Rechtsprechung
| OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23 |
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AsylG § 78 Abs. 3
Ablehnung des Antrag eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Hilfsweise subsidiärer Schutz und Feststellung von Abschiebungsverboten
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Verfahrensgang
- VG Bremen, 21.04.2023 - 2 K 2556/21
- OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Insofern ist darauf hinzuweisen, dass die rechtlichen Maßstäbe, wann von einer begründeten Furcht vor Verfolgung auszugehen ist, in der Rechtsprechung geklärt sind und es insofern auf die individuelle Lage des Betroffenen ankommt (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris Rn. 15). - BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 10 B 7.10, juris Rn. 4). - BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, insbesondere wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.2018 - 9 B 11.17, juris Rn. 3; Beschl. v. 12.03.2014 - 5 B 48.13, juris Rn. 22).
- BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, insbesondere wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.2018 - 9 B 11.17, juris Rn. 3;… Beschl. v. 12.03.2014 - 5 B 48.13, juris Rn. 22). - BVerwG, 08.12.2021 - 6 B 6.21
Vollstreckung von Mahngebühren einer durch Staatsvertrag errichteten …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.12.2021 - 6 B 6.21, juris Rn. 7). - BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Zudem hat der Kläger weder dargetan noch ist sonst ersichtlich, dass der angeblich übergangene Punkt nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts von derart zentraler Bedeutung gewesen wäre, dass das Fehlen einer expliziten Erwähnung in den Urteilsgründen einen Gehörsverstoß nahelegen würde (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 24.01.2023 - 1 LA 200/21
Asyl Eritrea, Verfolgung von Frauen wegen Entziehung vom Nationaldienst - Eritrea …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.2023 - 1 LA 200/21, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Bremen, 27.06.2022 - 1 LA 201/21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Einheitliche …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (st. Rspr. siehe nur OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2022 - 1 LA 201/21, juris Rn. 6 f., m.w.N.). - OVG Bremen, 01.03.2024 - 1 LA 268/23
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter hinsichtlich …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Hiermit kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.03.2024 - 1 LA 268/23, juris). - OVG Bremen, 23.01.2024 - 1 LA 60/23
Rechnen mit einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle der …
Auszug aus OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Unklarheit, wie die von dem Kläger in der aufgeworfenen Fragestellung enthaltenen bewertungsbedürftigen Sachverhaltselemente generalisiert beschrieben werden könnten, liefe eine Beantwortung auf eine Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 23.01.2024 - 1 LA 60/23, juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Bremen, 28.12.2023 - 1 LA 272/23
Darlegung der Zulassungsgründe; Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage; …
- OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23
Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche …
- VG Weimar, 18.08.2022 - 4 K 530/19
- OVG Saarland, 31.07.2024 - 2 A 11/23
Asylrecht; Türkei; Berufungszulassungsantrag; Verstoß gegen das Gehörsverbot; …
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7].Abgesehen davon, dass der Kläger vorgetragen hat, kein HDP-Mitglied zu sein und ihn die Fragestellung insofern von vorneherein nicht erfasst, ist - auch unter Berücksichtigung des Zulassungsvorbringens - bereits zweifelhaft, wie der Begriff "Sympathisant" in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht verallgemeinerungsfähig definiert werden könnte.[vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 11 f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17][vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 11 f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17]Darüber hinaus lässt sich schon dem Zulassungsvorbringen nicht (hinreichend substantiiert) entnehmen, dass jedem - etwa auf dem behaupteten Tätigkeitsniveau des Klägers handelnden oder gar in irgendeiner Form und Intensität für die HDP tätig werdenden - "Sympathisanten" in der Türkei generell eine asylrelevante Verfolgung drohen würde.
Sein Vortrag bleibt jedoch insgesamt zu vage, um die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer generellen Verfolgung aller "Sympathisanten" der HDP zu belegen.[vgl. hierzu OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 13, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 18][vgl. hierzu OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 13, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 18].
Insofern liefe eine Beantwortung auf eine (unzulässige) Überprüfung der Rechtsanwendung und der einzelfallbezogenen Feststellungen und Würdigungen durch das Verwaltungsgericht hinaus.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 12, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 15; siehe auch Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 7 f.][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 12, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 17, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 15; siehe auch Beschluss des Senats vom 29.1.2020 - 2 A 18/19 -, juris, Rn. 7 f.] Angesichts dessen ist die durch den Kläger aufgeworfene Fragestellung jedenfalls nicht "grundsätzlich" im Sinne von fallübergreifend von Bedeutung und kann eine Zulassung nicht rechtfertigen.
- OVG Saarland, 16.07.2026 - 2 A 3/26
Rückführung nach Bulgarien
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23 -, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23 -, juris, Rn. 7] Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen schon insofern nicht gerecht, als dass der Kläger zur Begründung seiner Ansicht zwar auf zahlreiche (deutlich ältere) Gerichtsentscheidungen und Erkenntnismittel (aus den Jahren 2022 und 2023) verweist, diese aber im Vergleich zu den im angegriffenen erstinstanzlichen Urteil angegebenen Erkenntnismitteln - wie dem AIDA Country Report Bulgaria aus den Jahren 2024 und 2025 sowie der Länderinformation der Staatendokumentation Bulgarien des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich vom 29.7.2024 - nicht mehr aktuell sind. - OVG Saarland, 27.03.2026 - 2 A 80/25
Zulassungsantrag: Flüchtlingsanerkennung (Türkei)
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7].Rn. 22 Der Kläger hält für grundsätzlich bedeutsam, "inwieweit Verwandtschaftsverhältnisse zu gesuchten YPG-Mitgliedern - insbesondere bei öffentlicher Fahndung und Namensgleichheit - zur Annahme beachtlicher Verfolgungswahrscheinlichkeit führen müssen […]." Unabhängig davon, inwiefern diese pauschalen Formulierungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht überhaupt verallgemeinerungsfähig definiert werden könnten,[vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 11f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 17][vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 11f., und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 17] wird die reine Formulierung einer Frage dem Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG schon im Ansatz nicht gerecht.
- OVG Bremen, 27.09.2024 - 1 LA 223/24
Antrag eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Zulassung der Berufung in einem …
Lässt sich aber eine Frage nur anhand der konkreten, sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergebenden Umständen beantworten, entzieht sie sich gerade einer generellen und damit einer "grundsätzlichen" Klärungsfähigkeit (OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2024 - 1 LA 147/23, juris Rn. 11).Hiermit kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2024 - 1 LA 147/23, juris Rn. 25).
- OVG Bremen, 05.08.2026 - 1 LA 119/26
Grundsätzliche Bedeutung; Nichtzulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung …
Kann aber eine Frage nur anhand der konkreten, sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergebenden Umständen beantwortet werden, entzieht sie sich einer generellen und damit "grundsätzlichen" Klärungsfähigkeit (OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2024 - 1 LA 147/23, juris Rn. 11). - OVG Bremen, 04.08.2026 - 1 LA 119/26
Nichtzulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt …
Kann aber eine Frage nur anhand der konkreten, sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergebenden Umständen beantwortet werden, entzieht sie sich einer generellen und damit "grundsätzlichen" Klärungsfähigkeit (OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2024 - 1 LA 147/23, juris Rn. 11). - OVG Saarland, 11.09.2025 - 2 A 102/25
Asyl - Kurde - Gruppenverfolgung
Es ist Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.[vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7][vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.1.2024 - 1 LA 60/23-, juris, Rn. 8, und vom 28.3.2024 - 1 LA 147/23-, juris, Rn. 7]. - VG Bremen, 15.10.2025 - 4 K 2582/24 Die Frage, welche Auswirkungen bestimmte Aktivitäten einer Person haben und ob sie deshalb einer Verfolgungsgefahr ausgesetzt ist, kann nur im Einzelfall unter Würdigung ebenjener Aktivitäten und der konkreten Umstände des Falls beantwortet werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 28.03.2024 - 1 LA 147/23, Rn. 17, juris).
- OVG Bremen, 16.04.2025 - 1 LA 379/24
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Feststellung von …
Hiermit kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylverfahren grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2024 - 1 LA 147/23, juris Rn. 25). - VG Bremen, 08.10.2025 - 4 K 1060/25
Asyl Türkei, Verfolgung wegen wegen öffentlichkeitswirksamen Engagements für …
Die Frage, welche Auswirkungen bestimmte Aktivitäten einer Person haben und ob sie deshalb einer Verfolgungsgefahr ausgesetzt ist, können nur im Einzelfall unter Würdigung ebenjener Aktivitäten und der konkreten Umstände des Falls beantwortet werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 28.03.2024 - 1 LA 147/23, Rn. 17, juris). - OVG Bremen, 07.10.2025 - 1 LA 212/24
Georgien; häusliche Gewalt; Mehrfachbegründung; Erfolgloser Antrag auf Zulassung …
- OVG Bremen, 13.02.2026 - 1 LA 179/25
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; Nichtzulassung der Berufung; …
- OVG Bremen, 10.10.2024 - 1 LA 159/24
Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren wegen der Abschiebung …
- OVG Bremen, 26.05.2025 - 1 LA 73/25
Grundsätzliche Bedeutung; verallgemeinerungsfähig; Berufungszulassungsverfahren …
- OVG Bremen, 19.09.2024 - 1 LA 275/24
Antrag eines ägyptischen Staatsangehörigen auf Zulassung der Berufung in einem …
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