/97, Juris Rn. 28;… s. a. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990, 4 C 23.86, BRS 50 Nr. 75;… zum Ganzen s. a. Söfker, in Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 37 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11

    Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und …

    Rn. 7 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 08.10.1998 (1 L 91/97, NordÖR 1999, 365) die Bewertung als Fremdkörper als "von vornherein problematisch" bezeichnet hat, wenn es nicht nur einen, sondern zwei solcher Fälle gibt, bezog sich dies auf eine "überschaubare" (nähere) Umgebung.
  • VG Minden, 21.11.2013 - 9 K 2117/13

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf einem Grundstück

    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1997 - 4 B 172/97 -, NVwZ-RR 1998, 539 = juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 53; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 09.10.1998 - 1 L 91/97 -, juris, Rn. 27.
  • VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20

    Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Die Beschaffenheit des Gebäudes, die der Entscheidung des OVG Schleswig (Urt. v. 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, juris) zugrunde lag und für das die Einordnung als Nebenanlage ausgeschlossen wurde (…vgl. im Einzelnen OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 27), erreichen die Anlagen hier nicht.
  • VG Schleswig, 25.03.2019 - 2 B 9/19

    Begründungspflicht bei Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne von § 80 …

    Die Beschaffenheit des Gebäudes, welches der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Schleswig (Urt. v. 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, juris) zugrunde lag und für das die Einordnung als Nebenanlage ausgeschlossen wurde (…vgl. im Einzelnen OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 27), dürften die Anlagen hier nicht erreichen.
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