Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08 |
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Kalkulation der Feuerwehrgebühren - hier: Kosten der Vorhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr
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- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf Einsatzstunden umlegbar
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 2 Abs 1 BrandSchG MV, § 2 Abs 3 BrandSchG MV, § 26 Abs 1 BrandSchG MV, § 25 Abs 1 BrandSchG MV
Kalkulation der Feuerwehrgebühren - hier: Kosten der Vorhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.03.2008 - 3 A 1898/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (16)
- VG Schwerin, 13.08.2009 - 4 A 277/07
Gebührenbescheid für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr - Vorhaltekosten
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Diesen Berechnungsmodus hat das Verwaltungsgericht - ebenso das Verwaltungsgericht Schwerin in einem vergleichbaren Fall (Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris) - zutreffend als rechtswidrig bewertet.Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kostenerstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… Siemers, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand: August 2011, § 6 Anm. 20).
Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris; VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20).
- VGH Hessen, 22.07.2008 - 5 B 6/08
Höhe des Kostenersatzes für Einsatz der freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Das aber ändert nichts an der grundsätzlichen Beschränkung auf Kostenersatz im Sinne der Kosten, die konkret auf den jeweiligen Feuerwehreinsatz entfallen (vgl. zum Ganzen VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH München, Urt. v. 18.07.2008 - 4 B 06.1839 -, BayVBl. 2009, 149 - zitiert nach juris).Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.2004 - 12 A 11382/04
Umfang des Kostenersatzes für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht insoweit darauf hingewiesen, dass die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes über § 1 Abs. 3 KAG bzw. § 1 Abs. 4 KAG M-V nur insoweit anwendbar sind, als diese dem Charakter dieses Erstattungsanspruchs nicht widersprechen (vgl. ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152, 153 - zitiert nach juris).Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris; OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09
Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Rn. 43 Ob darüber hinaus die Regelung des § 6 Abs. 2 FwGS L-G, wonach als Mindestsatz die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt wird (Satz 1) und für jede weitere angefangene Stunde die Gebühr für eine Stunde erhoben wird (Satz 2), gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstößt bzw. nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.09.2010 - 9 A 1582/08 -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09 -, NVwZ-RR 2011, 629 - zitiert nach juris; Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris;… VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 244.08 -, LKV 2010, 91 - zitiert nach juris), kann danach vorliegend offen bleiben. - VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06
Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5; Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 9 A 1582/08
Kostentragungspflicht für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr im Zusammenhang …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Rn. 43 Ob darüber hinaus die Regelung des § 6 Abs. 2 FwGS L-G, wonach als Mindestsatz die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt wird (Satz 1) und für jede weitere angefangene Stunde die Gebühr für eine Stunde erhoben wird (Satz 2), gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstößt bzw. nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.09.2010 - 9 A 1582/08 -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09 -, NVwZ-RR 2011, 629 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris;… VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 244.08 -, LKV 2010, 91 - zitiert nach juris), kann danach vorliegend offen bleiben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1994 - 9 A 780/93
Berücksichtigung von Vorhaltekosten bei Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris; OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris;… VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09
Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Rn. 43 Ob darüber hinaus die Regelung des § 6 Abs. 2 FwGS L-G, wonach als Mindestsatz die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt wird (Satz 1) und für jede weitere angefangene Stunde die Gebühr für eine Stunde erhoben wird (Satz 2), gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstößt bzw. nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.09.2010 - 9 A 1582/08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09 -, NVwZ-RR 2011, 629 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris;… VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 244.08 -, LKV 2010, 91 - zitiert nach juris), kann danach vorliegend offen bleiben. - VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Rn. 43 Ob darüber hinaus die Regelung des § 6 Abs. 2 FwGS L-G, wonach als Mindestsatz die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt wird (Satz 1) und für jede weitere angefangene Stunde die Gebühr für eine Stunde erhoben wird (Satz 2), gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstößt bzw. nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.09.2010 - 9 A 1582/08 -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09 -, NVwZ-RR 2011, 629 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 244.08 -, LKV 2010, 91 - zitiert nach juris), kann danach vorliegend offen bleiben. - VG Göttingen, 09.04.2008 - 1 A 301/06
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris; VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20). - VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 B 06.1839
Pauschalsätze für Einsatzkosten einer Feuerwehr
- BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund …
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an …
- BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …
- VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 2434/10
Kostenermittlung für Feuerwehreinsatz nach neuem niedersächsischem Recht
- OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der …
Rn. 47 Eine Pflicht zum Vorwegabzug im Allgemeininteresse kann nach der angeführten Rechtslage in Niedersachsen auch nicht erfolgreich auf die Annahme gestützt werden, dass ohne (ganz überwiegende) Übernahme der Vorhaltekosten durch die Kommune der Gebührenpflichtige eine im Einzelfall unzumutbar hohe Abgabe zahlen müsse, etwa wenn es nur wenige oder gar einen einzigen gebührenpflichtigen Einsatzfall pro Jahr gebe, oder dass er in Abhängigkeit von der jeweiligen Einsatzhäufigkeit für die Inanspruchnahme eines kleineren Fahrzeugs ggf. mehr als für die eines großen zu entrichten habe (vgl. insoweit zuletzt etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern zum dortigen Landesrecht, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris, Rn. 41, m. w. N.). - VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 613/14
Feuerwehrgebühren; Anteil öffentliches Interesse; Deckelung; außergemeindlicher …
Rn. 68 Eine Pflicht zum Vorwegabzug im Allgemeininteresse kann nach der angeführten Rechtslage in Niedersachsen auch nicht erfolgreich auf die Annahme gestützt werden, dass ohne (ganz überwiegende) Übernahme der Vorhaltekosten durch die Kommune der Gebührenpflichtige eine im Einzelfall unzumutbar hohe Abgabe zahlen müsse, etwa wenn es nur wenige oder gar einen einzigen gebührenpflichtigen Einsatzfall pro Jahr gebe, oder dass er in Abhängigkeit von der jeweiligen Einsatzhäufigkeit für die Inanspruchnahme eines kleineren Fahrzeugs ggf. mehr als für die eines großen zu entrichten habe (vgl. insoweit zuletzt etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern zum dortigen Landesrecht, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris, Rn. 41, m. w. N.). - VG Cottbus, 08.10.2018 - 3 K 1546/16
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht
Erforderlich ist somit ein hinreichend enger Kausalzusammenhang der geltend gemachten Kostenpositionen zu dem fraglichen Einsatz (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 1 B 6.12 -, S. 9; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 9 A 5/12 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 5 A 209/12 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Urteil vom 18. Juli 2008 - 4 B 06.1839 -, juris Rn. 26; Hessischer VGH…, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 29;… Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 38).Eine Kalkulation der Kostenersatzsätze, in denen einsatzunabhängige Vorhaltekosten nur auf die Jahreseinsatzstunden und nicht auf die gesamten Jahresstunden umgelegt worden sind, entspricht hingegen nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 45 Abs. 1 BbgBKG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 1 B 6.12 -, S. 12; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 -, juris Rn. 12; Hessischer VGH…, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 32; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 S 2402/09 -, juris Rn. 16; Hessischer VGH…, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 40; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17; anders wegen abweichender landesrechtlicher Regelung Bayerischer VGH…, Urteil vom 18. Juli 2008 - 4 B 06.1839 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LC 234/11 -, juris Rn. 60).
- OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 376/16
Feuerwehr; Einsatz; Kosten; Vorhaltekosten; Jahresstunden; Einsatzstunden; …
30 § 69 Abs. 2 und 3 SächsBRKG a. F. beschränkt die Heranziehung der Kostenpflichtigen auf den Ersatz der unmittelbar durch Einsätze tatsächlich verursachten Kosten unter Einschluss auch entsprechender "Sowieso-" bzw. Vorhaltekosten, die auf die Einsatzzeit entfallen (…vgl. OVG NW, Urt. v. 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 -, juris Rn. 5 ff.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17;… HessVGH, Urt. v. 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 30;… VG Dresden, Urt. v. 26. März 2014 - 6 K 1433/11 -, juris; s. auch VGH BW, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 S 2402/09 -, juris; OVG MV, Urt. v. 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris); er erlaubt hingegen keine hierüber hinausgehende Überwälzung von anteiligen Gesamtkosten des Betriebs einer "Einrichtung Feuerwehr", von nicht die Einsatzzeit betreffenden Vorhaltekosten, von nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierten Kosten ohne entsprechenden tatsächlichen Aufwand oder von in früheren Kalkulationszeiträumen entstandenen Kostenunterdeckungen. - VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 126/21 Rn. 47 Aufgrund dieser Gestaltung der Kostentragungspflicht ist zwischen zwei Kostengruppen zu unterscheiden (zum Nachgehenden: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 - VG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2021 - 26 K 10933/17 - VG Potsdam, Urt. v. 15.12.2020 - 1 K 739/18 -, alle zitiert nach juris; Müller, Der Kostenersatzanspruch gegen den Fahrzeughalter nach Feuerwehreinsätzen, VersR 2022, 606, 612 f.).
Der Umstand, dass es abweichend von diesem Idealfall zu Einsätzen kommt, rechtfertigt es dann nicht, die gesamten Vorhaltekosten auf die wenigen - im Umfang zufälligen - Einsatzstunden umzulegen und so den für die Allgemeinheit bestehenden Vorteil bzw. Nutzen auf Kosten weniger - in erheblichem Umfang - zu privatisieren (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.11.2011, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 83/16 Rn. 36 § 69 Abs. 2 SächsBRKG a. F. beschränkt die Heranziehung der Kostenpflichtigen auf den Ersatz der unmittelbar durch Einsätze tatsächlich verursachten Kosten unter Einschluss auch entsprechender "Sowieso-" bzw. Vorhaltekosten, die auf die Einsatzzeit entfallen (…vgl. OVG NW, Urt. v. 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 -, juris Rn. 5 ff.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17;… HessVGH, Urt. v. 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 30;… VG Dresden, Urt. v. 26. März 2014 - 6 K 1433/11 -, juris; s. auch VGH BW, Beschl. v. 16. November 2010 - 1 S 2402/09 -, juris; OVG MV, Urt. v. 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris); er erlaubt hingegen keine hierüber hinausgehende Überwälzung von anteiligen Gesamtkosten des Betriebs einer "Einrichtung Feuerwehr", von nicht die Einsatzzeit betreffenden Vorhaltekosten, von nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkulierten Kosten ohne entsprechenden tatsächlichen Aufwand oder von in früheren Kalkulationszeiträumen entstandenen Kostenunterdeckungen.
- VG Greifswald, 20.06.2018 - 3 A 1365/16
Auswirkung der englischen Restschuldbefreiung auf Abgabenfestsetzung
§ 26 Abs. 2 Satz 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG M-V) a.F. (§ 25 Abs. 2 Satz 1 BrSchG M-V n.F.) gewährt dem Aufgabenträger in den dort und in Satz 2 der Norm genannten Fällen einen Aufwendungserstattungsanspruch für die tatsächlich angefallenen Kosten eines konkreten Feuerwehreinsatzes beziehungsweise ist auf den Ausgleich der durch den einzelnen Einsatz der Feuerwehr verursachten Kosten beschränkt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 35 ). - VG Lüneburg, 09.11.2016 - 5 A 185/15
Abzug im Allgemeininteresse; Äquivalenzprinzip; Einsatzstunden; Gebühren für …
Rn. 35 Eine Pflicht zum Vorwegabzug im Allgemeininteresse kann nach der angeführten Rechtslage in Niedersachsen auch nicht erfolgreich auf die Annahme gestützt werden, dass ohne (ganz überwiegende) Übernahme der Vorhaltekosten durch die Kommune der Gebührenpflichtige eine im Einzelfall unzumutbar hohe Abgabe zahlen müsse, etwa wenn es nur wenige oder gar einen einzigen gebührenpflichtigen Einsatzfall pro Jahr gebe, oder dass er in Abhängigkeit von der jeweiligen Einsatzhäufigkeit für die Inanspruchnahme eines kleineren Fahrzeugs ggf. mehr als für die eines großen zu entrichten habe (vgl. insoweit zuletzt etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern zum dortigen Landesrecht, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris, Rn. 41, m. w. N.). - VG Cottbus, 21.09.2018 - 3 K 662/15
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht
Erforderlich ist somit ein hinreichend enger Kausalzusammenhang der geltend gemachten Kostenpositionen zu dem fraglichen Einsatz (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 1 B 6.12 -, S. 9; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 9 A 5/12 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 5 A 209/12 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Urteil vom 18. Juli 2008 - 4 B 06.1839 -, juris Rn. 26; Hessischer VGH…, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 29;… Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 38).Eine Kalkulation der Kostenersatzsätze, in denen einsatzunabhängige Vorhaltekosten nur auf die Jahreseinsatzstunden und nicht auf die gesamten Jahresstunden umgelegt worden sind, entspricht hingegen nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 45 Abs. 1 BbgBKG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 1 B 6.12 -, S. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 S 2402/09 -, juris Rn. 16; Hessischer VGH…, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 40; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, juris Rn. 17; anders wegen abweichender landesrechtlicher Regelung Bayerischer VGH…, Urteil vom 18. Juli 2008 - 4 B 06.1839 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LC 234/11 -, juris Rn. 60).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale …
Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang ebenfalls, ob die Beitrags- und Gebührensatzung Trinkwasser vom 16. August 2001 wirksam ist, denn die Wirksamkeit der "Regimeentscheidung" zu Gunsten einer öffentlich-rechtlichen Handlungsform als solche wird nicht dadurch berührt, dass die Umsetzung der Entscheidung im konkreten Fall fehlerhaft ist (zur "Regimeentscheidung" nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BrSchG vgl. OEufach0000000005, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 44 unter Hinweis auf VG Greifswald, Urt. v. 11.03.2008 - 3 A 1898/05 -, juris Rn. 20). - VG Köln, 01.03.2013 - 9 K 6290/11
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zum Kostenersatz für den Einsatz eines …
- VG Schwerin, 13.08.2009 - 4 A 277/07
Gebührenbescheid für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr - Vorhaltekosten
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